„Energieeffizienz senkt Kosten, stärkt die Versorgungssicherheit und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Deshalb setzen wir auf zielgerichtete statt auf pauschale Vorgaben und konzentrieren verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe.“ Mit ihr ganz eigenen Erklärung begründet Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, warum die Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) einige Lockerungen vorsieht. Weil also Energiesparen für Firmen so wichtig ist, sollen die gesetzlichen Anforderungen gesenkt werden. Im Detail bdeeutet das:
- Es entfällt die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. Die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotenzialen wird auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert.
- Die Mindesteffizienzanforderungen für bestehende Rechenzentren werden angehoben, für neue Rechenzentren die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert.
- Die Frist, bis zu der die Betreiber den Stromverbrauch in ihren Rechenzentren bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken müssen, wird um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verlängert.
Zum Hintergrund: Die im Oktober 2023 in Kraft getretene Neufassung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) schreibt eine Senkung des Energieverbrauchs in der EU bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent gegenüber den Projektionen des EU-Referenzszenarios 2020 vor. Die EU schreibt verpflichtende Maßnahmen vor, welche die Mitgliedstaaten entweder 1:1 umsetzen oder verschärfen können. Mit dem im November 2023 neu eingeführten Energieeffizienzgesetz hatte die damalige Bundesregierung zentrale EED-Vorgaben in nationales Recht überführt und deutlich verschärft.
Die EED-Umsetzungsfrist ist am 11. Oktober 2025 abgelaufen. Die EU-Kommission hat bereits im November 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, weil mit dem Energieeffizienzgesetz zwar wesentliche Teile, aber nicht alle Anforderungen, umgesetzt wurden.
Energie- und Kommunalwirtschaft begrüßt Kurswechsel
Die Reaktionen aus Wirtschaft und Verbänden fallen unterschiedlich aus. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, begrüßt, dass nur noch Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 23,6 Gigawattstunden pro Jahr ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen. Bislang liegt die Schwelle bei 7,5 Gigawattstunden.
Auch für Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, weisen die geplanten Maßnahmen in die richtige Richtung. Sie hält sie aber noch nicht für ausreichend: „Die Rückführung der Regelungen auf europäisches Recht ist ein entscheidender Schritt in Richtung Entbürokratisierung und zur Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Darüber hinaus wäre dieses Gesetz eine gute Möglichkeit gewesen, die besonderen Sicherheitsanforderungen der Unternehmen der kritischen Infrastruktur zu berücksichtigen und deren Berichts- und Transparenzanforderungen zu begrenzen.“ Diese Chance sei verpasst worden.
Umwelt- und Wirtschaftsverbände warnen vor Rückschritt
Greenpeace Tech-Expertin Linda Klapdor dagegen kritisiert, dass die Bundesregierung mit der Novelle zahlreiche Vorgaben für Rechenzentren abschwächt. So könnten Amazon, Google und Co. in Zukunft den Energie- und Wasserverbrauch ihrer Rechenzentren unter Verschluss halten und die Pflicht zur Nutzung von Abwärme umgehen. Anstatt starke Leitplanken für den Bau sauberer Rechenzentren zu setzen, schaffe das Kabinett neue Schlupflöcher für Tech-Konzerne. „In den USA sehen wir bereits, wie der rasante Ausbau von mit fossilen Energien betriebenen Rechenzentren die Emissionen explodieren lässt“, warnt Klapdor. Die Infrastruktur von morgen dürfe nicht mit Energien von gestern betrieben werden.
Kritik kommt auch vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zeigt einmal mehr, dass es Schwarz-Rot nicht gelingt, Klimaschutz und Wettbewerb zu verzahnen“, sagt Geschäftsführerin Katharina Reuter. Die Regierung stelle zwar verbal Energieeffizienz an erster Stelle, belasse es dann aber beim absoluten Minimum der europäischen Vorgaben. Und das, obwohl die deutsche Industrie bis zu 40 Prozent ihres Endenergiebedarfs und jährliche Energiekosten in Höhe von 29 Milliarden Euro einsparen könnte. In einer Presseinformation beschreibt der BNW, welche Effizienzpotenziale mit der Novelle verloren gehen:
- 7.800 Unternehmen mit circa 100 Terawattstunden Energiebedarf aus der Pflicht genommen werden, Energie- und Umweltmanagementsysteme einzuführen.
- Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung der Schwelle in der Definition von Rechenzentren von 300 auf 500 Kilowatt sowie die Umstellung auf die reine IT-Leistung lassen zahlreiche kleinere und mittlere Rechenzentren aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
Aus Sicht der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz manövriert sich Deutschland mit der Novelle weiter in die Abhängigkeit von Energieimporten und schwächt die heimische Wirtschaft. „Deutschland kann es sich nach zwei Energiekrisen in fünf Jahren nicht leisten, seine größten Produktivitätsreserven weiter liegenzulassen“, sagt der geschäftsführende Vorstand Christian Noll. Zumal das Land bei den Effizienzfortschritten im EU-Vergleich bereits auf den vorletzten Platz zurückgefallen sei.