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Gasnetze vor dem Aus

Nur eine Frage der Zeit

Als das Mannheimer Energieunternehmen MVV Energie vor knapp zwei Jahren ankündigte, sein Gasnetz bis Ende 2035 stilllegen zu wollen, rief das lebhafte Diskussionen und viel Verunsicherung hervor. In späteren Interviews war dann von 2037 bis 2038 die Rede. Heute sind die Formulierungen weniger konkret. „Für den Gasnetzrückzug gab und gibt es bei MVV kein fixes Datum, auch keinen Beschluss des Unter­nehmens“, sagt Alexandra Halkenhäuser, Projektleiterin Wärme­wende. „Für konkrete Planungsschritte und Kostenabschätzungen braucht es zunächst den entsprechenden Ordnungsrahmen. Eine Stilllegung wird – grob skizziert – schrittweise über einen längeren Zeitraum erfolgen.“

Auch ohne Jahreszahl ist die Richtung des Unternehmens aber klar. „Für große Teile des Gasnetzes ist eine dauerhafte Stilllegung die wirtschaftlichste Option, da ein Rückbau mit erheblichen Kosten verbunden ist“, erklärt die Projektleiterin. Für andere Teilbereiche könne auch eine Umnutzung für grüne Gase möglich sein, denn für viele Industrieprozesse sei Wasserstoff eine wichtige Zukunftstechnologie.

MVV gilt deutschlandweit als Vorreiter in Sachen Gasnetz­transformation. Doch nicht alle Netzbetreiber gehen diesen Weg. „Nach dem Regierungswechsel hat sich eine starke Verunsicherung breit gemacht, wie lange Gasnetze tatsächlich noch gebraucht werden. Damit sind die Netzbetreiber sehr unterschiedlich umgegangen“, berichtet Jürgen Dobler, Partner bei der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl. Das Unternehmen berät Stadtwerke und Netzbetreiber bei wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. „Rund ein Viertel zeigte sich abwartend. Etwa ein Drittel hat die eigenen Transformationsplanungen unvermindert vorangetrieben.“

Doblers Einschätzung nach beschäftigen sich die Netzbetreiber intensiv mit dem Thema Transformation, zumindest hinter den Kulissen. „Sehr, sehr viele Netzbetreiber machen jedoch öffentlich keine konkreten Angaben zu ihren Transformationsplänen“, betont Martin Brandis, Referent im Team Energieberatung des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV).

In dieser Gemengelage warten manche privaten Haushalte mit der Heizungserneuerung erst einmal ab. Andere ersetzen ihre alte Gasheizung durch eine neue. „Sehr hilfreich ist, wenn Energieberatende auf dem Laufenden sind, wie sich die Wärmepläne vor Ort entwickeln, und das in ihrer Beratung thematisieren“, sagt Brandis. Allerdings sei es für Beratende mit einem größeren Einzugsgebiet nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten.

Pflicht zum Verteilnetzentwicklungsplan

Die allgemeine Verunsicherung ist vor allem dem bislang fehlenden Ordnungsrahmen geschuldet. „Aktuell gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu einer umfassenden Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen. Der gesamte Regulierungsrahmen ist auf die Fortentwicklung der Netze sowie die damit verbundenen Investitionen ausgerichtet“, erklärt Roland Meyer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung (IFAM).

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll sich das ändern. Der Regierungsentwurf wurde im Bundestag in erster Lesung beraten, befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren und wird voraussichtlich im Herbst beschlossen. Dieser sieht vor, dass Netzbetreiber künftig einen Verteilnetzentwicklungsplan vorlegen müssen, sobald ein dauerhafter Rückgang der Nachfrage innerhalb von zehn Jahren erkennbar ist, der eine Umstellung oder Außerbetriebnahme des Netzes oder von Teilen davon erforderlich macht.

Auf Grundlage eines solchen Verteilnetzentwicklungsplans darf der Netzbetreiber mit einem Vorlauf von mindestens zehn Jahren die Stilllegung des Netzes ankündigen und zu dem Zeitpunkt die verbleibenden Anschlüsse trennen. Für Gebiete, in denen ein Anschluss an ein Wärmenetz bereits möglich ist, soll eine Ankündigungsfrist von fünf Jahren gelten.

