Wer heute ein Gebäude plant, rechnet mit Klimadaten, die mit der Wirklichkeit draußen immer weniger zu tun haben. Die DIN 4108-2 stützt sich nach wie vor auf das Testreferenzjahr 2010 [1]. Dabei brachte allein der Sommer 2023 am Referenzstandort Potsdam 61 Tage über 25 °C, 20 heiße Tage über 30 °C und drei Tropennächte – Werte, die den simulierten Zukunftsszenarien schon heute gefährlich nahekommen [2]. In der Region Karlsruhe zählte man zwischen 1961 und 1990 durchschnittlich sieben Hitzetage pro Jahr. Zwischen 1991 und 2020 waren es bereits dreizehn. Bis 2060 prognostiziert das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung bis zu 31 [2].
Die sommerkühlen und durchschnittlichen Klimaregionen A und B, zu denen bislang etwa die Ostseeküste, der Schwarzwald oder das Mittelgebirge gehören, werden bis 2045 nur noch wenige Höhenlagen umfassen [2][3]. Gebäudehüllen, die heute die Mindestanforderungen einhalten, werden diese Werte unter künftigen Klimabedingungen deutlich überschreiten [4].
Um es deutlich auszudrücken: Sonnenschutz ist längst keine Komfortfrage mehr! Das Robert Koch-Institut beziffert die hitzebedingten Todesfälle in Sommern mit Hitzewellen auf bis zu 10.000 allein in Deutschland [2]. Und weil immer mehr Bewohner sich Klimageräte anschaffen, steigen Stromverbrauch und CO₂-Ausstoß – während die Außengeräte an den Fassaden die Nachbarschaft zusätzlich aufheizen [3][5].
Sommer gegen Winter: ein Zielkonflikt, der sich nicht weglüften lässt
Die zentrale planerische Herausforderung beim Sonnenschutz steckt in seiner Wechselwirkung mit dem winterlichen Wärmeschutz. Umfangreiche Simulationsrechnungen des Ingenieurbüros Prof. Dr. Hauser im Auftrag der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle quantifizieren diesen Zusammenhang präzise [4]: Ein niedriger g-Wert der Verglasung drosselt zwar den solaren Eintrag im Sommer spürbar, kappt aber gleichzeitig jene Sonnenwärme, die in der Heizperiode den Heizwärmebedarf senkt. Umgekehrt verschlechtert ein niedriger U-Wert das sommerliche Verhalten geringfügig, weil die bessere Dämmung auch die nächtliche Wärmeabgabe nach außen bremst.
Die Studie bringt es auf den Punkt: Eine optimale Gebäudehülle entsteht nur, wenn das Konzept gleichzeitig darauf abzielt, solare Einträge im Sommer zu minimieren und in der Heizperiode zu maximieren. Dieses Optimum erreicht nur ein dynamisches System – also ein beweglicher Sonnenschutz, der im Sommer schließt und im Winter öffnet. Wo das nicht möglich ist, muss die Planung balancierte Varianten finden, die beide Jahreszeiten angemessen berücksichtigen. Denn werden Räume auf 22 Grad gekühlt, kann der Energieaufwand fürs Kühlen den fürs Heizen deutlich übersteigen. Der jahrzehntelang einseitige Blick auf die Heizperiode greift schlicht nicht mehr.
Jalousie, Rollladen, Balkon – und was sie wirklich leisten
Beweglicher Sonnenschutz ist nicht gleich beweglicher Sonnenschutz. Außenliegende Raffstoren und Jalousien bieten bei korrekter Bedienung exzellenten Schutz, blenden aber auch einen Großteil des Tageslichts aus – mit Folgen für Komfort, Konzentration und Stromverbrauch durch Kunstlicht [3]. Rollläden sind robuster gegen Wind und einfacher zu bedienen, verdunkeln den Raum dafür komplett. Markisen verschatten große Flächen, schützen aber kaum vor flach einfallender Morgen- und Abendsonne. Schiebe- und Klappläden erleben in der Sanierung eine Renaissance, weil sie architektonisch ansprechend und wartungsarm sind.
Nicht zu unterschätzen ist der konstruktive Sonnenschutz: Dachüberstände, auskragende Balkone und Loggien halten die hochstehende Sommersonne fern, lassen aber die flache Wintersonne passieren – ein bauphysikalisch elegantes Prinzip, das ganz ohne Technik und Steuerung auskommt. Auch das nahe Umfeld spielt mit: Laubbäume verschatten im Sommer und lassen im Winter Licht durch, Fassadenbegrünung kühlt durch Verdunstung, und selbst die Nachbarbebauung kann als Verschattungselement wirken. All diese Optionen gehören in eine integrale Planung – je früher, desto besser.
Die UBA-Studie „Kühle Gebäude im Sommer“ bestätigt: Künftig werden mindestens zwei wirksame Schutzkonzepte in Kombination nötig sein [5]. Besonders bewährt hat sich die Kombination aus außenliegendem Sonnenschutz und passiver Kühlung – etwa über Grundwasser oder Erdreich. Allerdings stoßen auch sehr weitgehende passive Konzepte an Grenzen, wenn der Fensterflächenanteil zu hoch ist. Moderate, auf die Tageslichtversorgung optimierte Fensterformate bleiben deshalb eine der wirksamsten und günstigsten Stellschrauben.
