Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat Regelungen für den einfacheren Einsatz von Speichern beschlossen. So werden Speicher in die Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen nach Paragraf 35 Baugesetzbuch aufgenommen und sind damit künftig grundsätzlich erlaubt. Sowohl der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) als auch der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßen dies. „Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Eine wichtige Hürde für den nötigen schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende werde damit abgebaut.
Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES, ergänzt: „Mit der Neuregelung wird es für alle Seiten - also die Kommunen, Projektierer und Investoren - deutlich transparenter, verlässlicher und rechtssicherer. Das bedeutet weniger Bürokratie, schnellere Resultate und damit schneller positive Effekte für unser Energiesystem.“
Neben der Baurechtsänderung wurde auch eine Anpassung von § 118 Abs. 6 des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Netzentgeltbefreiung ist nun für Speicher in allen Anwendungen möglich – also auch für Multi-Use-Systeme. Bisher konnten nur Speicher, die ausschließlich Strom aus dem Netz vollständig wieder ins Netz zurückspeisen, von Netzentgelten beim Strombezug befreit werden. „Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität sehr effizient nutzen und Einspeisespitzen ins Stromsystem wie auch Strombezugsspitzen in Gewerbe und Industrie reduzieren können“, so Körnig. „Sie können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Stromversorgung zu stabilisieren und die Strompreise für Verbraucher zu senken.“
Effizienzbooster der Energiewende
Rund 85 Prozent der in Deutschland bislang installierten Batteriespeicherkapazität in Höhe von rund 25 Gigawattstunden werden laut BSW-Solar bislang nur für die Eigenversorgung in privaten Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt. Von der massengeschäftstauglichen Umsetzung der Regelungen zum Multi-Use werde es nun abhängen, wie schnell und in welchem Umfang diese Speicher für das Stromsystem flexibilisiert werden können, so der Verband.
„Speicher sind essenziell für die nächsten Schritte der Energiewende und eine erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien in die Strom- und Wärmenetze. Die Neuregelungen werden dabei helfen, den Speicherausbau zu beschleunigen und ihre gewaltigen Potenziale als Effizienzbooster der Energiewende künftig noch besser zu heben“, sagt Körnig.
BVES-Geschäftsführer Windelen weist aber darauf hin, dass die jetzigen Gesetzesänderungen noch nicht das Ende der Fahnenstange bedeuten dürfen. „Nach der Novelle ist vor der Novelle“, so Windelen. „Es bleibt noch viel zu tun, um weitere Flexibilitätshemmnisse abzubauen und ein kosteneffizientes, versorgungssicheres Energiesystem für Bürgerinnen, Bürger und Industrie zu schaffen.“ Quelle: BSW-Solar, BVES / ms