Wissenschaftler Meyer sieht Interpretationsspielraum in der Koppelung der Planver­öffentlichung an einen Nachfragerückgang: „Das Gesetz definiert die genauen Kriterien nicht näher. Zu klären wäre auch, wie diese Entwicklungsprognose zu erfolgen hat. Wenn diese beispielsweise aus einer linearen Fortschreibung der Zahlen der Vorjahre besteht, birgt das die Gefahr, dass die künftige Entwicklung unterschätzt wird.“

Allerdings weist er auch auf das Eigeninteresse der Netzbetreiber hin, schnell tätig zu werden. „Je früher die Netzbetreiber ihre Transformationspläne konkretisieren und kommunizieren, desto mehr wirtschaftlichen Spielraum haben sie. Sie können dann beispielsweise abwägen, ob sie künftig Investitionen durch operative Maßnahmen ersetzen, also höhere Betriebskosten in Kauf nehmen, um Investitionen in langlebige Netzanlagen einzusparen. Langer Vorlauf erhöht ihre Flexibilität.“

Flexible Abschreibungsmöglichkeiten

An dieser Stelle kommt ein weiterer, für die Netzbetreiber zentraler Aspekt ins Spiel: Seit Januar 2025 – in einigen Ländern bereits seit Oktober 2024 - haben sie die Festlegung KANU 2.0 (Kalkulatorische Nutzungsdauern) der Bundesnetzagentur anzuwenden und angepasste Abschreibungsmodalitäten und Nutzungsdauern zu berücksichtigen. Damit haben sie mehr Flexibilität in der Abschreibung ihrer Investitionen, sind aber auch gezwungen, sich mit Risikopositionen auseinanderzusetzen. „Sie müssen sich entscheiden, ob sie ihre Gasnetze wie in der Vergangenheit linear abschreiben. Alternativ ist eine degressive Abschreibung mit einem Prozentsatz zwischen acht und zwölf Prozent bis zum Jahr 2045, im Ausnahmefall auch bis zu einem früheren Zeitpunkt möglich“, erklärt Berater Dobler.

Eine frühere Abschreibung führt zu deutlichen Mehrbelastungen der Endverbraucher. „Deshalb müssen Netz­betreiber ein solches Vorgehen gegenüber der Bundesnetzagentur begründen und eine erwartete Mengenplanung vorlegen. Die einzig stichhaltige Begründung ist ein Nachfragerückgang.“ Hier schließt sich der Kreis: Der prognostizierte Nachfragerückgang führt dazu, dass ein Verteilnetzentwicklungsplan erarbeitet wird.

Unterm Strich führt das Zusammenspiel von EnWG-Pflicht, wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber und Nutzung der verkürzten Abschreibung dazu, dass viele Netzbetreiber zeitnah nach dem Inkraft­treten der Gesetzesnovelle ihre Pläne veröffentlichen werden.

Kommunale Wärmepläne geben Orientierung

Ob und vor allem welche Teile ihrer Netze die Unternehmen stilllegen oder zurückbauen und welche sie weiter betreiben, wird maßgeblich durch die kommunale Wärmeplanung mitbestimmt. Sie ist vor allem in Großstädten weit fortgeschritten. In Mannheim liegt sie seit März 2024 vor, in Hannover seit März 2025. Für die dortigen Netzbetreiber stellt sie eine solide Planungsgrundlage dar.

„Für die Gebäudewärmeversorgung von Haushalten setzen wir perspektivisch nicht auf Erdgas oder Wasserstoff, sondern auf Lösungen wie fossilfreie, auf erneuer­baren Energien basierende Fernwärme oder mit Ökostrom betriebene Wärmepumpen“, sagt Carlo Kallen, Sprecher des Unternehmens Enercity, das nicht nur als Energieversorger, sondern über eine 100-prozentige Tochter auch als Netzbetreiber agiert. „Grundlage dieses Transformationspfads ist die kommunale Wärmeplanung Hannover, die vorsieht, bis zu zwei Drittel der Wärme mit Fern- beziehungsweise Nahwärmenetzen bereitzustellen und den Rest durch dezentrale Techniken wie Wärmepumpen zu versorgen.“ Ziel sei, doppelte Netze und damit hohe Kosten zu vermeiden. Deshalb werde das Gasnetz dort, wo es nicht mehr benötigt wird, schrittweise stillgelegt. „Wir rechnen mit einer weitgehenden Stilllegung bis circa 2040.“ 

Ähnlich wie in Hannover und Mannheim sieht es in den 14 anderen Großstädten aus, deren Wärmepläne Finanztip analysiert hat: In dicht bebauten Quartieren setzen diese auf Fernwärme, ansonsten auf Wärmepumpen und andere dezentrale Lösungen. Biogene Brennstoffe spielen eine untergeordnete Rolle. „Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 20 bis 30 Prozent der Netze auch nach 2045 noch benötigt und dann für Biogase genutzt werden“, fasst Berater Dobler zusammen.

