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Swissolar fordert: Regeln für Photovoltaik und Speicher verbessern

Der Zubau der Photovoltaik in der Schweiz läuft derzeit gut. Doch Swissolar prognostiziert, dass er sich in diesem Jahr auf etwa dem gleichen Niveau wie im Jahr 2025 bewegen wird. Das reicht nicht aus, um die festgelegten Ziele für 2050 zu erreichen, muss der Ausbau wieder dynamischer werden. So haben die Ausweitung von Eigenverbrauchsmodellen zur gemeinschaftlichen Nutzung von Solaranlagen wie die Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) und die lokalen Energiegemeinschaften (LEG) ihre Wirkung gezeigt. Auch die Befreiung der Batteriespeicher von Netzentgelten hat den Eigenverbrauch und damit die Unabhängigkeit der Solaranlagen weiter beschleunigt.

Konstruktionsfehler im Gesetz beheben

Die gemeinschaftlichen Nutzungsmodelle könnten aber noch einfacher und attraktiver werden. Die Experten von Swissolar nennen hier unter anderem einen Konstruktionsfehler bei den lokalen Energiegemeinschaften (LEG), der leicht zu beheben wäre.

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Sie schlagen einerseits eine Anhebung des Rabatts auf die Netznutzung von 40 auf 60 Prozent bei Nutzung einer Netzebene und von 20 auf 40 Prozent bei Nutzung mehrerer Netzebenen vor. Andererseits könnte auch die Möglichkeit, Strom zwischen den Netzebenen 5 und 7 oder umgekehrt zu handeln, den Ausbau solcher Modelle weiter voranbringen. Swissolar fordert Bundesrat Albert Rösti (SVP), Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, sowie das Parlament auf, diesbezüglich eingereichte Vorstöße baldmöglichst umzusetzen.

Preise am Strommarkt verschieben sich

Auch der Ausbau von Speichern muss weiter beschleunigt werden. Dass sich dieser auch auf die Strompreise und den Strommarkt auswirkt, zeigt die aktuelle Entwicklung an der Börse. Denn mit der rasanten Zunahme der Solarstromproduktion in den vergangenen Jahren hat sich der Strommarkt deutlich verschoben: tiefe Preise über Mittag im Sommer und höhere Preise in den Morgen- und Abendstunden sowie im Winter. Damit steige die Bedeutung des lokal gespeicherten und verbrauchten Stroms, aber auch die marktdienliche Netzeinspeisung von Solarstrom.

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Diese ist ab dem kommenden Jahr mit einer Übergangsfrist bis 2028 in der neu geregelten Abnahmevergütung von Solarstrom abgebildet. Dann basiert die Vergütung auf dem Marktpreis pro Stunde, kombiniert mit einer Minimalvergütungsprämie zur Sicherstellung der langfristigen Investitionssicherheit. Den Netzbetreibern steht es zudem frei, andere Vergütungsmodelle anzubieten oder zusätzlich die Herkunftsnachweise für Solarstrom abzunehmen.

Investitionszuschuss erhöhen

Diese Neuregelung sorge bei einigen Anlagenbetreibern und potenziellen Investoren derzeit teilweise für Verunsicherung. Sie wissen nicht genau, zu welchem Preis sie den überschüssigen Solarstrom, der ins Netz fließt, vergütet bekommen. Um dem zu begegnen und um zusätzliche Anreize für den Bau neuer Solaranlagen zu schaffen, verlangt Swissolar eine gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats stärkere Erhöhung der Einmalvergütung, die ab April 2027 gelten soll. Denn mit einem höheren Investitionszuschuss sind die Anlagen nicht mehr so stark von der Vergütung abhängig. (su)