Die KfW stärkt die finanzielle Unterstützung der seriellen Sanierung. Zum einen wird der betreffende Bonus, auch „SerSan-Bonus“, im Rahmen der BEG für Wohngebäude erweitert, zum andern kann er seit dem 24.09. jetzt auch für die serielle Sanierung von Nichtwohngebäuden beantragt werden. Allerdings müssen hierfür bestimmte Vorgaben eingehalten werden:
· Der Bonus wird nur für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude mit einer Soll-Innentemperatur von mindestens 19 Grad gewährt. Mindestvoraussetzung ist die Sanierung der Fassade mit seriell vorgefertigten Fassadenelementen.
· Die neuen Fassadenelemente „müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3-D Aufmaßes bestehen.“
· Es müssen mindestens 80 Prozent der wärmeübertragenden Fassadenfläche gegen Außenluft oder alternativ der gesamten Fassaden des bestehenden Gebäudes vollständig mit den vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden.
· Die Höhe der Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des Gebäudes entsprechen. Bei Nichtwohngebäuden müssen die Elemente in einer Richtung ein Mindestmaß von 2,5 Metern aufweisen. Ausgenommen von der Mindesthöhe sind Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen.
· Im Fall einer notwendigen Fenstererneuerung sind die Fenster selbst oder ihre Rahmen bereits werkseitig in die Fassadenelemente einzubauen.
(siehe: aktuelles Infoblatt der KfW )
Eigentümer von Nichtwohngengebäuden, die von diesem Bonus profitieren wollen, sollten daher prüfen, ob ihre Objekte für die serielle Sanierung in Frage kommen. Quelle: Ökozentrum NRW / Dena / KfW / ab