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Neue Landesgesetze verpflichten Betreiber zu höheren Kommunalzahlungen

Während Paragraph 6 des EEG auf Bundesebene eine freiwillige Beteiligung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde vorsieht, haben fast alle Bundesländer eigene Gesetze eingeführt, die Betreiber zu Zahlungen verpflichten. In Nordrhein-Westfalen etwa drohen bei Nichteinhaltung Strafzahlungen von bis zu 0,8 Cent pro Kilowattstunde.

Für Bestandsanlagen bleibt freiwillige Beteiligung

Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Neuanlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Landesgesetze noch nicht genehmigt waren. Für Bestandsanlagen bleibt es bei der freiwilligen Beteiligung. Betreiber, die die Zahlungen gemäß Paragraph 6 EEG umsetzen, können sich einen Großteil der Abgaben über den Bundesmechanismus erstatten lassen – und vermeiden so Sanktionen.

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Immer mehr Bundesländer orientieren sich bei der Ausgestaltung ihrer Gesetze zunehmend am Mechanismus im EEG. Die Kilowattstunden-basierte Abrechnung etabliert sich als Standard. Betreiber können die gesetzlichen Anforderungen in der Regel durch eine Umsetzung nach Paragraph 6 EEG erfüllen.

Betriebsführer in Regress genommen

Die neuen Verpflichtungen bedeuten für Betreiber zusätzlichen Aufwand. Fristen müssen eingehalten, Zahlungen korrekt berechnet und rechtssichere Verträge geschlossen werden. „Aus dem Markt erreichen uns bereits erste Fälle, in denen Betriebsführer in Regress genommen wurden, weil Anträge verspätet oder fehlerhaft eingereicht wurden“, sagt Matthias Karger, Geschäftsführer von Node Energy.

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Die Folge seien verspätete Erstattung und Liquiditätsverluste. Mit automatisierter Fristen- und Prozesskontrolle liesen sich solche Risiken vermeiden, meint Karger. „Die kommunale Beteiligung ist ein Schlüssel für Akzeptanz. Aber ohne klare Prozesse und digitale Unterstützung wird sie schnell zur Belastung.“ (nhp)

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