Netzentgelten werden ansteigen

Für Endverbraucher hat die Abkehr der Netzbetreiber von gro­ßen Teilen ihrer Netze erhebliche Auswirkungen, warnt ­VZBV-​Experte Brandis: „Wer heute eine Gasheizung einbaut, nimmt damit zwei unkalkulierbare Risiken in Kauf: die Kosten und die Versorgungssicherheit.“ Wie genau sich die Kosten für Gaskunden entwickeln werden, lässt sich nicht vorhersagen. Dass sie steigen werden, gilt aber als sicher. „Klar ist: Die Zahl der Anschlussnehmer nimmt ab. Der Netzbetreiber hat jedoch dieselben Fixkosten für den Betrieb der Netze. Die legt er in Form der Netzentgelte als Teil des Arbeitspreises auf die Kunden um. Zwangsläufig steigt der Arbeitspreis, wenn die Fixkosten auf immer weniger Kunden verteilt werden“, sagt Brandis

Bereits in den vergangenen Jahren haben Gaskunden diese Entwicklung zu spüren bekommen: Die Netzentgelte für Haushaltskunden sind laut der Bundesnetzagentur von 2020 bis 2025 um rund 46 Prozent gestiegen: von 1,48 auf 2,16 Cent pro Kilowattstunde. Nach Einschätzung von Dobler werden sich neben dem Kundenrückgang auch die vorgezogenen Abschreibungen und die Rückstellungsaufwendungen, die Netzbetreiber nun einpreisen dürfen, auswirken.

Alle Posten bergen Unwägbarkeiten, die sich kaum beziffern lassen. Die zahlreichen Untersuchungen zur Netzentgeltentwicklung liefern jedoch Anhaltspunkte. Die Studie Ein neuer Ordnungsrahmen für die Erdgasverteilnetze im Auftrag der Agora Energiewende kam 2022 beispielsweise zu dem Ergebnis, dass die Netznutzungsentgelte mit dem derzeit gültigen Ordnungsrahmen im Jahr 2044 um den Faktor 9 bis 16 höher liegen werden als im Jahr 2022. Ähnlich fiel eine IFAM-Studie im Auftrag des Umweltinstituts aus. „Unsere Modellrechnungen haben ergeben, dass sich die Netzentgelte im Einzelfall verzehnfachen könnten“, sagt IFAM-Experte Meyer.

Grüngasquote lässt die Preise steigen

Für Haushalte machen die Netzentgelte jedoch nur 20 Prozent ­ihres Gaspreises aus. Beschaffung und Vertrieb dagegen bestimmen ihn zu rund 50 Prozent. Wie unkalkulierbar dieser Kostenteil ist, ­haben Haushalte nach Beginn des Ukrainekriegs erfahren: Für ein Einfamilienhaus stiegen die Kosten für Beschaffung und Vertrieb von 3,12 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2021 auf 8,55 Cent im Jahr 2022 und 10,29 Cent im Jahr 2023, so die Daten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Das entspricht einem Anstieg um knapp 330 Prozent in zwei Jahren. Geopolitische Krisen werden sich auch in Zukunft in diesem Teil der Gaspreise niederschlagen – siehe Irankrieg.

Hinzu kommt absehbar ein weiterer Treiber: Ab 2029 müssen Versorger gemäß dem Gebäudemodernisierungsgesetz eine Grüngasquote erfüllen und wachsende Anteile an Biomethan oder anderen grünen Gasen beimischen. Die sind – Stand heute – teurer als konventionelles Erdgas und nur begrenzt verfügbar. „Grüne Gase und Wasserstoff werden für Gebäudeheizungen aufgrund von Nutzungskonkurrenzen mit anderen Sektoren wie der Industrie knapp und daher nicht zu vernünftigen Preisen verfügbar sein“, sagt MVV-Expertin Halkenhäuser. Das ­Institut der deutschen Wirtschaft hat in einer aktuellen Modellrechnung ermittelt: Für eine teilsanierte Altbauwohnung werden sich die jährlichen Betriebskosten bis zum Jahr 2040 verdoppelt. Mehr als 70 Prozent des Anstiegs verursacht die Grüngasquote.

