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Wasserstoffachter fordert Meeresnutzungsflächen für hybride Energieerzeugung

Die deutsche Energiewirtschaftsinitiative Wasserstoffachter hat eine zügige Anpassung deutscher und europäischer Regelungen für den kombinierten Ausbau von Windkraft und Elektrolyse in der Nordsee angemahnt. So verlangte der 2021 ins Leben gerufene Verbund führender Verbände und Organisationen der Energiebranche, der die Erzeugung grünen Wasserstoffs (H2) direkt in Offshore-Windparks auf See erreichen will, in einem Positionspapier zunächst eine Änderung am deutschen Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Das WindSeeG müsse wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung anvisiert kombinierte Anschlusskonzepte aus Seekabel und Pipeline für Windstrom- und H2-Exporte ans Land ermöglichen. Außerdem müsse daraufhin die 2026 in die nächste Runde gehende Flächenentwicklungsplanung für die äußersten deutschen Nordseezonen 4 und 5 sofort Flächen festlegen, die Wasserstoff- und Windstromerzeugung gleichermaßen vorsehen. Diese Flächen seien nahe der vorgesehenen H2-Unterwasserpipeline Aquaductus auszuweisen.

Das Pipeline-Projekt Aquaductus ist ein durch die Europäische Union (EU) als eines der als Projects of Common Interest (PCI) anerkannten Infrastrukturvorhaben, für das es ein erhöhtes EU-weites Interesse gibt. Bis 2030 soll die Pipeline ein erstes Windkraft-Wasserstoff-Pilotnutzungsfeld in 200 Kilometer Küstenentfernung anbinden. Später soll sie in die äußerste deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee führen, aufgrund ihrer spitzen Ausformung Entenschnabel genannt, sowie an H2-Netze anderer Nordsee-Anrainerstaaten anschließen.

Das nun vom Wasserstoffachter herausgegebene Positionspapier fordert im Detail nun sechs Schritte ein: Außer erstens der Öffnung des WindSeeG für kombinierte Anschlusskonzepte aus Seekabel und Pipeline und zweitens der Festlegung von Flächen der AWZ-Zonen 4 und 5 zur Windstromerzeugung und direkt-windstrombetriebenen Wasserstoffproduktion als nächstes drittens regulatorische Rahmenbedingungen für Offshore-Wasserstoff-Hubs, damit Infrastrukturkosten sinken und die Transportinfrastruktur sich effizienter nutzen lässt. Und viertens bis sechstens sollen einheitliche europäische Standards, eine zwischen den Nordsee-Anrainern koordinierte Offshore-Netzplanung und die Klärung internationaler Regelungen für Pilotprojekte folgen.

Die Windkraft-H2-Verbändeinitiative will mit den Planungen für eine hybride Offshore-Energieerzeugung auch aktuell vorgesehenen Maßnahmen entgegenwirken, die eigentlich gegen unliebsame Nebenwirkungen eines schnellen Offshore-Windkraftausbaus helfen sollen und dafür andere unliebsame Nebenwirkungen erzeugen. In Übereinstimmung mit Forderungen aus der Politik und auch einzelnen Unternehmen zielen jüngste Flächenentwicklungsüberlegungen nämlich darauf ab, durch Überbauung einzelner Umspannstationen auf See mehr Offshore-Windkraftkapazitäten an einen Netzanschluss zu legen, als dieser maximal an Leistung durchleiten kann. Das würde das Warten von Windparkentwicklern auf verspätete Netzanschlüsse für ihre Offshore-Windparks reduzieren und auf Seiten der Übertragungsnetzbetreiber die Netzausbaukosten als auch den Zeitdruck senken. Allerdings würden die Windparkbetreibenden bei Volllast durch starken Wind viele Windturbinen aus dem Wind drehen müssen, weil die knappere Netzanschlusskapazität dann nicht allen Windstrom an Land transportieren könnte. Eine zweite Maßnahme sieht eine weniger dichte Bebauung der Windkraftfelder vor, was möglicherweise zu großflächigeren Ausschreibungen und einer noch einmal geringeren Beteiligung an Investoren führen würde.

So heißt es im Positionspapier, die vom Wasserstoffachter geforderten Maßnahmen könnten „eine volkswirtschaftlich sinnvolle, ausgewogene und praxistaugliche Umsetzung der derzeit diskutierten Maßnahmen wie u.a. Reduktion der Leistungsdichten, Überbauung und Spitzenkappung sowie Offshore-Elektrolyse“ ermöglichen.

Das Positionspapier