„Mit den beschlossenen Gesetzen in ihrer jetzigen Form sind nicht nur die Ausbauziele nicht mehr zu erreichen, sie laufen auch den erklärten Zielen des Koalitionsvertrages zuwider.“ So kommentiert Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE), den Beschluss des Bundeskabinetts zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und zum Netzanschlusspaket. Ihre Aussage zählt noch zu den gemäßigteren. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft wird deutlicher: „Wenn der Bundestag im Herbst nicht grundlegend nachbessert, drohen Umsatzeinbrüche in Milliardenhöhe, der Verlust Zehntausender Solarjobs und eine deutlich längere Abhängigkeit unserer Volkswirtschaft von immer teurer werdenden Energieimporten.“
Mit ihrem Beschluss hat die Bundesregierung eine breite Front gegen sich aufgebracht – wie sie dies bereits mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz getan hat. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen unter anderem die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, der Redispatch-Vorbehalt und die Stromerzeugung aus Biomasse.
Die Erneuerbaren müssten jetzt mehr Verantwortung übernehmen – systemisch und finanziell, heißt es von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE). „Der Blick geht sehr viel stärker auf das Gesamtsystem. Zudem wollen wir den Erneuerbaren-Zubau effizienter steuern – mit Blick auf die Systemkosten.“ Das sehen die Kritiker jedoch anders. Deren Reaktionen lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Der Kabinettsbeschluss gilt als Frontalangriff auf die erneuerbaren Energien.
Ein Stein des Anstoßes aus einer ganzen Lawine von Ärgernissen: Die Einspeisevergütung soll beendet werden. Betreiber von PV-Anlagen unterhalb von 25 Kilowatt haben auf eine solche künftig keinen Anspruch mehr. Als Übergangslösung ist lediglich eine befristete Netzbetreiberabnahme von maximal 36 Monaten ab Inbetriebnahme vorgesehen. Stattdessen sollen alle Anlagen schrittweise an die Direktvermarktung herangeführt werden. Die Schwelle für diese wird auf weit unter 100 Kilowatt abgesenkt.
Keine Investitionssicherheit für Solaranlagen
Die dreijährige Übergangszahlung sei eine Mogelpackung und könne einen Wegfall der bislang über 20 Jahre gewährten festen Einspeisevergütung nicht ansatzweise ersetzen, sagt Körnig. Die Investitionssicherheit für neue Solaranlagenbetreiber werde zudem dadurch massiv beschnitten, dass Betreiberinnen und Betreiber kleiner Solarstromanlagen ihren überschüssigen Solarstrom künftig selbst an der Strombörse vermarkten müssen. „Das ist für sie absehbar weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar“, sagt Körnig.
„Kleine Solaranlagen stärken die Teilhabe an der Energiewende und sind für viele Haushalte der Einstieg in Wärmepumpen und E-Autos“, sagt Henri Schmitz, Referent für Energiepolitik und Gesellschaft bei der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch. Eine Abschaffung der Einspeisevergütung für Neuanlagen mache die Investition in kleine PV-Anlagen in vielen Fällen unwirtschaftlich.
Statt von gesicherten Einnahmen durch die Einspeisevergütung profitieren zu können, sollen Anlagenbetreiber künftig ihren PV-Strom direkt an der Strombörse verkaufen. Die Kritik daran bezieht sich aber nicht auf die stärkere Integration der Erneuerbaren in den Markt generell. Die wird grundsätzlich begrüßt. Das Problem aus Sicht vieler Branchenexperten und -expertinnen liegt eher darin, dass die Direktvermarktung derzeit noch nicht umsetzbar ist. Der BEE beispielsweise verweist auf Berechnungen des Fraunhofer ISE, wonach eine Direktvermarktung von kleinen Strommengen die notwendigen Erträge aus einer Einspeisevergütung auch im Fall hoher Eigenverbrauchsquoten aufgrund fehlender technischer, prozessualer und wirtschaftlicher Voraussetzungen absehbar nicht ersetzen kann.
