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Finanzierung energetischer Modernisierungen in WEGs (5)

Gut beraten, besser finanziert

Für viele gehört eine Immobilie zu den größten Investitionen ihres Lebens. Sie ist ein wichtiger Teil der eigenen Lebensplanung und zugleich ein Baustein der Altersvorsorge. Eigentümerinnen und Eigentümer wollen ihre Immobilie nicht nur erhalten, sondern auch fit für die Zukunft machen: den Wärmebedarf senken, Energiekosten reduzieren und erneuerbare Energien stärker nutzen. Genau das leistet eine energetische Sanierung.

In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gilt eine energetische Modernisierung als besonders anspruchsvoll. Die Finanzierung stellt dabei oft die größte Herausforderung dar, weil sie unterschiedliche Interessen, Förderregeln und rechtliche Vorgaben zusammenführen muss. Häufig fehlt ein Plan, der all diese Aspekte verbindet. Im Mittelpunkt stehen deshalb drei Fragen: Wie ist die finanzielle Ausgangslage der Gemeinschaft? Welche Fördermittel können genutzt werden? Und wie können die verbleibenden Kosten verteilt und bezahlt werden?

Finanzplanung frühzeitig starten

WEGs verwalten gemeinschaftliches Eigentum. Dach, Fassade, tragende Bauteile und zentrale Anlagen betreffen meist alle Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Gemeinschaft legt deshalb das Sanierungsziel fest, beschließt die Umsetzungsmaßnahmen und entscheidet über die Finanzierung. Die Heterogenität einer WEG erschwert allerdings die Umsetzung.

Selbstnutzende und vermietende Eigentümerinnen und Eigentümer verfolgen oft unterschiedliche Ziele. Während die einen vor allem auf die monatliche finanzielle Belastung achten, fokussieren sich andere auf den Werterhalt oder eine bessere Vermietbarkeit. Zudem verfügen die WEG-Mitglieder oftmals über verschieden hohe Rücklagen und finanzielle Spielräume.

Die WEG sollte die Finanzierung deshalb frühzeitig in der Eigentümerversammlung besprechen – nicht erst, wenn ein fertiges Sanierungskonzept vorliegt. Mit einem Vorbereitungsbeschluss kann sie von Anfang an festlegen, worauf sie bei der Planung achten will. Dazu gehören etwa der bauliche Zustand, mögliche Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten sowie Fördermittel, die vorhanden Rücklagen und der noch offene Finanzierungsbedarf.

An dieser Stelle setzen Energieberatende an. Denn ein technisch gutes Sanierungskonzept reicht nicht aus, damit eine Sanierung durchgeführt wird. Ebenso entscheidend ist, dass die Gemeinschaft die finanziellen Auswirkungen versteht, sie die Finanzierung nachvollziehen und beschließen kann und schließlich in der Lage ist, die geplante Maßnahme umzusetzen.

Eine Energieberatung erläutert daher die technischen Möglichkeiten, was sie kosten, wie viel Energiekosten eingespart werden und welche Förderungen die WEG nutzen kann. So kann sie bereits in einer frühen Phase erkennen, welche Optionen finanziell tragfähig sind und welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung geschaffen werden müssen.

Die Verwaltung übernimmt bei Finanzierungsfragen eine wichtige koordinierende Rolle, etwa indem sie Informationen bündelt, Abstimmungen vorbereitet und die Beschlussfassung unterstützt. Zudem können externe Finanzfachleute unterstützen. Sie helfen, geeignete Finanzierungswege zu vergleichen und abzuschätzen, welche Kosten auf die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zukommen.

Grundlagen für eine tragfähige Finanzierungsplanung

Die Erhaltungsrücklage bildet den ersten Finanzierungsbaustein. Nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 Wohnungseigentumsgesetz muss die Gemeinschaft eine angemessene Rücklage ansammeln. Das Gesetz nennt hier keinen festen Betrag. Maßgeblich für die „angemessene“ Höhe sind Alter, Zustand und Umfang des Gebäudes sowie die erwarteten Erneuerungszyklen.

Der Wirtschaftsplan bildet die finanzielle Situation der WEG ab. Er stellt die Hausgeldvorschüsse den laufenden Ausgaben gegenüber und zeigt, wie viel die Gemeinschaft zurücklegt. Ein Blick auf mehrere Wirtschaftsjahre zeigt, ob die WEG regelmäßig auf Sonderumlagen angewiesen ist oder die Rücklage für Reparaturen aufbraucht.

Eine Bestandsaufnahme hilft, den Sanierungsbedarf zu begründen. Sachverständige erfassen Bauteile und Anlagen des Gemeinschaftseigentums, bewerten Schäden und schätzen deren Restlebensdauern. Die WEG kann daraus einen mehrjährigen Erhaltungs- und Sanierungsplan ableiten, um aus einer abstrakten Rücklagenerhöhung eine nachvollziehbare Vorsorge zu errechnen.

