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Politik und Recht

EWI-Analyse: Industriequote für grünen Wasserstoff birgt Wettbewerbsrisiken

Die EU-Richtlinie RED III sieht vor, dass 42 Prozent der industriellen Wasserstoffnachfrage im Jahr 2030 durch grünen Wasserstoff gedeckt werden sollen. Die Verpflichtung gilt auf Ebene der Mitgliedsstaaten. Für ihre Erfüllung sind aus Sicht des EWI weitere regulatorische Anreize notwendig. Denn die Zahlungsbereitschaft der Industrie für grünen Wasserstoff liegt derzeit unter den Bereitstellungskosten. Die Analyse „Umsetzung der RED III in der deutschen Industrie“ entstand im Auftrag der Förderinitiative Wasserstoff der Gesellschaft zur Förderung des EWI.

Wettbewerbsnachteile durch nationale Vorgaben

Eine Industriequote, die bei in Deutschland produzierenden Unternehmen ansetzt, kann laut EWI zu einem Wettbewerbsnachteil führen. „Dann könnten Primär-, Zwischen- oder Endprodukte vermehrt importiert werden, vor allem wenn es in diesen Branchen im Ausland keine vergleichbaren Vorgaben gibt“, sagt Ann-Kathrin Klaas, Head of Research Area am EWI. Sie hat die Analyse gemeinsam mit Michaele Diehl und Jan Hendrik Kopp erstellt. „Wenn die Vorgaben für in Deutschland in Verkehr gebrachte Produkte gelten, führt das nicht zwingend zu einer Wasserstoffnachfrage in Deutschland. Grüne Produkte, die die Vorgaben erfüllen, könnten importiert werden.“

Fallbeispiele Ammoniak und Stahl

Die Analyse untersucht die Kostenwirkungen anhand zweier Wertschöpfungsketten. Die Ammoniakproduktion in Deutschland setzt bereits heute grauen Wasserstoff ein und würde direkt unter die Industriequote fallen. Der Einsatz von grünem Wasserstoff führt dort zu erheblichen Mehrkosten. Diese reduzieren sich in nachgelagerten Stufen wie der Düngemittel- und Agrarproduktion, gleichzeitig sinken aber auch deren Deckungsbeiträge teils deutlich. Die vielfältige Produktpalette erhöht zudem die regulatorische Komplexität.

In der Stahlproduktion lässt sich Wasserstoff perspektivisch einsetzen, sofern die Hochofenroute auf Direktreduktionsanlagen umgestellt wird. Wird grüner Stahl in der Autoproduktion verwendet, steigen die Herstellungskosten eines Autos nach EWI-Berechnung nur um rund 130 Euro. 2025 wurden in Deutschland 4,1 Millionen Autos produziert. Für eine vollständige Umstellung auf grünen Stahl wären rund 4 TWh grüner Wasserstoff erforderlich gewesen.

Komplexität versus Lenkungswirkung

Setzt eine Industriequote auf der ersten Wertschöpfungsstufe an, also dort wo der Wasserstoff direkt eingesetzt wird, ergeben sich nach EWI-Einschätzung klare Investitionssignale und eine einfache Regulierung mit wenigen Akteuren. „Allerdings können Mehrkosten für den grünen Wasserstoff häufig nicht (vollumfänglich) weitergegeben werden, da die nachgelagerten Wertschöpfungsstufen keine Anreize für den Einsatz von grünen Produkten aufweisen. Das kann zur Verlagerung der ersten Wertschöpfungskette ins Ausland führen“, sagt Klaas.

Eine Quote auf nachgelagerter Stufe erzeuge dagegen Nachfrage nach grünen Zwischenprodukten und ermögliche die Weitergabe der Mehrkosten entlang der Wertschöpfungskette. Allerdings würden Nachweis und Zuordnung zunehmend komplexer. Aus Sicht des EWI lassen sich Komplexität und unternehmensspezifische Mehrkostenbelastung reduzieren, wenn Instrumente bei messbaren und bereits regulierten Endprodukten ansetzen.