Automation: kein Luxus, sondern Voraussetzung
Dass ein Sonnenschutz vorhanden ist, reicht nicht. Entscheidend ist, ob er auch aktiviert wird – und genau hier klafft eine der größten Lücken zwischen Berechnung und Realität. Die Hauser-Studie weist nach, dass die rechnerische Nachweisführung ein ideales Nutzerverhalten unterstellt, das im Alltag regelmäßig nicht stattfindet. Wer berufstätig ist, fährt morgens die Jalousie nicht herunter. Wer im Urlaub ist, schon gar nicht. Nur automatisch gesteuerte Systeme garantieren einen definierten thermischen Komfort – unabhängig davon, ob jemand zu Hause ist oder nicht.
Im Nichtwohnungsbau verschärft sich das Problem am Wochenende: Ohne automatische Aktivierung heizen sich die Räume durch ungebremste solare Einträge so stark auf, dass montags ein erträgliches Raumklima kaum herzustellen ist. Bei einem g-Wert von 0,60 halbiert ein automatisch gesteuerter beweglicher Sonnenschutz den Kühlkältebedarf von 88 auf 42,9 kWh/(m²a) [4]. Dieses Einsparpotenzial verpufft, wenn der Nutzer den Sonnenschutz manuell bedienen soll, aber keine Motivation dazu hat – etwa, weil die Klimaanlage ohnehin läuft.
Dasselbe Prinzip gilt für die Nachtlüftung: Tagsüber eingespeicherte Wärme über die kühleren Nachtstunden abzuführen, verbessert den Komfort erheblich [4][5]. Automatisch öffenbare Fenster steuern den Luftwechsel temperaturabhängig, verhindern ein zu starkes Auskühlen und sichern gleichzeitig den Witterungs- und Einbruchschutz. Wo Lärm oder Sicherheitsbedenken eine natürliche Nachtlüftung verhindern, steigt die Bedeutung eines hochwertigen Sonnenschutzes und dessen frühzeitiger Aktivierung umso mehr [4].
Selektive Verglasung: die stille Partnerin
Ergänzend zum beweglichen Sonnenschutz leisten moderne Sonnenschutzverglasungen einen wichtigen Beitrag. Selektive Beschichtungen auf 3-fach-Verglasungen trennen sichtbares Licht von Wärmestrahlung: Die Infrarotstrahlung wird reflektiert, das Tageslicht passiert. Aktuelle Aufbauten erreichen g-Werte von 35 bis 38 Prozent bei Lichttransmissionswerten von 64 bis 69 Prozent und Ug-Werten von 0,7 W/(m²K) [3]. Die Selektivitätskennzahl liegt bei knapp 2 – nahe am physikalisch Machbaren.
In der Praxis bedeutet das: Die Verglasung übernimmt eine Grundlast des Sonnenschutzes. Der Raffstore muss an einem sonnigen Tag später herunterfahren und kann früher wieder öffnen. Im heruntergefahrenen Zustand erlaubt eine variablere Lamellenstellung mehr natürliches Licht im Raum. Gegenüber konventionellen Isolierverglasungen sinken die sommerlichen Raumtemperaturen um bis zu fünf Grad [3]. Entscheidend bleibt aber: Ein Sonnenschutzglas mit niedrigem g-Wert blockt die Solarstrahlung ganzjährig – auch dann, wenn sie im Winter willkommen wäre. Deshalb ist die Kombination mit einem beweglichen System der Verglasung allein immer überlegen [4].
Wo das Regelwerk bremst statt schützt
Die regulatorischen Defizite sind gut dokumentiert – und brisant. Die DIN 4108-2 referenziert auf Klimadaten, die das Schutzziel sommerliche Behaglichkeit nicht mehr sicherstellen können [1][5]. Die Zuordnung zu Sommerklimaregionen ist angesichts der rasanten Verschiebungen fragwürdig; ortsgenaue Testreferenzjahre wären fachlich geboten und technisch verfügbar [5][6]. Die Arbeiten an einer Neufassung der DIN 4108-2 laufen im Rahmen eines BBSR-Forschungsprojektes, einschließlich einer Neukalibrierung des Sonneneintragskennwerte-Verfahrens auf Basis noch festzulegender Zukunftsklimadaten [5]. Bis das greift, bleibt eine Lücke, die Planer durch eigene Sorgfalt schließen müssen.
