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Stromstau: Vermeidet der Bundestag den Netzbetriebs-Vorbehalt gegen Erneuerbare?

Nähern sich die Energiepolitiker aus Unions- und SPD-Fraktion einem gemeinsamen Kompromiss, der den sogenannten Redispatch-Vorbehalt in Netzengpassgebieten vermeiden lässt? In den Debatten des Bundestags am Donnerstag zur anstehenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 sowie zum sogenannten Netzanschlusspaket haben Energieexperten und Verhandler der beiden Novellen einen weiten inhaltlichen Bedarf an Nachbesserungen abgesteckt.

Keine und keiner verteidigt Redispatch-Vorbehalt

Auffällig: Keiner der fünf Abgeordneten verteidigte die Redispatch-Regelung aus dem Netzanschlusspaket. Sie soll es Verteilnetzbetreibern in Regionen entlang überlasteter Netzabschnitte erlauben, große Einspeisevolumen grünen Stroms aus neuen Wind- und Solarparks während Netz-Engpasszeiten nicht mehr zu vergüten.

Dabei gingen die Parlamentarier der schwarz-roten Regierungskoalition auch auf mehrere Befürchtungen aus der Erneuerbare-Energien-Branche vor weiteren geplanten Einschränkungen für die Erneuerbaren ein.

Beratungsbedarf am Referenzertragsmodell: Südquote ja, aber nicht so!

So bestätigte CSU-Verhandler Hans Koller noch Beratungsbedarf am Referenzertragsmodell für Windenergieanlagen, um eine funktionierende Südwindkraftregelung abzusichern: mehr Zubau in Bayern und Baden-Württemberg als bisher, möglichst ohne wie von den nördlichen Bundesländern befürchtet den Windparkneubau von Hessen an nordwärts unwirtschaftlich sein zu lassen.

Der Kabinettsentwurf für das EEG 2027 sieht einen höheren Ausgleich für süddeutsche Entwicklungsflächen bei einem geringeren Windaufkommen zu, schränkt diesen Ausgleich aber zugleich für windschwächere potenzielle Windparkstandorte weiter nördlich etwas ein.

Pachtpreisdeckel in der Kritik

Auch die geplante staatliche Begrenzung der Pachtpreise sei noch einmal zu bedenken, mahnte Koller im Einklang mit Grünstromorganisationen an: Die Branchenvertreterinnen fürchten, dass zu geringe Pachtpreise die Landbesitzer zum Rückzug ihrer Flächen bewegen könnten. Auch die „Pachtdeckel müssen thematisiert werden“, sagte Koller. Der bayerische Politiker will zudem noch auf ein „vernünftiges Miteinander von Dach-, Freiflächen-, Agri-PV“ drängen und insbesondere bei den Rahmenbedingungen für kleine Photovoltaik (PV) wie Dach-Solaranlagen „nochmals reden“. Auch bessere Regeln für die Bioenergie mahnte Koller an.

Insbesondere kleinere Dachanlagen sollen gemäß dem bisherigen Stand der Novellen ihre Förderungen verlieren – unabhängig von ihrer Lage innerhalb oder außerhalb eines Netzengpassgebiets. Staatlich abgesicherte Einspeisevergütungen sollen wegfallen, eine Verpflichtung zur Direktvermarktung des Stroms in Verbindung mit dem Smart-Meter-Einbau intelligenter Stromflussmesssysteme erfolgen, Sie dürfen außerdem nur noch mit 50 statt wie bisher 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen.  

CDU-Verhandler Fabian Gramling nannte zudem als einen von zwei für seine Fraktion offenbar besonders wichtigen Handlungsbedarfe die schon geplante Umstellung der Netzanschlussreihenfolge weg vom sogenannten Windhundprinzip hin zu Bedarf und Realisierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten oder großen Stromverbrauchern: Nicht die zuerst genehmigten und gemeldeten Netzanschlüsse sollen die überlasteten Netzbetreiber anschließen müssen, sondern nach einem transparenten Verfahren die Reihenfolge immer wieder gemäß Bedarf und Qualität der Projekte oder Ansiedlungen anpassen.

