Das Solar-Cluster Baden-Württemberg und die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg haben die Checkliste für die Planung von Solarparks im Ländle und den daraus resultierenden Ablaufplan für den Bau aktualisiert. Anlass ist die Änderung der Landesbauordnung, die am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Diese umfasst unter anderem auch Änderungen und Erleichterungen für solare Freiflächenanlagen.
Denn die Novelle sieht vor, dass der Bau von Solarparks künftig generell verfahrensfrei ist. Damit entfällt die klassische Baugenehmigungspflicht. Bislang galt dies nur für solare Dachanlagen und Solarparks mit einer Höhe von maximal drei Metern und einer Länge von bis zu neun Metern. Mit der Novelle entfällt diese Beschränkung.
Die Baugenehmigung ist allerdings notwendig, wenn der Solarpark in Kombination mit einem Batteriespeicher errichtet wird. Dadurch fällt die Änderung weniger ins Gewicht als angenommen. Denn nahezu alle in Planung befindlichen Solarparks werden mit einem Batteriespeicher errichtet. Grund dafür sind unter anderem die zeitweise negativen Strompreise. Diese entstehen, wenn mehr Strom erzeugt als aktuell verbraucht wird. Damit die Betreiber den produzierten Strom trotzdem vergütet bekommen, müssen sie ihn in Zeiten mit negativen Strompreisen einspeichern und später ins Netz einspeisen. Das Photovoltaiknetzwerk hat die Neuerungen in die beiden Dokumente eingearbeitet. Denn es müssen weiterhin öffentlich-rechtliche Vorschriften beachtet werden, auch wenn die eigentliche Baugenehmigung entfällt. Dazu zählen unter anderem Anforderungen des Naturschutzes, des Arten- oder Denkmalschutzes sowie des Wasser- und Planungsrechts.