Direktvermarktung ohne Markt
Anlagen ohne einfache Direktvermarktungsprozesse und günstige Smart Meter in den Markt zu drängen, drohe den Ausbau auszubremsen, ergänzt Schmitz von Germanwatch. Und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) fordert, dass die Direktvermarktung erst dann verpflichtend werden darf, wenn entsprechende Angebote tatsächlich verfügbar und wirtschaftlich nutzbar sind. Eine kalendarische Frist schaffe noch keinen funktionierenden Markt.
Der BEE befürchtet, dass die geplanten Änderungen für eine große Zahl von Verlierern sorgen werden. Betroffen wären Besitzer und Besitzerinnen von Eigenheimen ebenso wie Mieterinnen und Mieter sowie Kleingewerbe, die mit Hilfe der Solartechnik ihre Stromkosten senken wollen. „Gerade innerstädtische Projekte fallen unter die 25-Kilowatt-Schwelle und werden durch den Entwurf wirtschaftlich unrentabel – mit direkten Folgen für Akzeptanz und soziale Teilhabe an der Energiewende“, heißt es in einem BEE-Kommentar zur EEG-Novelle. Die Branche geht in der Folge von einem Einbruch der PV-Nachfrage im betroffenen wichtigen PV-Marktsegment um über 70 Prozent aus.
Die vorgesehene Streichung der Einspeisevergütung für Neuanlagen sollte daher zurückgenommen werden, fordert der Verband. Die Einspeisevergütung für neue kleine EE-Systeme sei in den vergangenen ohnehin bereits stark reduziert worden. Gleichzeitig seien geeignete Maßnahmen zur Glättung solarer Mittagsspitzen ergriffen worden. Die inzwischen erreichte Fördereffizienz sei ausgesprochen hoch.
Unklarheiten bei der Abregelung
Negative Auswirkungen werden aber nicht nur durch die Streichung der Einspeisevergütung erwartet. Auch der Redispatch-Vorbehalt erhitzt die Gemüter in der Branche. Denn an diesem hält der Kabinettsbeschluss weiter fest. „Damit schaffen wir marktwirtschaftliche Anreize dafür, dass der EE-Ausbau an sinnvolleren Orten erfolgt“, heißt es dazu von Seiten des BMWE. Heißt konkret: In so genannten Hotspot-Regionen, die absehbar die Stromerzeugung aus Wind oder PV nicht aufnehmen können, entfallen künftig die Entschädigungszahlungen bei Abregelungen. Der Entschädigungsverzicht ist jedoch auf höchstens 20 Prozent des Jahresstromertrags gedeckelt, für Windenergieanlagen in Windenergiegebieten auf höchstens 18 Prozent.
Der BEE kritisiert, dass nicht geregelt sei, wie eine solche Hotspot-Region – oder auch kapazitätslimiertes Netzgebiet – definiert wird. „Eine unabhängige Prüf- oder Kontrollinstanz fehlt, sodass Anlagenbetreiber den Festlegungen der Netzbetreiber weitgehend ausgeliefert sind“, schreibt der Verband.
Auch Schmitz von Germanwatch vermisst Klarheit: „Der für Projektentwickler und Investoren hochgradig intransparente Redispatch-Vorbehalt sorgt trotz einiger Nachbesserungen für eine problematische Verantwortungsumkehr.“ Statt klare Vorgaben zur beschleunigten Ertüchtigung kapazitätslimitierter Netzgebiete und zur konsequenten Digitalisierung und Standardisierung der Verteilnetze zu schaffen, wolle die Bundesregierung den Netzzugang für Erneuerbare wie auch den Anspruch auf Entschädigungszahlungen in kapazitätslimitierten Gebieten einschränken. „Statt der gewünschten Kostensenkung wird dies Investitionsrisiken und folglich die Kosten des Erneuerbaren-Zubaus in die Höhe treiben.“
Um den Redispatch-Vorbehalt zu einem echten Hotspot-Instrument zu machen, sollte sich dieser auf tatsächliche Engpassgebiete mit einer Abregelungsquote von mindestens zehn Prozent beschränken, fordert Julia Bläsius, Direktorin von Agora Energiewende Deutschland. „Gleichzeitig muss das Instrument verbindliche Transparenz- und Netzausbauverpflichtungen auf Betreiberseite schaffen – nur so werden Engpässe auch zügig behoben, statt einseitig den Erneuerbaren Ausbau einzuschränken.“
Neue Hürden für Bürgerenergie
Die geplanten Änderungen könnten auch Bürgerenergie und Energy Sharing ausbremsen. Darauf weisen etwa das BBEn, die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland in einer gemeinsamen Erklärung hin. Der Vorwurf hinsichtlich des Redispatch-Vorbehalts lautet, dass der Verzicht auf Entschädigung bei Abregelung besonders Projekte treffen könnte, die von Bürgerinnen und Bürgern, Energiegenossenschaften oder Kommunen getragen werden. Diese seien an ihre Region gebunden und könnten nicht auf andere Standorte ausweichen oder Ertragsausfälle über ein großes Projektportfolio ausgleichen.
