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Das EEG 2027 krempelt den Energiemarkt radikal um

Das EEG 2027 markiert mehr als eine weitere Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Nach Einschätzung der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft steht Deutschland vor einem Paradigmenwechsel der Energiepolitik: Weg von einer rein ausbauorientierten Förderung, hin zu einem systemischen Ordnungsrahmen, in dem Flexibilität, Marktintegration und Versorgungssicherheit gleichrangige Ziele sind. Erneuerbare Energien sollen nicht länger nur grüne Kilowattstunden liefern, sondern aktiv zur Stabilisierung des Stromsystems beitragen. Zeitplan: Eckpunkte noch 2026, Beschluss der Reform von Bundestag und Bundesrat bis spätestens Ende Mai 2026, Inkrafttreten Anfang 2027.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine Realität, die sich in den vergangenen Jahren dramatisch verschoben hat. Photovoltaik und Windenergie dominieren zunehmend die Stromerzeugung, während klassische Großkraftwerke an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das System durch Elektrifizierung, Wasserstoff-Hochlauf und neue Großverbraucher wie Rechenzentren. Das EEG 2027 soll diese Spannungen auflösen – mit tiefgreifenden rechtlichen und ökonomischen Konsequenzen.

MiSpeL als Herzstück des neuen EEG-Designs

Ein zentrales Element der Reform ist die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL). Künftig sollen Stromspeicher, Ladeinfrastruktur und steuerbare Verbrauchseinrichtungen hinter einem Netzanschlusspunkt nicht mehr als passive Anhängsel gelten, sondern als marktaktive Akteure.

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Das Förderdesign folgt dabei einem klaren Prinzip: Flexibilität wird vergütet. Speicher laden Strom bevorzugt in Phasen niedriger Preise – also bei hoher Erzeugung aus Wind und Sonne – und speisen ihn bei Knappheit wieder ein. Ladepunkte und Verbraucher verschieben ihren Bedarf gezielt, um Solarspitzen zu nutzen und Dunkelflauten abzufedern. Damit wird das EEG 2027 zum Lenkungsinstrument für Systemstabilität, nicht mehr nur zum Ausbauprogramm.

Für die Praxis bedeutet das: Förderfähigkeit wird künftig stärker an systemdienliches Verhalten gekoppelt. Wer flexibel agiert, profitiert. Wer starr einspeist oder verbraucht, verliert an Attraktivität.

Rechtssicherheit im Mischbetrieb: Ende der Grauzonen

Besonders brisant ist die Neuregelung des sogenannten Mischbetriebs. Gemeint ist die gleichzeitige Nutzung von gefördertem EEG-Strom und Netzstrom an einem Anschluss – etwa bei PV-Anlagen mit Speicher und zusätzlichem Netzbezug. Bisher galt dieser Zustand als regulatorisch heikel und investitionshemmend.

Das EEG 2027 soll hier Rechtssicherheit schaffen. Zentrale Voraussetzung ist eine viertelstündliche Messung, mit der die Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch exakt abgebildet werden kann. Nur so lassen sich förderfähige und umlagepflichtige Strommengen sauber trennen. Für Betreiber bedeutet das zwar höhere Anforderungen an Messtechnik und Digitalisierung, zugleich aber ein Ende vieler rechtlicher Risiken.

Contracts for Difference: Sicherheitsnetz mit Rückzahlungspflicht

Einen weiteren Kern der Reform bilden zweiseitige Contracts for Difference (CfDs). Dieses Instrument ersetzt zunehmend klassische Marktprämien und soll die Finanzierung großer Erneuerbaren-Projekte absichern. Das Prinzip: Der Staat garantiert einen Referenzpreis. Liegt der Marktpreis darunter, gleicht er die Differenz aus. Liegt er darüber, müssen Betreiber Überschusserlöse zurückzahlen.

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Nach Einschätzung vieler Marktakteure könnten CfDs die Kapitalkosten deutlich senken und Investitionen planbarer machen – vorausgesetzt, die Ausgestaltung bleibt praxistauglich. Kritisch ist vor allem die Frage, wie realitätsnah die Referenzpreise angesetzt werden und wie stark Betreiber dem Rückzahlungsrisiko ausgesetzt sind. Klar ist jedoch: Mit CfDs verschiebt sich das EEG endgültig von einer Einbahn-Förderung zu einem symmetrischen Risikomodell.

BEE: Erneuerbare als Fundament des Energiesystems

Rückenwind erhält diese Richtung vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). In einem Anfang Januar veröffentlichten Positionspapier betont der Verband, dass die erneuerbaren Energien inzwischen das Fundament des deutschen Energiesystems bilden. Die kommende EEG-Novelle müsse diese Realität anerkennen und konsequent weiterentwickeln.

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Der BEE fordert insbesondere, die bestehenden Ausbauziele für erneuerbare Energien beizubehalten und zugleich stärker auf Systemdienlichkeit und Flexibilität auszurichten. Angesichts steigenden Strombedarfs durch Elektrifizierung und neue Verbraucher seien verlässliche Ausbaupfade entscheidend für Investitionssicherheit – sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher.

Netze, Flexibilität und steuerbare Erneuerbare

Zugleich plädiert der BEE für eine effizientere Nutzung der Netzinfrastruktur. Flexible Netzanschlussvereinbarungen, Überbauung von Netzverknüpfungspunkten sowie standardisierte und digitalisierte Netzanschlussverfahren könnten Kosten senken und den Ausbau beschleunigen. Das Stromnetz müsse sich endlich an eine dezentrale, erneuerbare Erzeugungsstruktur anpassen.

Besonderes Gewicht legt der Verband zudem auf steuerbare Erneuerbare wie Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Diese Technologien leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit und müssten im EEG 2027 gezielt flexibilisiert und leistungsgerecht vergütet werden. Auch Bürgerenergie, Energy Sharing und neue Beteiligungsmodelle seien entscheidend, um Akteursvielfalt, Akzeptanz und regionale Wertschöpfung zu sichern.

Ausblick: Das EEG 2027 als Marktdesign-Gesetz

Alles deutet darauf hin, dass das EEG 2027 weniger ein klassisches Fördergesetz als vielmehr ein Marktdesign-Gesetz wird. Es schafft Anreize für Flexibilität, sanktioniert Systemschädlichkeit und zwingt Erneuerbare in eine neue Rolle: als tragende Säule eines steuerbaren, digitalen und resilienten Stromsystems.