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TH Köln: Quartierspeicher scheitern an rechtlichen Hürden

Die gemeinsame Nutzung von Stromspeichern in Wohnquartieren steigert Effizienz und Klimaschutz. Zu diesem Ergebnis kommt das Forschungsprojekt „Quartierspeicher für eine Klimaschutzsiedlung“ der TH Köln. Gefördert hat das zweijährige Vorhaben die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) mit rund 120.000 Euro. An dem Vorhaben waren neben der TH Köln der Solarenergie-Förderverein Deutschland, die Kanzlei GGSC, die Eikamp GbR sowie die Stadtwerke Solingen beteiligt.

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In Bergneustadt untersuchte ein interdisziplinäres Team unter Leitung von Eberhard Waffenschmidt, Professor an der TH Köln, das Zusammenspiel von Photovoltaikanlagen und einem zentralen Quartierspeicher. Nach Angaben der Forscher schonen solche Speicher Klima und Ressourcen und stärken die lokale Energieversorgung.

Neue Urteile verschärfen die Rechtslage

Während der Projektlaufzeit verschlechterten sich allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen. Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom November 2024 und des Bundesgerichtshofs vom Mai 2025 zur sogenannten „Kundenanlage“ setzen enge Grenzen. Sobald mehrere Gebäude über private Leitungen verbunden sind, gilt dies in der Regel als reguliertes Energieversorgungsnetz.

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Damit verbunden sind höhere Anforderungen und zusätzliche Kosten. „Die Technik für die lokale Energiewende ist vorhanden – was fehlt, sind praktikable gesetzliche Rahmenbedingungen“, mahnt Waffenschmidt. Die Menschen wollen sauberen Strom vor Ort einfacher speichern und nutzen.

Praxisgrundlagen für Planung und Umsetzung

Trotz der regulatorischen Hürden hat das Projekt konkrete Lösungen erarbeitet. Gemeinsam mit Partnern aus Energiewirtschaft und Recht entstanden Grundlagen für Planung und Umsetzung von Quartierspeichern. Sie sollen helfen, solche Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen und den Planungsaufwand zu reduzieren. Der Gesetzgeber sollte nun die Voraussetzungen schaffen, damit solche Modelle breit umgesetzt werden können.“ (nhp)

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