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AEE veröffentlicht Hinweise zur Vermarktung von Solarstrom an die Nachbarn

Das Energy Sharing wird ab 1. Juni 2026 auch in Deutschland möglich. Zumindest ist es dann gesetzlich erlaubt, den vor Ort produzierten Solarstrom mit den Nachbarn zu teilen. Damit haben die Anlagenbetreiber neben der Marktprämie und der Einspeisevergütung eine alternative Vermarktungsoption. „Die Vorteile von Energy Sharing liegen auf der Hand: Haushalte ohne eigene Photovoltaikanlage können Strom beim Nachbarn günstiger beziehen. Der produzierte Sonnenstrom wird auch eher direkt vor Ort verbraucht, insbesondere wenn Preisvorteile Anreize für eine zeitliche Verlagerung des Verbrauchs schaffen“, erklärt Robert Brandt, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE). „Die gemeinsame Erzeugung und Nutzung von lokal erzeugtem Ökostrom stärkt die Energiewende als gemeinschaftliches Projekt“, betont er.

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Sonnenstrom in der Umgebung verkaufen

Doch wie funktioniert das Energy Sharing genau? Diese und weitere Fragen beantwortet die AEE in einem Hintergrundpapier. Grundsätzlich dürfen Betreiber von Solaranlagen ihren überschüssigen Strom durch das Verteilnetz zu Stromabnehmern in der näheren Umgebung leiten und verkaufen. So können auch Haushalte ohne eigene Ökostromanlage an der Energiewende teilnehmen und ihre Stromkosten senken.

Smart Meter werden benötigt

Die Herausforderung ist die korrekte Messung und Abrechnung der Strommengen. Dazu müssen beide Vertragspartner mit einem Smart Meter ausgerüstet sein. Denn nur so kann die Menge des Sonnenstroms, die ins Netz eingespeist und vom Abnehmer zum gleichen Zeitpunkt verbraucht wird, abgerechnet werden. Das ist in der ersten Zeit nach Inkrafttreten der Regelung die höchste Hürde. Denn in Deutschland haben nach Angaben der AEE bisher nur rund 5,5 Prozent aller Haushalte einen intelligenten Stromzähler.

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Unter den zehn größten Netzbetreibern sei die Stromnetz Berlin mit 53 Prozent Abdeckung am weitesten, lautet die Einschätzung der Agentur. Es gebe aber auch kleinere Netzbetreiber, in deren Netzgebiet der Smart-Meter-Rollout bereits komplett abgeschlossen sei. Die AEE nennt hier die Stadtwerke in Lübz in Mecklenburg-Vorpommern, die schon Ende 2024 alle Haushalte im Netzgebiet mit Smart Metern ausgestattet hat.

Pilotprojekte existieren bereits

Die Möglichkeit des Energy Sharings ist primär eine Option für klassische Photovoltaikanlagen auf Dächern von Wohngebäuden. Die alternative Vermarktungsoption wird jetzt schon in mehreren Pilotprojekten in verschiedenen Bundesländern getestet. Eine Auswahl finden Sie im neuen Hintergrundpapier der AEE. Die Publikation „Energy Sharing: Neue Möglichkeiten für die lokale Energiewende“ steht auf der Internetseite der AEE zum Download zur Verfügung.