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Strom teilen statt Krise verwalten

Erneut steht die Solarbranche in Deutschland unter Druck. Sinkende Strompreise, politische Unsicherheiten und eine mögliche Streichung der EEG-Einspeisevergütung lassen die Nachfrage nach neuen Photovoltaikanlagen spürbar einbrechen. Besonders betroffen sind private Eigenheime und kleinere Gewerbeanlagen. Marktschätzungen und Auswertungen der Verbände deuten darauf hin, dass sich der 2024 begonnene Rückgang der kleinen Dachanlagen 2025 mit minus 20 bis 25 Prozent gegenüber 2024 weiter verstärkt haben dürfte.

Die Ursachen sind vielfältig: Neben gesunkenen Börsenstrompreisen und langwierigen Genehmigungsverfahren – etwa beim Anschluss von Stromspeichern – sorgt vor allem die politische Debatte um das Ende der Einspeisevergütung für Zurückhaltung bei Investoren. Auch im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik verschärft sich die Lage. Die Nachfrage übersteigt die Ausschreibungsvolumina deutlich, während die Vergütungssätze mit teils unter fünf Cent pro Kilowattstunde kaum noch wirtschaftlich sind. Viele Marktteilnehmer fühlen sich an die Jahre 2012 und 2013 erinnert, als die sogenannte Altmaier-Delle den Solarmarkt einbrechen ließ.

Energy Sharing als Ausweg

Trotz dieser Gemengelage ist die Situation nicht aussichtslos. Deutschland hat sich gegenüber der EU verbindlich verpflichtet, den CO₂-Ausstoß weiter zu senken. Ein massiver Ausbau erneuerbarer Energien bleibt daher unvermeidlich. Entscheidend ist die Frage, wie Solarstrom künftig vermarktet wird. Genau hier setzt Energy Sharing an.

Das Prinzip ist einfach: Betreiber von Photovoltaikanlagen verkaufen ihren überschüssigen Strom direkt an andere Nutzer, statt ihn zu festen oder sinkenden Vergütungssätzen ins Netz einzuspeisen. Über digitale Plattformen bieten sogenannte Prosumer – also Produzenten und Verbraucher zugleich – ihren Strom zu selbst festgelegten Preisen an. Abnehmer profitieren von günstigem Ökostrom, Erzeuger von Erlösen, die über der klassischen EEG-Vergütung liegen können.

Energy Sharing eignet sich für viele Anwendungsfälle: für Betreiber ausgeförderter Altanlagen ebenso wie für Unternehmen, die PV-Anlagen auf Gewerbedächern errichten müssen. Sie können ihren Strom Mitarbeitenden anbieten oder auf mehrere Standorte verteilen. Auch größere Anlagenbetreiber profitieren, da sie beim direkten Teilen des Stroms das Risiko von Negativpreisen an der Börse vermeiden.

Neue Geschäftsmodelle für Stadtwerke

Darüber hinaus eröffnet Energy Sharing neue Geschäftsmodelle: Stadtwerke können eigene Sharing-Plattformen betreiben, Vereine und Bürgerenergiegenossenschaften Gemeinschaftsstrom anbieten, Privatpersonen sich zu lokalen Stromcommunities zusammenschließen. Reicht der selbst erzeugte Strom zeitweise nicht aus, übernimmt ein Energieversorger die Reststromlieferung – und gewinnt so alle Community-Mitglieder als Kunden.

Angesichts dieser Vorteile stellt sich die Frage, warum Energy Sharing in Deutschland bislang kaum verbreitet ist. Ein zentrales Hindernis sind die Netzentgelte. Obwohl Strom bei regionalen Sharing-Modellen oft nur wenige hundert Meter transportiert wird und im selben Verteilnetz bleibt, fallen Entgelte an, als würde er über weite Strecken übertragen. Diese sogenannte „Briefmarkenlogik“ verteuert auch lokal geteilten Strom unnötig.

Auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen kann Energy Sharing bereits wirtschaftlich funktionieren, wenn es professionell umgesetzt wird.

Ein weiteres Hemmnis ist die Technik. Wer Solarstrom selbst vermarkten will, muss aus der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung wechseln. Dafür sind Smart Meter und Steuerungseinrichtungen erforderlich, die viertelstündlich Daten erfassen und die Einspeisung steuern. In Deutschland sind diese Geräte jedoch Mangelware: Nur zwei bis drei Prozent der Haushalte verfügen derzeit über einen intelligenten Zähler. Selbst nach dem geplanten Pflicht-Rollout bis 2032 wären es voraussichtlich nur rund zehn Prozent der Netzanschlüsse.

Kurzfristig könnten politische Anpassungen viel bewirken: Netzentgelte, die sich an der tatsächlichen Transportentfernung orientieren – wie in Österreich oder Spanien – sowie ein beschleunigter Smart-Meter-Rollout. Hilfreich wäre zudem eine klare Trennung von Mess- und Steuerungstechnik, um den Ausbau nicht weiter zu bremsen.

Doch auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen kann Energy Sharing wirtschaftlich funktionieren – wenn es professionell umgesetzt wird. Am Markt etablieren sich zunehmend Anbieter von „Energy Sharing as a Service“. Sie übernehmen Planung, Abrechnung, Reststromversorgung sowie die technische Umsetzung und senken so die Einstiegshürden für Betreiber und Communities erheblich. Als einer der Vorreiter auf diesem Feld betreibt die Weshareenergy GmbH Sharing-Plattformen für Unternehmen, Vereine, Energiegenossenschaften und Privatpersonen. Um das Smart-Meter-Defizit zu umgehen, setzt das Start-up auf digitale Leseköpfe für bestehende Zähler, die die notwendigen Verbrauchsdaten zuverlässig erfassen.

Die „gemeinsame Energieversorgung“, die durch Paragraph 42c EnWG ermöglicht wird und am 1.6.2026 in Kraft tritt, hat das Potenzial, Energy Sharing für den Nutzer deutlich zu vereinfachen. Dieses Modell soll die gemeinsame Nutzung von PV-Strom vorerst in einem Netzgebiet, später auch netzübergreifend ermöglichen – ohne Lieferantenpflichten und Reststromverantwortung für Anlagenbetreiber. Weniger Bürokratie, mehr Eigenversorgung und echte Anreize für neue Solaranlagen: Energy Sharing kann auf diese Weise die aktuelle Krise entschärfen und den Solarmarkt dauerhaft stabilisieren.

Unternehmen, die PV-Anlagen auf Gewerbedächern errichten, können ihren Strom Mitarbeitenden anbieten oder auf mehrere Standorte verteilen.

Foto: WeShareEnergy

Unternehmen, die PV-Anlagen auf Gewerbedächern errichten, können ihren Strom Mitarbeitenden anbieten oder auf mehrere Standorte verteilen.
Autor:
Hendrik Schubert,
Geschäftsführer, Weshareenergy GmbH

Foto: WeShareEnergy

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