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Bundesnetzagentur legt neuen Entwurf zur Reform der Netzentgelte vor

Im Anschluss an die Vorstellung der Reform der Entgeltsystematik für das Stromnetz am 27. Mai 2026 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einige Änderungsvorschläge eingearbeitet und jetzt einen neuen Entwurf vorgelegt. Damit startet die Konsultation, in deren Rahmen Verbände und Interessierte ihre Stellungnahme abgeben können. „Auf dem Weg zu mehr Flexibilität und Systemeffizienz im Strommarkt liegen wir gut im Zeitplan“, sagt Klaus Müller, Präsident der BNetzA. „Nach der gestarteten Konsultation wollen wir mit einer Festlegung zum Jahresende den Strommarktakteuren zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der zukünftigen Entgeltsystematik geben“, umreißt er den Zeitplan.

Kosten auf mehr Schultern verteilen

Dann kann die neue „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)“ ab 2029 die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung ersetzen, die dann außer Kraft tritt. „Mit diesem Festlegungsentwurf machen wir einen großen Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsgerichteten Netzentgeltsystematik Strom“, ist sich Klaus Müller sicher. Damit schaffe die Bundesnetzagentur frühzeitig Transparenz und klare Investitionsbedingungen für die Netznutzer.

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Klaus Müller betont auch die Ziele, die mit dem Festlegungsentwurf umgesetzt werden sollen: Anreize setzen, um Netzkosten zu sparen und Netzentgelte nach Möglichkeit zu senken. „Kapazitäten mit einem Preis zu versehen und dabei Flexibilität zu unterstützen“, nennt er den grundlegenden Ansatz. Zudem wolle die BNetzA steigende Kosten auf mehr Schultern verteilen und dabei die Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen.

Prosumer zahlen mehr für die Anschlussleistung

Tatsächlich geht es bei den Netzentgelten um viel Geld: Nach Angaben der BNetzA um ein Volumen von rund 37 Milliarden Euro. In Haushalten entfallen rund 30 Prozent der Kosten auf die Netzentgelte. Mit dem jetzigen Vorschlag will die BNetzA diese Kosten deckeln, indem die Anschlussleistung stärker die Netzentgelte bestimmt. Bisher liegt der Schwerpunkt auf den verbrauchten Kilowattstunden.

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Zudem sollen Prosumer einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Preis für die Anschlussleistung (Grundpreis) zahlen. In allen Fällen soll der Anteil des Grundpreises für Haushalte und Gewerbe mit einem Verbrauch von bis zu 100 Megawattstunden pro Jahr zwischen 20 und 40 Prozent der Netzentgelte ausmachen. Stromspeicher sind hier eingerechnet und für sie fallen keine zusätzlichen Netzentgelte an.

Einspeiseentgelt für große Anlagen geplant

Für Stromverbraucher oberhalb dieser Grenze wird ein Kapazitätspreis erhoben, der sich an der im Vorjahr abgerufenen Leistung orientiert. Ein zweiter Teil der Netzentgelte bezieht sich auf den Arbeitspreis. Dieser unterscheidet sich wiederum in einen Arbeitspreis, der sich auf die Strommengen bezieht, die innerhalb der bestellten Netzkapazität verbraucht werden. Nutzt der Verbraucher – in der Regel handelt es sich um Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetriebe – mehr Netzkapazität, als er bestellt hat, werden auch die Netzentgelte auf den Arbeitspreis steigen. Auch hier fallen keine weiteren Netzentgelte für Stromspeicher an.

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Hier wird es allerdings keinen Prosumeraufschlag geben, wie das für kleinere Verbraucher vorgesehen ist. Dafür wird die BNetzA ein Einspeiseentgelt einführen, wenn die Erzeugungsanlage die Leistung von 30 Kilowatt übersteigt und der Verbrauch über 100 Megawattstunden pro Jahr liegt. Dieses Einspeiseentgelt soll bundeseinheitlich berechnet werden, wobei neben einer Grundkomponente auf Basis der eingespeisten Jahresenergiemenge auch die Regelenergiekosten und die Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie im Übertragungsnetz einfließen. Es wird dann auf die Anschlusskapazität umgelegt.

Netzbetreiber müssen dynamische Entgelte einführen

Für Standalone-Stromspeicher am Netz soll ein jährliches Entgelt auf die vertraglich vereinbarte Netzkapazität entfallen, die der Speicher nutzt. Dieser soll genauso berechnet werden, wie das Einspeiseentgelt für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von über 30 Kilowatt.

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Zudem will die BNetzA mit der neuen Systematik Anreize für netzdienliches Verhalten schaffen, um im Zuge der Energiewende Redispatchkosten und Netzausbau zu sparen. Dazu sollen die Netzbetreiber verpflichtet werden, dynamische Netzentgelte einzuführen. Zudem müssen sie die Netzengpässe transparent machen, sodass dies in die Entscheidung der Projektierer einfließen kann, wo sie Anlagen bauen.

Den gesamten „Festlegungsentwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik für die Elektrizitätsversorgungsnetze (AgNes)“ finden Sie auf der Webseite der BNetzA zum Download. Dort gibt es auch Hinweise sowie einen Link zur Stellungnahme. Betroffene und Interessierte können den Festlegungsentwurf bis zum 18. September 2026 prüfen und kommentieren.