Ab September ist eine erweiterte Verbändevereinbarung zur Installation von Solaranlagen in Kraft getreten. Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Bundesverband Metall sowie die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) haben die Vereinbarung neu unterzeichnet.
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Damit umfasst sie nun auch die Gewerke der Metallbauer sowie der Zimmerer und Holzbauer. Der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK), der bislang mit dem Klempnerhandwerk beteiligt war, bringt zudem das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk ein.
Schulung als Voraussetzung für elektrotechnische Tätigkeiten
Ziel der Vereinbarung ist es, die Sicherheit bei der Installation von Solaranlagen zu erhöhen. Dafür wurden Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Nutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) definiert.
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Diese EuP-Schulung ist Voraussetzung für die Errichtung von Solaranlagen. Sie stellt sicher, dass Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken einzelne elektrotechnische Tätigkeiten – etwa den Anschluss der Solarmodule – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen können. Arbeiten auf der Wechselstromseite des Wechselrichters bleiben Elektrofachkräften vorbehalten.
Praxisnaher und verlässlicher Rahmen
Ergänzt wird die Vereinbarung durch überarbeitete Musternachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen. Dessen Elektrofachkraft übernimmt gegenüber der EuP die Fach- und Führungsverantwortung für Leitung und Aufsicht.
„Die neu gefasste Verbändevereinbarung schafft hierfür einen praxisnahen und verlässlichen Rahmen", sagt Willi Seiger, Präsident des Bundesverbandes Metall: „Für unsere Metallbaubetriebe bedeutet das klar definierte Qualifikationen und Abläufe, eine verlässliche Zusammenarbeit mit dem Elektrohandwerk und vor allem ein hohes Maß an Sicherheit für die Beschäftigten."
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Auf ein zentrales Unfallrisiko weist Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), hin: „Wenn E-Handwerker bei der Montage von Solaranlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle.“ Deshalb sei es wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. (nhp)
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