Beim dritten Hauptbestandteil der Gaspreise - den Umlagen und Steuern - zeigt der Pfeil ebenfalls absehbar nach oben. Hier schlägt ab 2028 der europäische CO2-Emissionshandels ETS2 zu Buche. Allerdings wird dieser Effekt im Vergleich zu den anderen Faktoren gering ausfallen, zumal mit der Grüngasquote der Anteil des CO2-Preis-relevanten Erdgases sinken wird

Die Gasheizung ist ein Auslaufmodell

Zwar hat der Gesetzgeber mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz den Weg zum Einbau neuer Gasheizungen wieder freigemacht und zudem die bisherige Pflicht zur vorgeschalteten Beratung gestrichen. Doch selbst die Netzbetreiber sehen in Gasheizungen keine zukunftsfähige Lösung mehr für private Haushalte. „In Hannover sind die Entwicklungslinien klar und allen unseren Kundinnen und Kunden raten wir von Investitionen in neue Gas- oder Ölheizungen ab“, betont Ener­city-Sprecher Kallen.

Leider hätten die aktuellen Gesetzesvorhaben hierzu wieder für Verunsicherung gesorgt. Sollten Etagen-​Gasheizungen kurzfristig abgängig sein und es mit dem Fernwärmeanschluss noch etwas dauern, will das Unternehmen im Fernwärmesatzungsgebiet Hannover für irreparable Gas­thermen Übergangslösungen wie etwa Mietheizungen – sogenannte Pop-up-Heizungen – anbieten. So müssten die Wohnungsinhaberinnen und -inhaber nicht in neue Gasheizungen investieren.

MVV-Expertin Halkenhäuser bezeichnet fossile Energieträger ebenfalls als „Auslaufmodell“ und verweist auf eine von ihrem Unternehmen beauftragte Studie des Fraunhofer ISE. Demnach sind Wärmepumpen und Fernwärme in Privathaushalten fast immer günstiger. In der Spitze beliefen sich für ein Einfamilienhaus die Mehrkosten über 20 Jahre ab 2026 auf bis zu 49.000 Euro. „In Mannheim wird unsere Botschaft wahrgenommen: Wir haben nahezu keine Neuanschlüsse ans Gasnetz, wir bringen jedes Jahr mehrere Hundert Gebäude an das Fernwärmenetz und als dezentrale Lösung ist die Wärmepumpe die Option der ­Zukunft.“

Erleichterungen beim Ausstieg

Wer sich in der Vergangenheit von der Gasheizung verabschiedet und den Anschluss beim Netzbetreiber gekündigt hat, musste dafür teils tief in die Tasche greifen. „Es gibt Fälle, in denen ein Netzbetreiber von Kunden für die Stilllegung des Gasanschlusses bis zu vierstellige Summen verlangt hat“, berichtet Verbraucherschützer Brandis. Ob das zulässig ist, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. So hat beispiels­weise das Oberlandesgericht Oldenburg im vergangenen Jahr entscheiden: Netzbetreiber dürfen Verbrauchern die Kosten für die Stilllegung eines Gasnetzanschlusses nicht in Rechnung stellen (Az.: 6 UKl 2/25).

An diesem Punkt kommt privaten Endverbrauchern nun eine Gesetzesänderung zugute: Gemäß der kommenden EnWG-​Novelle dürfen Kundinnen und Kunden für die Stilllegung nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Künftig sollen Netzbetreiber jedoch die Kosten für Stilllegung oder Rückbau in die Netzentgelte einpreisen dürfen. „Aber nur nach einem sehr engen von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Maßstab“, erklärt Dobler. Für die Demontage der eigenen Heizungsanlage und die damit verbundenen Kosten bleiben die Kundinnen und Kunden zu­ständig.

Eva Kafke
schreibt als freie Journalistin für diverse Zeitschriften und Verlage zu Immobilienthemen. Ihr Spezialgebiet sind energetische Sanierungen.

Bild: www.hoffotografen.de

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