In der Beratung geben verschiedene Rechenmodelle eine erste Orientierung. Die Peters’sche Formel setzt für das Gemeinschaftseigentum beispielhaft 70 Prozent des 1,5-fachen der Herstellungskosten an und verteilt diesen Betrag auf 80 Jahre. Die Hauff’sche Formel bezieht ein Viertel des Marktpreises auf eine angenommene Instandsetzung nach 50 Jahren. Beide Modelle ersetzen jedoch keine objektspezifische Prüfung.

Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt es auch auf die sogenannten Sowieso-Kosten an. Muss die WEG die Fassade ohnehin instand setzen, braucht sie zum Beispiel ein Gerüst auch ohne zusätzliche Dämmmaßnahme. Für die Entscheidung zählt deshalb vor allem, welche zusätzlichen Kosten durch die energetische Sanierung entstehen. Eine solche transparente Aufschlüsselung macht die Entscheidung für die WEG nachvollziehbarer und erhöht die Akzeptanz.

Reicht die Rücklage nicht aus, kann die Gemeinschaft die laufende Zuführung erhöhen, eine zweckgebundene Rücklage bilden oder eine Sonderumlage erheben. Ziel ist nicht, die Rücklage vollständig aufzubrauchen. Vielmehr soll die Gemeinschaft auch bei unerwarteten Reparaturen zahlungsfähig bleiben.

Förderung nicht vergessen

Fördermittel können die Investitionskosten deutlich senken. Die WEG muss den Förderantrag häufig vor Beginn der Maßnahme stellen. Den Zuschuss erhält sie aber erst, wenn die Arbeiten abgeschlossen und die erforderlichen Nachweise geprüft sind. Deshalb sollte sie frühzeitig einen Zeitplan aufstellen und klären, wie sie die Zeit bis zur Auszahlung zwischenfinanziert.

Für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus eignet sich insbesondere der KfW-Kredit 261. Seit Juli 2026 fördert die KfW bestimmte Effizienzhausstufen mit bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit. Ein Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Betrag. Die konkrete Höhe hängt vom erreichten energetischen Standard und den geltenden Boni ab.

Einzelmaßnahmen für eine schrittweise Sanierung unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Je nach Maßnahme wird die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) oder die KfW abgewickelt. Das Bafa fördert Maßnahmen wie Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung und Lüftung mit 15 Prozent. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ermöglicht unter den Förderbedingungen einen zusätzlichen Bonus.

Der Heizungstausch wird über das KfW-Programm 458 unterstützt. Seit Juli 2026 beträgt die Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Mehrfamilienhäuser gelten gestaffelte Förderhöchstbeträge: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je Wohneinheit von zwei bis sechs und 8.000 Euro je weitere Wohneinheit. Ab Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um 750 Euro. Boni und Obergrenzen müssen für jede Eigentümergruppe und jede Wohneinheit geprüft werden.

Mit einem Ergänzungskredit kann die WEG die Zeit bis zur Auszahlung eines Zuschusses überbrücken. Die KfW-Programme 358 und 359 setzen eine Förderzusage für die zugehörige Einzelmaßnahme voraus. Eigentümerinnen und Eigentümer können den Kredit je nach Programm individuell oder als WEG nutzen. Vor dem Beschluss sollte die WEG klären, wie der Kredit beantragt und zurückgezahlt wird und welche Sicherheiten erforderlich sind.

Auch die Energieberatung selbst kann gefördert werden. Das Bafa übernimmt bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten 50 Prozent des förderfähigen Honorars, maximal 850 Euro. Stellt der Energieberatende die Ergebnisse zusätzlich in der Eigentümerversammlung vor, erhalten WEGs einen weiteren Zuschuss von bis zu 250 Euro.

Regionale Programme können die Bundesförderung ergänzen. Vor dem Antrag muss die WEG klären, ob sich die Förderungen kombinieren lassen und welche Förderhöchstgrenzen gelten. Denn Zuschüsse für dieselbe Maßnahme dürfen nicht beliebig miteinander kombiniert werden.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können prüfen, ob eine steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz infrage kommt. Für dieselbe Maßnahme ist eine Kombination mit bestimmten öffentlichen Förderungen ausgeschlossen. Die WEG sollte diesen Punkt vor dem Beschluss klären. Eine überschlägige Vergleichsrechnung kann zeigen, ob Zuschuss oder Steuerförderung für die einzelne Eigentümergruppen günstiger ausfällt.

Weitere Finanzierungsoptionen

Sobald eine Sanierungsmaßnahme beschlossen ist, steht die WEG vor der entscheidenden Frage: Wie soll der Teil der Investitionssumme finanziert werden, der weder durch vorhandene Rücklagen noch durch öffentliche Fördermittel gedeckt ist. Dafür gibt es drei Grundmodelle.

WEG-Darlehen

Bei einem WEG-Darlehen nimmt die Gemeinschaft den Kredit gemeinsam auf. Die Verwaltung koordiniert die Finanzierung. Zurückgezahlt wird das Darlehen über entsprechend höhere monatliche Hausgeldzahlungen. So verteilen sich die Kosten über mehrere Jahre und die Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nicht den gesamten Betrag auf einmal aufbringen.

