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80 Prozent fertiges Offshore-Windkraftfeld darf weiter Richtung Inbetriebnahme wachsen

Ein Richter der Vereinigten Staaten hat den einen Monat zuvor verhängten Baustopp vor der Küste für das vor Rhode Island vorangeschrittene 704-Megawatt-Projekt vor Rhode Island aufgehoben. Der Bundesrichter Royce Lamberth sah das Projekt soweit vom Baurecht gedeckt, dass er nach seiner Prüfung des Falls mit einem einfachen Gegenvorwurf antwortete: Das Vorgehen der Administration sei „willkürlich und launenhaft“. Die Anti-Weiterbau-Initiative der Trump-Regierung hatten zuvor viele Beobachter als kaum von Belegen gedeckt gewertet.

Weil dem Projekt durch eine weitere Bauverzögerung ein unmittelbarer irreparabler Schaden drohte, stellte der Richter eine einstweilige Verfügung aus. Sie gilt als Eilmaßnahme in Rechtsstreitigkeiten. Sie wird sofort wirksam, noch ehe eine Rechtssache ganz zu Ende geklärt ist. So soll die Verfügung vorbeugen, dass eine nicht ausreichend durch stichhaltigen Verdacht begründete Anklage die beklagte Seite oder ihre Sache ungerechtfertigt dem Scheitern aussetzt. Eine Investition von fünf Milliarden Euro sei mit dem Projekt in Gefahr, argumentierte Jurist Lamberth.

Zum Zeitpunkt des Baustopps hatte das dänische Unternehmen schon 45 von 65 geplanten Turbinenerrichtungen fertiggestellt. Investiert und entwickelt hatten das Windfeld Ørsted sowie das zum Infrastrukturfondsspezialisten GIP aus Dänemark gehörende Planungsunternehmen Skyborn Renewables aus Deutschland in einem gemeinsamen Joint Venture. Skyborn Renewables war aus dem Verkauf des Offshore-Geschäfts von WPD aus Bremen an GIP als Einheit hervorgegangen.

Ørsted betonte gemäß Agenturberichten, es wolle weiter mit der US-Regierung zusammenarbeiten. Der Windpark hatte bereits sämtliche Genehmigungen erhalten und war mit einer fertigen Finanzierung versehen.

Zunächst äußerte sich die Trump-Regierung noch nicht zum Fortgang für Revolution Wind. Die Regierung hatte den Windpark als nicht der Sicherheit dienend und als nicht ausreichend mit Belegen für seine Nützlichkeit ausgestattet eingestuft. Eine spezifische Gefahr gehe vom Windpark für die militärische Sicherheit aus, weil dieser durch Signalstreuung seiner Fundamente das Unterwasserradar beispielsweise störe und einen Schwarm vordringender Unterwasserdrohnen nicht mehr aufspüren lasse. Unabhängige technische Analysen hatte die Regierung dafür nicht vorgelegt. Das Gericht sah Trumps Administration aber zusätzlich in der falschen Position, weil sie Gründe hervorgebracht habe, die sie erst nach Erlass der Stopp-Order formuliert habe. Der Windpark soll nach noch aktuellen Plänen in der zweiten Jahreshälfte des kommenden Jahres fertig werden.

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