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KfW passt Förderkredit für Effizienzhaus an

Wer seinen Antrag bis zum 20. Juli 2026 gestellt hat, muss folgendes beachten:

  • Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagt die KfW zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte BzA vorgelegen hat und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten worden sind.

Wichtig: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht. Mit dem Vorab-Check prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Die Anpassungen für das Produkt Wohngebäude – Kredit (261) illustriert die Infografik:

KfW

Quelle: KfW/jb

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