Heute hat das Bundeskabinett die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgestellt, die nun in den Bundestag gehen soll. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) fordert die Abgeordneten auf, den Gesetzesentwurf nachzubessern. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung gleich zu Beginn der Legislaturperiode eine Energierechtsnovelle auf den Weg bringt“, kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Diese sollte aber auch besonders dringende Maßnahmen enthalten.“
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Regelungen fehlen, die im Ministerium bereits vorliegen
Aus sich der Solarbranche und der Speicherbranche sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Vereinfachung, Vereinheitlichung und Digitalisierung von Netzanschlüssen im Gesetzesentwurf nicht vorkommen. Noch aus der vergangenen Legislaturperiode wurden entsprechende Regelungen im Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet, im Dialog mit den beteiligten Branchen.
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Fehlende Transparenz bei Stromnetzen
Unter anderem sollte die Transparenz über die Auslastung der Stromnetze erhöht werden. Dies würde Projektierern viel Aufwand ersparen und ermöglichen, sich vorm Netzanschlussbegehren zunächst selbst zu informieren.
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Bei den Stromnetzen gebe es besonders hohen Handlungsbedarf, mahnt Carsten Körnig: „Der Bundestag sollte die Digitalisierung von Netzanschlussbegehren vorschreiben und verbindliche Reservierungsmöglichkeiten für Netzkapazitäten schaffen“, empfiehlt er. „Auch die Fristen im Netzanschlussprozess sollten einheitlich gestaltet und die Nicht-Einhaltung durch die Netzbetreiber sanktioniert werden.“
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Agri-PV und Speicher liegen auf Eis
Der BSW-Solar fordert zudem die dringende Umsetzung wichtiger Teile des Solarpaketes 2024 und des Solarspitzengesetzes 2025 in der aktuellen EnWG-Novelle. So blockiert die ausstehende beihilferechtliche Genehmigung der EU unter anderem, dass auf deutlich mehr landwirtschaftliche Flächen für Sonnenstrom genutzt werden könnten.
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Auch die systemdienliche Glättung von Einspeisespitzen durch Batteriespeicher liegt auf Eis. „Diese Maßnahmen gelten auch in der neuen Koalition als unstrittig“, sagt Körnig. „Die für eine beihilferechtliche Genehmigung erforderliche Gesetzesänderung ist überfällig und sollte im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle umgesetzt werden.“
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Neuer Bremsklotz für die Energiewende
Außerdem appelliert der BSW-Solar an den Bundestag, Rechtsunsicherheiten für Betreiber von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern und in Gewerbearealen zu beseitigen. Sie entstanden durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kundenanlage. „Andernfalls werden wichtige Aktivitäten zur Solarisierung deutscher Innenstädte und Gewerbegebiete und damit zur Strompreissenkung bei Mietern und Unternehmen ausgebremst“, kritisiert Körnig. „Gemeinschaftliche solare Nutzungskonzepte wie Mieterstrom, On-Site PPA oder die vom Gesetzgeber gerade erst eingeführte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind ernsthaft in Gefahr.“
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Jetzt sei der Gesetzgeber gefragt, umgehend Rechtssicherheit herzustellen, die entstandene Regelungslücke zu schließen und diesen neuen Bremsklotz der Energiewende schnell zu beseitigen.
Naturstrom fordert Vereinfachungen beim Mieterstrom
Nach Auffassung des Energieversorgers Naturstrom hat es die Bundesregierung mit der vorliegenden Novelle bislang verpasst, den für Mieterstrom und Quartierskonzepte zentralen Begriff der Kundenanlage zu klären. „Hierauf wartet die Branche seit einem Urteil des EuGH im November dringend“, unterstreicht Vorstandsvorsitzender Oliver Hummel. „Die Unsicherheit bremst neue Projekte massiv aus, da viele Netzbetreiber keine neuen Kundenanlagen mehr genehmigen.“
Der Gesetzgeber müsse daher zügig eine praxisnahe und rechtssichere Regelung treffen, die dezentrale Belieferungskonzepte für potenziell Millionen Haushalte wieder ermöglicht. Positiv sieht Naturstrom, dass endlich die Vorgabe der EU zum Energy Sharing umgesetzt werden soll. (HS)
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