Banken können dafür Sicherheiten verlangen, zum Beispiel die Abtretung von Hausgeldansprüchen oder die Verpfändung der Erhaltungsrücklage. Eine Grundschuld auf den einzelnen Wohnungen ist nicht zwingend erforderlich.

Dieses Grundmodell bringt ein Risiko mit sich: Die Gemeinschaft muss die Bank auch dann bedienen, wenn ein Mitglied seine erhöhten Hausgeldanteile nicht zahlt. Zunächst muss die WEG den Ausfall aus ihrer Liquidität auffangen oder eine Sonderumlage beschließen. Anschließend kann sie die offene Forderung gegenüber dem säumigen Mitglied durchsetzen. Vor der Beschlussfassung sollte die Verwaltung deshalb die Haftungs- und Ausfallrisiken verständlich erläutern und im Protokoll festhalten.

Sonderumlage

Reichen die Rücklagen für eine Maßnahme nicht aus, kann die WEG eine Sonderumlage beschließen. Sie wird in der Praxis häufig genutzt, um kurzfristig zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die zusätzlichen Kosten werden nach dem geltenden Verteilungsschlüssel auf die Eigentümerinnen und Eigentümer verteilt. Sie zahlen den Betrag entweder auf einmal oder nach einem festgelegten Zahlungsplan.

Dabei entscheidet jede Partei selbst, ob sie Eigenmittel nutzt oder einen privaten Kredit aufnimmt. Für die WEG hat das den Vorteil, dass sie keinen gemeinsamen Kredit aufnehmen muss. Einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer kann eine Sonderumlage jedoch stark belasten.

Gebündelte individuelle Kreditaufnahme

Bei einer gebündelten Kreditantragstellung beantragen die einzelnen WEG-Mitglieder ihre Darlehen gemeinsam, koordiniert über einen Finanzierungspartner. Somit haftet jede Partei für ihren eigenen Kreditanteil. Das kann die Gemeinschaft entlasten, erfordert aber eine durchdachte Organisation, individuelle Bonitätsprüfungen und einen Beschluss über das Verfahren.

Contracting

Als weitere Option kommt Contracting infrage. Dabei übernimmt ein externer Dienstleister die Investition und Umsetzung der Maßnahme und refinanziert sie über vertraglich vereinbarte Zahlungen. Er finanziert, errichtet und betreibt beispielsweise eine Heizungsanlage. Die WEG zahlt dafür einen vereinbarten Betrag.

Der Vorteil: Investition und Betrieb liegen in einer Hand. Der Nachteil: Die Gemeinschaft bindet sich langfristig an feste Vertragsbedingungen. Energieberatende sollten deshalb vorab prüfen lassen, wie lange der Vertrag läuft, wie sich der vereinbarte Betrag berechnet, wem die Anlage gehört, wer für die Instandhaltung zuständig ist und unter welchen Bedingungen ein Ausstieg möglich ist.

Fazit für die Praxis

Eine energetische Modernisierung in WEGs ist ein Gemeinschaftsprojekt. Energieberatende und Verwaltungen schaffen zusammen eine Entscheidungsgrundlage: Die Energieberatung zeigt technische Möglichkeiten, Kosten und Förderoptionen auf, die Verwaltung bringt die finanzielle Situation der WEG, rechtliche Vorgaben und die Beschlussfassung zusammen.

Für die Praxis gilt: Finanzierung von Anfang an mitdenken, aktuelle Förderbedingungen prüfen, Zuständigkeiten klar benennen und Risiken offen ansprechen. Wer die monatliche Belastung je Wohnung, den Zeitplan und die Kostenverteilung verständlich darstellt, erhöht die Chance auf einen tragfähigen Beschluss. So entsteht nicht nur ein nachhaltiges Sanierungskonzept, sondern ein realistischer Weg zur Umsetzung.

Der Beitrag beschließt die Serie „Energetische Sanierung in WEGs“.

Martin Fischer
ist Teamleiter im Fachbereich Klimaneutrale Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur. Gemeinsam mit seinem Team erarbeitet er fachliche Impulse und praxisorientierte Handlungsempfehlungen, um die Transformation des Gebäudesektors hin zur Klimaneutralität mitzugestalten.

Bild: Hoffotografen

Neuer Praxisleitfaden

Das Gebäudeforum klimaneutral unterstützt Energieberatende, Immobilienverwaltungen sowie Verwaltungsbeiräte mit dem WEG-Praxisguide bei der energetischen Sanierung. Im Oktober 2026 erscheint der neue Leitfaden „Finanzierung energetischer Sanierungen in WEGs“ – mit zusätzlichen praktischen Arbeitshilfen. Er widmet sich der zentralen Herausforderung, Eigentümerinnen und Eigentümer bei Sanierungsprojekten von der ersten Idee bis zur Entscheidung kompetent und erfolgreich zu begleiten.

Seit April 2026 steht ein E-Learning unter www.gebaeudeforum.de/weg-praxisguide/e-learning bereit. Es bietet Orientierung und Vertiefung für WEG-Beratende.

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