Das Landesprogramm Klimaschutz-Plus fördert Energieeinspar- und Klimaschutzmaßnahmen in baden-württembergischen Kommunen. Ende Juli 2025 ist der erste Teil neu gestartet. Das novellierte Förderprogramm unterstützt ab sofort die energetische Sanierung kommunaler Verwaltungs- und Schulgebäude. Das Beste: Bei der Sanierung der Gebäudehülle von Verwaltungsgebäuden können Kommunen zusätzlich zur Bundesförderung einen BW-Bonus in Höhe von 25 Prozentpunkten beantragen – das entspricht mehr als einer Verdopplung der Bundesmittel. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin.
Starker Anreiz zum Sanieren
Auch bei der Schulsanierung gibt es attraktive Zuschüsse. Für dieses Jahr stehen bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung, für 2026 sind es bis zu 30 Millionen. Darüber hinaus wurde laut KEA-BW die Antragsstellung digitalisiert und vereinfacht, sodass vermehrt kleinere Kommunen von dem Förderprogramm profitieren können. Die Anträge nimmt die L-Bank entgegen. Fachliche Fragen können die Kommunen an die Landesenergieagentur KEA-BW richten.
Folgende Boni sind im Förderprogramm enthalten
• BW-Bonus: Kommunen erhalten für Maßnahmen an der Gebäudehülle zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen BW-Bonus in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In Kombination mit der Bundesförderung kann sich die Fördersumme damit auf bis zu 45 Prozent belaufen.
• Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: Neben der Schulbauförderung des Landes gibt es zusätzliche Zuschüsse von bis zu 15 Prozent des Sanierungsaufwandes. Beim KfW Effizienzgebäudestandard 55 kann so eine Förderung von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Projekt ausgeschöpft werden.
Auf Zwei-Wochen-Frist achten
Kommunen können den ergänzenden BW-Bonus für vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) genehmigte Bundes-Anträge in Anspruch nehmen, die nach dem 29. Juni 2025 gestellt wurden. Der ergänzende BW-Bonus muss zeitnah, das heißt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des positiven BAFA-Förderbescheids bei der L-Bank beantragt werden. Der gleiche Zeitraum gilt für den Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: Der Antrag für diese ergänzende Förderung muss bei der L-Bank innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Förderbescheids durch die obere Schulaufsichtsbehörde gestellt werden. Quelle: KEA-BW / jb
Fachlich-technische Fragen zum Programm beantwortet die KEA-BW unter der E-Mail-Adresse klimaschutz-plus@kea-bw.de.