Springe zum Hauptinhalt Skip to main navigation Skip to site search

Netzpaket-Entwurf der Regierung stößt auf Widerstand

Das Bundeswirtschaftsministerium plant mit dem sogenannten Netzpaket eine Neuregelung der Netzanschlussverfahren für Strom aus erneuerbaren Quellen. Nach dem aktuellen Entwurf sollen Betreiber neuer Photovoltaik- und Windenergieanlagen künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihr erzeugter Strom wegen Netzengpässen nicht eingespeist werden kann.

Mehr noch: Netzbetreiber sollen Leitungsabschnitte für zehn Jahre als „kapazitätslimitiert“ ausweisen dürfen, wenn im Vorjahr mindestens drei Prozent der Einspeisung abgeregelt wurden. In diesen Gebieten müssten Anlagenbetreiber auf Entschädigungen verzichten, wenn sie ihr Recht auf Anschlussvorrang nutzen wollen.

Netzanschlüsse kosteneffizient überbauen

Katrin Eder, Klimaschutzministerin von Rheinland-Pfalz, kritisiert die Pläne scharf: „Wer Erneuerbare Energien bremst, erhöht Abhängigkeit von Energieimporten, gefährdet Arbeitsplätze und Rechtssicherheit.“ Sie warnt, dass der Zubau erneuerbarer Energien und damit der Klimaschutz ausgebremst werde.

BVES warnt vor Hemmnissen durch statische Netzentgelte für Energiespeicher

Eder fordert stattdessen ein neues Netzanschlussregime, das auf eine kosteneffiziente Überbauung mit erneuerbaren Energien, Speichern und mehr Flexibilität im Netz setzt. „Bereits jetzt sind die Stromerzeugungskosten von Erneuerbaren Energien niedriger und führen zu weniger Folgekosten, die durch den Bau und den CO2-Ausstoß entstehen. Diesen Kostenvorteil gilt es durch ein neues Netzanschlussregime zu erhalten“, betont Eder.

Branche sieht Investitionen und Ausbau gefährdet

Auch aus der Branche kommt deutliche Kritik: „Die Stromnetze sind zum Flaschenhals der Energiewende sowie der Modernisierung unserer Volkswirtschaft insgesamt geworden“, sagt Tim Loppe, Sprecher von Naturstrom. Er sieht im Entwurf eine massive Gefahr für den Ausbau erneuerbarer Energien: Daher sei es gut, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium den Netzanschlussverfahren mit einem eigenen Gesetzespaket widmet. „Allerdings stehe die Bremswirkung des Pakets in keinem Verhältnis zu den positiven Aspekten wie der Digitalisierung der Netzanschlussprozesse.“

Verteilnetzbetreiber erwarten Vervierfachung der Solarleistung bis 2045

Loppe warnt, dass die geplante Regelung, wonach Betreiber in bestimmten Gebieten auf Entschädigungen verzichten müssen, jede vernünftige Projektkalkulation über den Haufen werfen könne. „Eine Abregelung von drei Prozent ist keineswegs unüblich und wurde etwa im dritten Quartal 2025 sogar im deutschlandweiten Durchschnitt aller Netzebenen übertroffen.“ Er fordert wirksame Sanktionsmechanismen für Netzbetreiber, die ihren Ausbaupflichten nicht nachkommen.

Zubaublockade Gift für Investitionen

Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), sieht in den Plänen die Gefahr einer Zubaublockade: „Die nun bekannt gewordenen Pläne aus dem Netzpaket bergen die Gefahr einer Zubaublockade für die Erzeugungskapazitäten und können direkt zu Energieknappheit und steigenden Preisen führen.“ Sie verweist darauf, dass der Koalitionsvertrag und der Koalitionsausschuss einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien zugesagt hätten. Die geplanten Regelungen seien „Gift für dringend benötigte Investitionen, wenn Entschädigungen für Abregelungen pauschal infrage gestellt werden“.

Netzengpässe und Redispatchkosten

Die Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen mit den Kosten für die Abregelung von Anlagen bei Netzengpässen. Nach Angaben des BEE sind die Redispatchkosten seit 2022 jedoch gesunken – und Netzbetreiber prognostizieren keinen Anstieg.

Index zeigt Mehrerlöse von Solar-Speicher-Hybriden

Heinen-Esser betont, dass das Problem der Abregelung nicht nur erneuerbare, sondern auch fossile Kraftwerke betreffe. Die Branche fordert stattdessen eine Synchronisierung von Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien, die Mehrfachnutzung von Netzanschlüssen, flexiblere Netzanschlussvereinbarungen und mehr Transparenz bei Planung und Anschlussbegehren. (nhp)