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„Jung kauft Alt“: Förder­be­din­gun­gen ver­bessert

finecki - stock.adobe.com

Das Bundesprogramm „Jung kauft Alt“ erhält ab dem 3. August 2026 verbesserte Förderbedingungen. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren von höheren Kreditbeträgen und mehr Entscheidungsfreiheit bei energetischen Sanierungen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verbessert die Förderbedingungen für das Programm „Jung kauft Alt“. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen erhalten künftig höhere Kreditbeträge und mehr Entscheidungsfreiheit, wie sie energetisch sanieren wollen. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 3. August 2026. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite.

Mit „Jung kauft Alt“ unterstützt der Bund Familien beim Erwerb selbst genutzten Wohneigentums im Bestand. Gefördert wird der Kauf von Bestandsgebäuden mit den Energieeffizienzklassen F, G oder H. Ziel ist es, Familien den Schritt ins eigene Zuhause zu erleichtern und zugleich den vorhandenen Gebäudebestand besser zu nutzen.

Sanierungen brauchen flexible Lösungen

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit ‚Jung kauft Alt‘ nehmen wir den Bestand in den Blick. Jedes Haus hat seine eigene Vorgeschichte, jeder Umbau ist anders. Für Sanierungen gibt es deshalb kein Schema F, sondern es braucht flexible Lösungen. Mit unserer Anpassung ermöglichen wir mehr Entscheidungsfreiheit bei den energetischen Maßnahmen. Das entlastet Familien im Umbau und sorgt trotzdem für mehr Klimaeffizienz. Wer sich für ‚Jung kauft Alt‘ entscheidet, kann künftig auch von höheren Kreditbeträgen profitieren. Kombiniert mit dem sehr guten Zinssatz von aktuell 0,53 % in den langen Kreditlaufzeiten erhalten Familien eine wichtige Unterstützung für ihre Wunschimmobilie.“

Die Verbesserungen im Überblick

  • Höhere Kreditbeträge: Die Kredithöchstbeträge werden angehoben. Künftig können Familien je nach Anzahl der Kinder bis zu 140.000 Euro, 160.000 Euro oder 180.000 Euro erhalten. Bisher lagen die Höchstbeträge bei 100.000 Euro, 125.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro.

Rechenbeispiel (Zinssatz Stand: 1. Juli 2026): Eine Familie mit zwei Kindern erhält einen Kreditbetrag von 160.000 Euro zu einem Endkundenzins von 0,53 % p. a. bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Damit liegt der Zinssatz für „Jung kauft Alt“ weit unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen. Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 34.000 Euro. Vor Anhebung der Kredithöchstbeträge wären es etwa 26.500 Euro Ersparnis gewesen.

  • Mehr Flexibilität bei der Sanierung: Bisher galt die Vorgabe, das ganze Haus auf das Niveau Effizienzhaus 85 EE zu sanieren, nun können Familien wählen: ganzes Haus oder energetische Einzelmaßnahmen, die Schritt für Schritt zum klimafreundlichen Gebäude führen. Dazu zählen der Heizungstausch, die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, der Fenstertausch und die Dämmung der Außenwände.

Was für die Einzelmaßnahmen gilt

  • Einfacherer Nachweis: Die Durchführung von energetischen Einzelmaßnahmen kann durch eine Fachunternehmererklärung nachgewiesen werden. Damit muss nicht zwingend eine Energieeffizienzexpertin oder ein Energieeffizienzexperte beauftragt werden. Das kann Zeit und Kosten sparen.
  • Mindestniveau: Die energetischen Einzelmaßnahmen müssen dem Niveau der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ entsprechen. Damit bleibt sichergestellt, dass die Förderung zu einer tatsächlichen energetischen Verbesserung des Gebäudebestands beiträgt.
  • Praxisgerechte Ausnahmen für bereits sanierte Bauteile: Wurden einzelne Bauteile oder die Heizung bereits auf ein angemessenes energetisches Niveau gebracht, müssen diese Maßnahmen nicht erneut durchgeführt werden. Damit wird vermieden, dass Bauteile vorzeitig ausgetauscht werden müssen, nur um die Förderbedingungen zu erfüllen.

Zusätzlich können für die energetische Sanierung der Bestandsimmobilie Mittel über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) beantragt werden.

Weitere Informationen zu „Jung kauft Alt“ sowie die Antragsvoraussetzungen finden Sie hier: http://www.kfw.de/308.