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Total Energies und Jera Nex BP fordern Meereswindkraftbremse zu ihren Gunsten

Beim für die Ausweisung der deutschen Offshore-Windkraft-Entwicklungszonen und für die zeitliche Planung ihrer Ausschreibungen zuständigen Bundesamt BSH haben beide Akteure offenbar schon ihr Anliegen vorgebracht. Einen Termin im Bundeswirtschaftsministerium, um ihre Forderung zu erklären, sollen sie ebenfalls schon beantragt haben. Das berichtet die Redaktion des regionalen ARD-Rundfunksenders NDR, die auf einen gemeinsamen Antrag von Total Energies und Jera Nex BP verweist. Beide Akteure drängen damit auf eine Verschiebung vorgesehener Ausschreibungen von Offshore-Windpark-Zonen mit möglichen Erzeugungskapazitäten von elf Gigawatt (GW) um sogar viele Jahre. Die Unternehmen sollen einen Plan vorgelegt haben, den sie Re-Order nennen und der die bis 2040 gesetzlich vorgesehene deutsche Offshore-Windkraft-Einspeisung von 70 GW auf 2057 verschieben würde.

Beide Unternehmen, Total Energies und Jera Nex BP, wollen mit ihrem Vorstoß demnach die Wirtschaftlichkeit ihrer in der Ausschreibung von 2023 für nicht zentral staatlich voruntersuchte Potenzialflächen zum Zuge gekommenen vier Offshore-Windparkprojekte retten. Damals hatten die Ölkonzerne BP und Total Energies in einem neuartigen Verfahren mehrerer Überbietungsrunden die Rechte an der Entwicklung von insgesamt sieben Gigawatt Offshore-Windkraft mit drei Windparkzonen in der Nordsee und einer Zone in der Ostsee gewonnen. Sie verpflichteten sich dafür zu Zahlungen von zusammen 12,6 Milliarden Euro. Ende 2025, im Dezember, reichten beide Akteure auch fristgerecht ihre Anträge beim BSH zur Genehmigung ihrer nun durch Umweltverträglichkeitsprüfung, Sicherheitskonzepte und nicht zuletzt das Parklayout nun vorbereiteten Projekte ein.

Allerdings gab es von Anfang an innerhalb der Branche große Zweifel daran, dass die Windparkvorhaben zumal nach so großen Zahlungsverpflichtungen rentabel zu betreiben wären. Tatsächlich hatten Total Energies und Jera Nex BP ebenfalls im Dezember beim BSH schon einmal die Überprüfung des bisherigen Ausschreibungsfahrplans und danach eine Verschiebung von Ausschreibungen der in der Hauptwindrichtung ihren Windparkzonen vorgelagerten Windparkentwicklungszonen beantragt. Die BSH solle die ab 2027 geplanten Ausschreibungen für Zonen „südwestlich der Schifffahrtsroute 10 im bestehenden Ausbaufeld“ der sogenannten „Zone 3“ allesamt stoppen. Dafür solle sie ab 2027 die mindestens 40 Kilometer weiter nördlich folgenden Potenzialzonen in die Ausschreibungen bringen und somit vorziehen. Dabei sei darauf zu achten, dass die Anschlüsse der Windparks in den als N-14, N-16, 1-17 und vielleicht sogar N-19 geführten Ausbauregionen von Nordosten aus Richtung Südwesten erfolgten, schrieb beispielsweise Jera Nex BP in der Stellungnahme an das BSH: Die „Ausschreibung dieser Flächen sollte dabei abschattungsoptimiert erfolgen“.

Der Vorstoß argumentiert mit der zu erwartenden schwachen Auslastung der Windparkzonen N-11.1, N-12.1 und N-12.2 in der Nordsee, die 2023 in der Ausschreibung für nicht zentral voruntersuchte Flächen die teuren Zuschläge für Total Energies und BP ergeben hatten. Durch die bei unverändertem Ausschreibungs- und Zubauplänen zu erwartende Verschattung der drei Windparks käme es dort nur zu rechnerischen Volllaststunden von weniger als die im Offshore-Windkraft-Gesetz WindSeeG anvisierten 3.500 Volllaststunden. Stattdessen solle die Verschiebung dafür sorgen, dass „international konkurrenzfähige Flächen mit möglichst 4000+ Volllaststunden in die Ausschreibungen kommen“, schrieb Jera Nex BP im Dezember. Das BSH solle deshalb den Flächenentwicklungsplan (FEP) für die Offshore-Windkraft-Entwicklungszonen 2025 neu anpassen.

