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BVES kritisiert Plan für doppelte Netzentgelte für Speicher

Der Bundesverband Energiespeicher kritisiert das Vorhaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), diese gesetzliche Netzentgeltbefreiung nach Paragraph 118 Absatz 6 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorzeitig abschaffen zu wollen. Eigentlich ist sie bis August 2029 gültig. Sie besagt, dass Speicher, die bis dahin gebaut werden, 20 Jahre lang von doppelten Netzentgelten befreit sind.

Investitionssicherheit gefährdet

Sollte die Regelung kippen, müssen die Speicher sowohl beim Einspeichern als auch beim Ausspeichern des Stroms Netzentgelte bezahlen – gleichgültig, ob sie das Netz durch ihre Arbeit entlasten oder nicht. In diesem Fall müssen viele der bisher geplanten Projekte neu bewertet werden und der BVES erachtet ein vorzeitiges Ende der Regelung als wirtschaftlich gefährlich. „Unternehmen, Banken und institutionelle Investoren haben ihre Projektentwicklungen, Finanzierungsmodelle und Standortentscheidungen auf dieser Grundlage aufgebaut“, wettern die Branchenvertreter. „Der Deutsche Bundestag hat dieses Vertrauen 2023 nochmals ausdrücklich gestärkt, als die Frist verlängert und damit ein klares Signal an Investoren gesendet wurde, dass es ausdrücklich erwünscht ist, in Energiespeicher in Deutschland zu investieren. Wenn nun die BNetzA diese gesetzliche Grundlage faktisch relativiert und entwertet, trifft dies den Kern der Planungs- und Investitionssicherheit.“

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Vertrauensschutz ist Verfassungsprinzip

Für verfassungsrechtlich bedenklich erachten es die Rechtsanwälte der Kanzlei Raue, die sich auf Wirtschaftsrecht spezialisiert haben, sollte die BNetzA tatsächlich die Regelung abschaffen wollen. „Eine vertrauensschwächende Wirkung trat frühestens mit der Veröffentlichung des Orientierungspapiers vom 16. Januar 2026 ein. Erst zu diesem Zeitpunkt hat die Bundesnetzagentur nach außen erkennbar gemacht, tatsächlich von der geltenden Netzentgeltbefreiung abweichen zu wollen“, schreiben die Anwälte. „Bis dahin können sich Anlagenbetreiber und Investoren auf den verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz berufen.“

Nur begrenzte Anpassungen zulässig

Die Anwälte verweisen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Unternehmen grundsätzlich auf den Fortbestand der geltenden Rechtslage vertrauen dürfen. „Aus diesem Grund darf der Staat nicht nachträglich in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreifen, etwa indem er bestehende Rechte rückwirkend entzieht (echte Rückwirkung). Laufende, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte dürfen zwar für die Zukunft neu geregelt werden (unechte Rückwirkung). Wurden jedoch im Vertrauen auf eine gesetzliche Zusage – hier die Netzentgeltbefreiung – Investitionen getätigt, sind nur begrenzte Anpassungen zulässig“, argumentieren die Anwälte. „Diese müssen durch ein legitimes öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, den Kern der ursprünglichen Zusage unangetastet lassen und dürfen das Vertrauen der Betroffenen nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen.“

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Investoren reagieren sensibel auf Unsicherheiten

Damit könnten sich Investoren, die ihre Projekte bereits geplant haben, auf den Schutz gegen rückwirkende Änderung berufen. Allerdings ist der Schaden schon durch die Ankündigung angerichtet. „Nationale und internationale Investoren reagieren äußerst sensibel auf die aktuelle Unsicherheit“, weiß man beim BVES. „Bereits jetzt werden Kapitalzusagen zurückgestellt, Investitionsentscheidungen ausgesetzt und kurz vor der Realisierung befindliche Projekte gestoppt und neu bewertet. Diese Projekte werden dabei auch nicht nur um wenige Monate verschoben, sondern komplett beendet. Sie gehen damit dem notwendigen Aufbau von Flexibilität in Deutschland verloren.“

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Baukostenzuschüsse sind schon bezahlt

Die Branchenvertreter fordern deshalb eine schnelle Klarstellung durch die BNetzA, dass die jetzt schon geplanten und finanzierten Projekte weiterhin von den doppelten Netzentgelten befreit bleiben. Schließlich haben die Projektierer und Investoren im Vertrauen auf den Rechtsschutz bereits Baukostenzuschüsse in erheblicher Größenordnung bezahlt. Wenn keine Klarheit besteht, dass die Projekte weitergeführt werden können, stehen die Projektentwickler vor einer eigentlich unlösbaren Aufgabe.

Klarstellung gefordert

Zumal sich ein solches Vorgehen auf die gesamten Investitionsentscheidungen in den Wirtschaftsstandort Deutschland auswirken könnte. „Vertrauensschutz und Belastbarkeit geltender Regeln sind Voraussetzung für Investoren und den internationalen Kapitalmarkt“, betont Thomas Speidel, Präsident des BVES. „Hierüber herrscht zweifelsfrei Einigkeit und insofern kann die getroffene Aussage nur als unglücklich und versehentlich gewertet werden“, sagt er mit Blick auf die Ankündigung der BNetzA, die Netzentgeltbefreiung vorzeitig zu beenden. „Eine umgehende Klarstellung des Ministeriums ist erforderlich, denn über Jahrzehnte galt gerade diese Belastbarkeit in Deutschland als hohes Gut und Grundlage für Milliardeninvestitionen. Vertrauen zerstören geht schnell, der Aufbau dagegen dauert sehr lange“, warnt Speidel.