Gramling: Nutzen statt Abregeln

Auch an das bisher nicht garantierte Prinzip, überschüssigen Strom zu nutzen, statt die Erzeugung abzuregeln, erinnerte Gramling. Es steht als Ziel im Koalitionsvertrag. Ausreichende Übergangsfristen müssten zudem den Bestandsschutz für schon weit fortgeschrittene Grünstromparks gewähren, mahnte Gramling. Denkbar ist dies als ein Verweis auf die im Gesetz vorgesehene Wirkleistungsbegrenzung auf sogenannte systemdienliche Anschlussleistung gemünzt.  

Fraktionskollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker nahm deutlicher Abstand vom Redispatch-Vorbehalt. Wörtlich sagte sie, dieser könne zu „ungewollten Nebenwirkungen führen“: Falsch angewandt könne dies nicht nur zum Verschwenden trotz vorhandener Wind- und Sonnenenergie nicht produzierten Stroms führen – sondern sogar zum kompletten Verzicht auf neue Windenergieanlagen.

Alternative zum Redispatch: 

Die Bankability könne leiden: Die Eignung von Projekten dafür, dass Banken ihre Finanzierung unterstützen. Branchenverbände warnen, der Redispatch-Vorbehalt könne aufgrund drohender willkürlicher Entscheidungsbefugnisse der Netzbetreiber über neue Projektanschlüsse die Finanzierbarkeit vereiteln.

Die Alternative für einen Redispatch-Vorbehalt sei „ja schon angesprochen worden“, sagte sie mit Verweis auf ihren Parteifreund Gramling. Netzbetreiber müssten demnach ihr Recht, bei überlasteten Stromleitungen die Einspeiseleistung zu drosseln, am Netzverknüpfungspunkt und nicht direkt an den Anlagen ausüben. Das würde Wind- und Solarparkbetreibende „viele Möglichkeiten eröffnen, den Überschussstrom netzdienlich und wirtschaftlich zu speichern oder für flexible Abnehmer wie Elektrolyseure zu verwenden.“ Zudem müssten die Netzbetreiber von der Politik dazu bewegt beim Ausbau von ausreichende elektrischen Transportkapazitäten „zulegen“.

Nina Scheer: Überbauung ist erforderlich

Auch die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer, die eine der zentralen Verhandlerinnen der Sozialdemokraten am Koalitionsvertrag war, forderte das im Koalitionsvertrag verankerte Nutzen-statt Abregeln-Prinzip ein. Die Netzbetreiber müssten zudem bewegt werden, mehr Nennleistung am Netz zuzulassen.

Zu den Instrumenten müsse die Überbauung zählen – sie sieht mehr Netzanschlussleistung vor, als es die Netzaufnahmekapazität vorsieht. Dann müssen Verträge zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern klären, wie die Erneuerbare-Energien-Anlagen am Netzanschlusspunkt ihre Einspeisung insgesamt so dosieren, dass sie diese Kapazität nicht überstrapazieren. Überbauung zielt darauf ab, die Auslastung der Kapazitäten zu erhöhen – während Abregelungen einzelner Erneuerbare-Energien-Anlagen zwar zu Einspeiseverlusten führen, profitieren die Anlagenparks insgesamt, wenn sie verschiedene Erneuerbare-Energien-Techniken zusammenführen. Hier gleichen die abwechselnd auftretenden Ressourcen Wind und Sonne sowie angebaute Batteriespeicher die Schwankungen aus. Scheer lobte allerdings auch die vorgesehene pauschale Wirkleistungsbegrenzung – sie sei ein akzeptabler Ansatz, um den Bau von Stromspeichern anzureizen.

Lars Rohwer: Netzengpassgebiete bezogen auf Netzengpasssituationen

Im August hatte bereits der CDU-Energiepolitiker Lars Rohwer dazu geraten, die systemdienliche Anschlussleistung im Sinne einer Studie des Beratungshauses BET auszulegen: Die Regierung müsse diese Regelung „anders ausgestalten“, Netzanschlussleistungen vielleicht speziell bezogen auf Netz(Engpass-)Situationen zu begrenzen, so deutete es der Christdemokrat an.

Die Debatte am Donnerstag war die erste der sogenannten drei Lesungen der Novelle. Nun folgen die Berichterstattergespräche in den Fraktionen, und am Freitag befasste sich bereits der Bundesrat als Länderkammer des Parlaments mit den Novellen. Im Anfang Oktober sollen dann die öffentlichen Anhörungen folgen.

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