Während das französische Total Energies die Vorhaben ursprünglich mit RWE zusammen geplant hatte, aber einen Ausstieg des Essener Konzerns 2024 daraus hinnehmen musst, ist Jera Nex BP ein Joint Venture von BP mit der Erneuerbare-Energien-Sparte Jera Nex des japanischen Konzerns Jera. Hierhin hatte BP die eigenen Offshore-Windkraftvorhaben in Deutschland im August 2025 ausgelagert.  

Beide Offshore-Windkraft-Unternehmen haben sich mit einem beim Windenergieinstitut Fraunhofer Iwes bestellten Gutachten die positiven Effekte für ihre geplanten Windparks und die Folge-Ausbauzonen von N-14 aufwärts durchrechnen lassen, wie der NDR meldet. Diesen Auftrag hatten Total Energies und Jera Nex BP tatsächlich auch in ihren Stellungnahmen an das BSH vom Dezember schon bekannt gegeben. Das Fraunhofer-Iwes-Gutachten kommt nun offenbar zum Schluss, dass die Änderung des Ausschreibungs-Fahrplans zu zwei bis zehn Prozent höheren Erträgen in den nun weniger Windströmungs-verschatteten Zonen führen würde. Allerdings lassen die wissenschaftlichen Autoren vom Iwes gemäß des NDR-Berichts auch durchblicken, dass die Änderungen zu insgesamt deutlich weniger Windstrom von der Nordsee führen würde. „Zeitweise würden die Erträge um ein Drittel sinken“, gibt der redaktionelle Bericht das Iwes-Ergebnis wieder.

Würde der FEP 2025 die Wünsche von Total Energies und Jera Nex BP umsetzen, ergäbe sich ein sogar mehr als 50 Kilometer breiter Korridor vor ihren Windparkentwicklungszonen, in dem keine Rotoren den anströmenden Wind abfangen oder einbremsen. So wollen die Unternehmen sowohl die Ausschreibungstermine für die Windparkfelder N-6.8, N-9.4 und N-9.5, 12.4, N-12.5, N-12.6 absetzen, als auch die Fläche N-10.1, die in der Sommerausschreibung von 2025 offenbar auch aufgrund einer starken Verschattung des Windfeldes an komplett ausgebliebenen Geboten gescheitert war. Auch für die Flächen N-13.1 und N-13.2 gelte, dass sie benachbarte Flächen künftig abzuschatten drohten.

Im März hatte Total Energies bereits über den Director Business Stefan Kansy der deutschen Erneuerbare-Energien-Abteilung des französischen Konzerns, Total Energies Renewables Deutschland GmbH, eine finanzielle Neubewertung der 2023-er-Ausschreibung ins Spiel gebracht. Auf der Windenergiekonferenz Windforce in Bremerhaven hatte Kansy erklärt, die Politik müsse geänderte Rahmenbedingungen berücksichtigen: So bedeute die bevorstehende Einrichtung eines Seeübungsgebietes des Militärs mit einhergehenden Umverlegungen von Netzanschlusskabeln oder die Einführung eines günstigen Industriestrompreises mit einhergehender nachlassender Attraktivität für langfristige Stromlieferverträge als Einnahmequelle der Offshore-Windparks beispielhaft eine starke Veränderung an den Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung von 2023. Gemäß einer früheren Regelung im ersten Übergangsgesetz zur Einführung der Ausschreibungen solle die Bundesregierung daher nachsteuern: Damals waren schon ausgeschriebene Projekte neu in die Ausschreibung nach den neuen Regeln gelangt. Bieten durfte jedes Unternehmen dafür. Wer das günstigste Gebot abgegeben hatte, erhielt den Zuschlag. Doch die Eigentümer der schon vorher erfolgten ersten Zuschläge für die Flächen hatten ein Ersteintrittsrecht: Sie durften den neuen Zuschlagspreis auf Wunsch für sich in Anspruch nehmen und dann die Flächen wieder zur Projektierung übernehmen.