Hinzu käme, dass Anlagenbetreiber künftig über Zuschüsse an den Kosten des Netzausbaus beteiligt werden können. „Damit geraten ausgerechnet diejenigen unter Druck, die privates Kapital mobilisieren, regionale Wertschöpfung schaffen und die Akzeptanz der Energiewende stärken“, heißt es in dem Statement.
Die Verbände befürchten, dass die Bundesregierung auch ein Konzept gefährdet, dass sie gerade erst eingeführt hat. Seit dem 1. Juni ist Energy Sharing in Deutschland möglich – also die gemeinsame Nutzung von Strom aus EE-Anlagen. Doch bislang verhindern laut den Verbänden fehlende standardisierte Marktprozesse, hohe organisatorische Anforderungen und zusätzliche Kosten eine breite Umsetzung. Der vorliegende Gesetzentwurf setze nun auch noch die falschen Signale: „Energy Sharing setzt voraus, dass Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können und schnell einen Netzanschluss erhalten. Genau diese beiden Grundlagen schwächen EEG-Novelle und Netzanschlusspaket – das neue Bürgerrecht liefe damit ins Leere, bevor es in der Praxis überhaupt angekommen ist.“
Kein Interesse an Fachexpertise
Doch Einwände der Verbände stoßen beim BMWE offensichtlich auf wenig Gehör. So bemängeln die Expertinnen und Experten unisono die kurze Zeit, die ihnen gegeben wurde, um auf die Gesetzesentwürfe zu reagieren. Ganze drei Werktage habe man den Verbänden gewährt, um politische Weichenstellungen für das kommende Jahrzehnt zu analysieren und zu bewerten, berichtet PV-Experte Jörg Sutter von der DGS. Dies sei „schlicht eine Frechheit“.
Seit Januar habe es von vielen Seiten eine große Zahl produktiver Verbesserungsvorschläge gegeben - sei es hinsichtlich der Digitalisierung oder für einen schnelleren Netzausbau. Doch keiner habe Einzug in die Gesetzentwürfe gefunden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft appelliert an Bundestag und Bundesrat, die vorgesehenen Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend zu überarbeiten. Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Wirtschafts-, Energie- und Klimakrise brauche Deutschland „mehr Tempo beim Ausbau Erneuerbarer Energien, Speichern und Netzen – nicht neue Hürden für eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Energieversorgung“.
Bild: Grammer Solar/R. Ettl
Bei PV ist Eile geboten
Sollte die EEG-Novelle wie geplant im Parlament beschlossen werden, gilt die Einspeisevergütung über 20 Jahre nur noch für Anlagen, die 2026 ans Netz gehen. Wer diese nutzen möchte, sollte also schnell handeln. Die Solaranlage noch dieses Jahr in Betrieb zu nehmen, kann Verbrauchern allein in den ersten drei Jahren 444 Euro mehr einbringen als eine Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2027. Das zeigen Berechnungen des Geldratgebers Finanztip. Diese basieren auf einem Musterhaushalt mit folgenden Spezifikationen: jährlicher Strombedarf von 6.000 kWh (3.500 kWh Haushalt, 2.500 kWh E-Auto mit ca. 12.500 km Fahrleistung), 10-kWp-Anlage und 9-kWh-Speicher.