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BWE: Wirkleistungsbegrenzung für drei Viertel aller genehmigten Windturbinen

Genau zwei positive Details identifizieren die Branchenvertreter der deutschen Windkraft an Land an den im Bundeskabinett nun geeinten Entwürfen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2027 und das sogenannte Netzanschlusspaket: Wie der Geschäftsführer des Bundesverband Windenergie (BWE), Wolfram Axthelm, am Freitag in einer Online-Informationsveranstaltung erklärte, gebe das Bundeskabinett in seinem EEG-Entwurf dem im März dieses Jahres im neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung anvisierten zusätzlichen Zubau von zwölf Gigawatt (GW) Windkraft an Land bis 2030 eine Chance. Denn das vom Bundeskabinett geplante nächste EEG 2027 sieht in den kommenden drei Jahren Sonderausschreibungen für zwei Mal fünf und einmal zwei Gigawatt mehr Erzeugungskapazität vor als die im EEG 2023 noch vorgesehenen zehn Gigawatt pro Jahr: 15 GW 2027 und nochmals 2028 sowie 12 GW 2029.

Positiv wertete Axthelm außerdem die Änderung am sogenannten Referenzertragsmodell für süddeutsche Windparkprojekte: Während die bislang geltenden Korrekturfaktoren für Projektstandorte mit schlechteren Windgütewerten als durchschnittlich gute 100-Prozent-Standorte in den meisten deutschen Regionen gleichbleiben, sollen sie für 50-Prozent-Standorte sich von 1,55 auf 1,65 erhöhen. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte in den vergangenen Monaten immer wieder über ein Ende des Referenzertragsmodells laut nachgedacht, was ein bereits im Koalitionsvertrag von 2025 anvisiertes Ziel war. Mit den Korrekturfaktoren müssen die Netzbetreiberfirmen die in den Windpark-Ausschreibungen bezuschlagten Vergütungswerte anheben: umso mehr, je schlechter die Standortgüte im Vergleich zu gewöhnlich guten Standorten ist. Für Projekte südlich der sogenannten Mainlinie mitsamt der hessischen Südspitze, ohne die nördlichsten Ausläufer Bayerns und mit ungefähr den südlichen zwei Dritteln von Rheinland-Pfalz soll der in der Ausschreibung erreichte Zuschlagswert im Extremfall zu einer um noch 65 Prozent höheren Vergütung führen. Das ist der Fall, wenn ein Projekt an nur halb so guten Standorten entsteht wie der Referenzertragsstandort. Schon bisher hatte das EEG für 50-Prozent-Standorte in der Südregion einen besonders hohen Vergütungsaufschlag auf den Zuschlagswert der Ausschreibung bestimmt, der allerdings aktuell nur 55 Prozent begträgt.

Allerdings gliedert der neue Gesetzentwurf des EEG 2027 Deutschland nun in vier Vergütungszonen. Außer der Südregion gibt es nun auch eine Küstenregion, eine Region Mitte-Nord und eine südlich anschließende Mitte-Süd-Region. Dabei bleibt es in der bis ins südliche Ruhrgebiet, das südliche Niedersachsen und etwa je zwei Drittel Brandenburgs und Sachsen-Anhalts einschließenden Mitte-Süd-Region in Etwa bei den bisherigen Bedingungen. Doch nördlich davon im übrigen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie in Ost-Niedersachsen und Süd-Mecklenburg-Vorpommern  beziehungweise erst Recht in der Küstenregion gibt es die Güte-Korrekturfaktoren nur noch für Standorte mit mindestens 70 oder an der Küste sogar mit mindestens 80 Prozent Güte. Bisher hatte es die Förderung von Windkraft an weniger windhöffigen Orten überall außerhalb des Südens auch für 60-Prozent-Standorte noch gegeben.

Als besonders heikel stuft der BWE allerdings ein, dass künftig eine systemdienliche Anschlussleistung – als SAL abgekürzt – zur Spitzenkappung der Einspeisung bei den allermeisten Windenergieanlagen führen soll, so sich der Kabinettsentwurf vom 29. Juli hiermit durchsetzen sollte. Die SAL sieht demnach eine Begrenzung der Einspeisung bis zu einer Flächenleistung von 280 Watt pro Quadratmeter Fläche, die der Rotor überstreicht. Die 2025 im Durchschnitt mit 5,5 MW und 151 Meter Rotordurchmesser zugebauten Windturbinen und einer Leistungsdichte von 305 Watt pro Quadratmeter hätten damit eine Einspeisebegrenzung auf 5,01 MW einhalten müssen. Drei Viertel aller fast 7.900 aktuell genehmigter und noch nicht errichteter Windenergieanlagen hätten eine Flächenleistung von mehr als 280 Watt pro Quadratmeter – und seien daher von der Wirkleistungsbegrenzung nun bedroht, sagte Axthelm. Besonders stark betroffen davon seien Standorte in allen ostdeutschen Bundesländern sowie in Schleswig-Holstein.

Als besonders hart gilt den Branchenvertretenden auch weiterhin die Netzengpassregelung des entworfenen gesetzlichen Netzengpasspakets: Nach nur einem Jahr mit Abregelungen von fünf oder mehr Prozent der Windparkerträge können die Netzbetreiber ihre Verteilnetzgebiete zu Netzengpassregionen erklären. Dort dürfen sie selbst in ausgewiesenen Windkrafteignungsgebieten bis zu 18 Prozent der Erträge eines Windparks im Jahr entschädigungsfrei abregeln, wenn eine Netzüberlastung droht. Das dürfen sie sechs Jahre in Folge – und falls die Abregelungen im Jahresschnitt weiterhin oberhalb der Fünf-Prozent-Schwelle der Erträge erfolgen auch noch weiter 1,5 Jahre. Nur falls über drei Jahre gemittelt – also frühestens offenbar nach den ersten drei Jahren einer Netzengpasszone – die Abregelungen keine fünf Prozent ausmachen, gilt der Netzengpass auch schon vorher als aufgehoben.   

Während die Netzengpasszonen bereits im April 2027 wirksam werden könnten, sollen sie für alle Anlagen wirksam werden, für die nicht bis 31. März eine verbindliche Netzanschlusszusage vorlag.

Nachdem die Verbändebeteiligung mit der Aufforderung zu Stellungnahme seit der Vorlage des Referentenentwurfs aus dem Bundeswirtschaftsministerium nur drei Tage an Reaktionszeit eingeräumt hatte, kritisierte Axthelm nun: „So eine rudimentäre Verbändebeteiligung hat es bei keiner der sieben grundlegenden EEG-Novellen davor gegeben.“