„Die Zuschüsse für die energetische Stadtsanierung werden stark nachgefragt, sodass die der KfW vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen für das Jahr 2026 bereitgestellten Mittel vollständig mit Anträgen belegt sind“, begründet die KfW den Förderstopp. Bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bis zum 28. Mai 2026 eingegangene Anträge werden bearbeitet und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen und unter Vorbehalt der noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel zugesagt. Sollte eine Antragstellung wieder möglich sein, will die KfW auf der Produktseite KfW 432 informieren. Das Förderprogramm war erst am 26. November 2025 gestartet. Quelle: KfW/jb