Besonders kritisch: § 14 Abs. 4 GEG erlaubt es, bei Gebäuden mit anlagentechnischer Kühlung den baulichen Sonnenschutz auf das wirtschaftlich darstellbare Maß zu beschränken. Praktisch lässt sich damit der Vorrang baulicher Konzepte durch den Einbau einer Klimaanlage umgehen [4][5]. Beide Studien – die Hauser-Studie wie die UBA-Studie – empfehlen, diesen Absatz ersatzlos zu streichen. Die im Rahmen der UBA-Studie erstellte rechtsgutachterliche Stellungnahme stellt darüber hinaus das Wirtschaftlichkeitsgebot als zentrale Grundlage des GEG grundsätzlich in Frage: Bauherren und Eigentümer könnten verfassungsrechtlich nicht beanspruchen, dass der Staat nur solche Anforderungen festlegt, die sich als wirtschaftlich vorteilhaft darstellen. Angesichts des vom Bundesverfassungsgericht formulierten Auftrags zu wirksamem Klimaschutz bestünden vielmehr schwerwiegende Bedenken dagegen, das Wirtschaftlichkeitsgebot über den Klimaschutz zu stellen [5].
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das noch in diesem Jahr das bisherige GEG ablösen soll, öffnet sich ein Zeitfenster, diese Defizite zu korrigieren. Die Hauser-Studie fordert ausdrücklich, dass die Nachweisführung des sommerlichen Wärmeschutzes im GModG – wie bereits über die BEG-Förderung eingeführt – auch für umfängliche Bestandssanierungen verpflichtend werden soll. Wer nach dem bisherigen § 50 GEG saniert, sollte automatisch auch den sommerlichen Wärmeschutz nachweisen müssen [5].
Mittelfristig, so die Hauser-Studie, darf Sonnenschutz nicht länger als reines Komfortthema behandelt werden – er sichert die zukünftige Nutzbarkeit von Gebäuden. Wünschenswert wäre eine energetische Anforderungsgröße im GModG, die durch Sonnenschutz eingesparte Kühlenergie bewertet und die bestehenden Anforderungen ergänzt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert bereits automatisch gesteuerten außenliegenden Sonnenschutz als Einzelmaßnahme – diese Förderung auf automatisierte Nachtlüftung, Grundwasserkühlung und Verdunstungskühlung auszuweiten, wäre nur konsequent [5].
Wer heute die Verschattung vernachlässigt, provoziert die Klimaanlage von morgen
Sonnenschutz steht vor einem Paradigmenwechsel – weg vom optionalen Komfortzubehör, hin zur tragenden Säule nachhaltiger Gebäudekonzepte. Das GModG bietet die Chance, diesen Wandel regulatorisch zu verankern: mit aktualisierten Klimadaten, einer Streichung des Wirtschaftlichkeitsvorbehalts bei gekühlten Gebäuden und einer Nachweispflicht auch bei Sanierungen.
Für Energieberater heißt das: Schon jetzt bei Nachweisen und Beratungen über die Mindestanforderungen der geltenden DIN 4108-2 hinausgehen und Zukunftsklimadaten zumindest als ergänzende Planungsgrundlage heranziehen. Und den integralen Ansatz – die gleichzeitige Optimierung von sommerlichem und winterlichem Wärmeverhalten, von Heiz- und Kühlenergiebedarf – als Standard jeder Beratung verankern. Denn ein Gebäude, das heute entsteht, muss im Klima von 2045 funktionieren. Und dieses Klima wird nicht das sein, auf dem unsere Normen basieren. Wer bei der Planung auf die Verschattung verzichtet, plant die Klimaanlage gleich mit – was dann weder dem Gebäude noch dem Klima guttut.
Literatur und Quellen
[1] DIN 4108-2:2013-02: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz. Berlin: Beuth Verlag.
[2] Freinberger, M.: Verschattung und sommerlicher Wärmeschutz – Produkteigenschaften, Klimaänderung und ihre Auswirkung. ift Rosenheim, 10/2024.
[3] Saint-Gobain Glass / Climaplus Securit: Mit Licht und Schatten planen – Fensterflächen im Klimawandel. Presseinformation, 2023.
[4] Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH: Integrale Bewertung des sommerlichen Wärmeverhaltens. Endbericht, IBH-Projektnummer 1854-21, im Auftrag der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR, 03.08.2023.
[5] Hutter, C.; Eberle, A.; Wöhrle, H.; Neubert, L.; Hausladen, G.; Endres, E.: Kühle Gebäude im Sommer – Anforderungen und Methoden des sommerlichen Wärmeschutzes. UBA Climate Change 14/2023. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt, 2023.
[6] Fahrion, M.-S.: Sommerlicher Wärmeschutz im Zeichen des Klimawandels – Anpassungsplanung für Bürogebäude, Dissertation, TU Dresden, 2015
[7] Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen: Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle. BMWK, aktuelle Fassung.
[8] Deutscher Wetterdienst (DWD): Testreferenzjahre von Deutschland für mittlere und extreme Witterungsverhältnisse (TRY). Offenbach, 2017
[9] ift-Fachinformation FI KSB-02/1 „Baulicher Hitzeschutz im Klimawandel – Risiken – Planung – konstruktive Umsetzung“, ift Rosenheim, April 2026
Bild: ift Rosenheim
Quelle: [7], IBH
Quelle: ift Rosenheim
GEB Dossier
Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Dossier Sommerlicher Wärmeschutz mit Beiträgen und News aus dem GEB:
www.geb-info.de/sommerlicher-waermeschutz