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Baden-Württemberg befreit Solarparks von der Baugenehmigung

Das Solar-Cluster Baden-Württemberg und die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) haben die Checkliste für die Planung von Solarparks im Ländle und den daraus resultierenden Ablaufplan für den Bau aktualisiert. Anlass ist die Änderung der Landesbauordnung, die am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Diese umfasst unter anderem auch Änderungen und Erleichterungen für solare Freiflächenanlagen.

Denn die Novelle sieht vor, dass der Bau von Solarparks künftig generell verfahrensfrei ist. Damit entfällt die klassische Baugenehmigungspflicht. Bislang galt dies nur für solare Dachanlagen und Solarparks mit einer Höhe von maximal drei Metern und einer Länge von bis zu neun Metern. Mit der Novelle entfällt diese Beschränkung.

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Viele Anlagen mit Speicher geplant

Die Baugenehmigung ist nur noch notwendig, wenn der Solarpark in Kombination mit einem Batteriespeicher errichtet wird. Dadurch fällt die Änderung weniger ins Gewicht als angenommen. Denn nahezu alle in Planung befindlichen Solarparks werden mit einem Batteriespeicher errichtet. Grund dafür sind unter anderem die zeitweise negativen Strompreise. Diese entstehen, wenn mehr Strom erzeugt als aktuell verbraucht wird. Damit die Betreiber den produzierten Strom trotzdem vergütet bekommen, müssen sie ihn in Zeiten mit negativen Strompreisen einspeichern und später ins Netz einspeisen.

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Anforderungen bleiben bestehen

Das Photovoltaiknetzwerk hat die Neuerungen in die beiden Dokumente eingearbeitet. Denn es müssen weiterhin öffentlich-rechtliche Vorschriften beachtet werden, auch wenn die eigentliche Baugenehmigung entfällt. Dazu zählen unter anderem Anforderungen des Naturschutzes, des Arten- oder Denkmalschutzes sowie des Wasser- und Planungsrechts.

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Expertise in den Kommunen entwickeln

Mit der Checkliste und dem Ablaufplan können sich Kommunen darüber informieren, wie sie die Planung eines Solarparks erfolgreich angehen. Denn in Baden-Württemberg werden noch zu wenige Solarparks errichtet. Das Photovoltaiknetzwerk sieht unter anderem einen Grund in den fehlenden Strukturen und in der lückenhaften Expertise in vielen Kommunen. „Die steigende Anzahl der Anfragen von Flächeneigentümern und Projektierern treffen bei den Kommunen auf interne Strukturen, die historisch bedingt ausschließlich auf die Bearbeitung von Genehmigungsprozessen ausgelegt sind. Dabei sollten Kommunen im Zuge der neuen Anforderungen der Energiewende hier einen Wandel vollziehen: Weg von der reinen Genehmigerin, hin zu der Unterstützerin der klimafreundlichen Stromerzeugung vor Ort“, wissen die Experten des Photovoltaiknetzwerkes.

Die aktualisierte Checkliste „Die 10 Gebote der Freiflächen-PV“ steht auf der Webseite des Photovoltaiknetzwerkes zum Download zur Verfügung. (su)