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Doppelte Netzentgelte für Speicher

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) übt scharfe Kritik am Vorhaben der Bundesnetzagentur, die gesetzliche Netzentgeltbefreiung nach Paragraph 118 Absatz 6 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vorzeitig abzuschaffen. Die Regelung ist eigentlich bis August 2029 gültig und sieht vor, dass bis dahin errichtete Speicher für 20 Jahre von doppelten Netzentgelten befreit sind.

Die Befreiung bedeutet konkret, dass Speicherbetreiber beim Ein- und Ausspeichern von Strom keine doppelten Netzentgelte zahlen müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Speicher das Netz durch ihre Arbeit entlasten oder nicht.

Eine vorzeitige Abschaffung dieser Regelung hätte zur Folge, dass Betreiber sowohl beim Laden als auch beim Entladen ihrer Anlagen Netzentgelte entrichten müssten. Der BVES warnt vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen einer vorzeitigen Abschaffung. Viele der bisher geplanten Speicherprojekte müssten neu bewertet werden. „Unternehmen, Banken und institutionelle Investoren haben ihre Projektentwicklungen, Finanzierungsmodelle und Standortentscheidungen auf dieser Grundlage aufgebaut“, so der Verband.

Besonders problematisch sei, dass der Deutsche Bundestag die Regelung erst 2023 verlängert und damit ein klares Signal an Investoren gesendet habe. Die geplante Änderung durch die Bundesnetzagentur würde diese gesetzliche Grundlage faktisch relativieren und entwerten. Dies treffe den Kern der Planungs- und Investitionssicherheit, kritisiert der BVES.

Der Verband sieht in dem Vorgehen der Behörde eine Gefährdung des Vertrauens in stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in Energiespeicher in Deutschland. (su)