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DEPV: Regierung stellt ausreichend BEG-Mittel bereit

Die Reaktionen der Bau- und Effizienzbranche zum Haushaltentwurf der Bundesregierung ließen zum Teil nicht an Deutlichkeit missen. Von Kürzungen bei der Gebäudeenergieförderung war die Rede, Klimaziele würden so geopfert. In einem Schreiben an den Gebäude-Energieberater kritisiert der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) die von vielen Verbänden aufgegriffene Bewertung: „Die Verkürzung auf den Gesamthaushaltstitel zur Gebäudeenergieförderung wird den Fakten nicht gerecht, und hilft den Investitionen in die Gebäudemodernisierung im Markt weder kurz- noch langfristig, sondern schadet ihnen im Gegenteil.“ Ein differenzierter Blick auf die Zahlen zeige, dass auch 2026 keine effektiven Kürzungen bei den Gebäudeenergieförderprogrammen vorgesehen seien. Der Verband werbe ebenfalls bei befreundeten Verbänden dafür, dass diese Zusammenhänge besser verstanden und bei der Kommentierung berücksichtigt werden.

Warum der DEPV nicht von Förderkürzungen sprechen will

Der DEPV schreibt, dass die für 2026 geplante Absenkung der Mittel für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ um mehr als drei Milliarden Euro differenziert zu betrachten ist. So seien bei den Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), also vor allem für die Heizungsförderung, 600 Millionen Euro mehr vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigungen sollen für den gesamten Titel um 270 Millionen steigen. Verpflichtungsermächtigungen sind haushaltrechtliche Instrumente, die es den Verwaltungen ermöglichen, bereits im aktuellen Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die erst in zukünftigen Jahren zu Ausgaben führen.

Der DEPV verweist darauf, dass stattdessen die Ausgaben für einige ausgelaufene Förderprogramme sinken sollen, zum Beispiel für das bis 2020 laufende CO2-Gebäudesanierungsprogramm um etwa 400 Millionen Euro. Außerdem sollen die Ausgaben für die BEG Wohngebäude (BEG WG) um 2,9 Milliarden Euro und für die BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) um 600 Millionen Euro sinken. Das führe jedoch nicht dazu, dass neue Förderanträge in der BEG nicht bewilligt werden könnten. Es würden nicht mehr benötigte Mittel „gestrichen“. So war in den Haushaltstiteln der vergangenen Jahre der Mittelabfluss für die hohe Neubauförderung enthalten, die bis Anfang 2022 beantragt werden konnte.

DEPV: Auf Förderungen hinweisen, nicht auf Kürzungen

Hintergrund ist, dass beantragte und bewilligte Fördermittel in der BEG einen Auszahlungsnachlauf von mehreren Jahren nach sich ziehen. „Gerade bei BEG WG und NWG belasten neu beantragte Mittel kaum den aktuellen Haushalt, sondern fast ausschließlich zukünftige“, heißt es im DEPV-Schreiben. Daher sei die Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigungen entscheidend, weswegen man den Mittelbedarf für die BEG WG und BEG NWG für das kommende Jahre recht gut abschätzen könne. Es helfe nicht, Geld bereitzustellen, das nicht abfließen wird, weil die dafür nötigen Förderanträge in den vergangenen Jahren nicht gestellt wurden. Wer mehr Gebäudeenergieförderung wolle, müsse erreichen, dass mehr Förderanträge gestellt werden. Die Klagen über angebliche Kürzungen bei der Förderung würden das Gegenteil bewirken.

Sollte es dennoch mehr Mittelbedarf geben, könne die Regierung immer noch Mittel aus dem Deckungsverbund im Klima- und Transformationsfondsgesetz in Anspruch nehmen. Deshalb geht der DEPV davon aus, dass weiterhin alle BEG-Anträge bewilligt und ausgezahlt werden können. Sein Appell: Genau dies den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern zu vermitteln. Quelle: DEPV / jb