Springe zum Hauptinhalt Skip to main navigation Skip to site search

Grünes Licht für 813 Megawatt flexible Biomassekraftwerksleistung und Weiterbetrieb

Die Bioenergieorganisationen in Deutschland haben die beihilferechtliche Genehmigung des Biomassepakets begrüßt. Die im Februar durch den Bundestag beschlossene Sammlung einiger Neuregelungen mit dem Ziel, jährlich mehr Erzeugungskapazitäten für Strom aus Biogasanlagen in die flexiblisierte Stromversorgung zu übernehmen und zu vergüten, hatte am 18. September grünes Licht erhalten. Die Behörde der Europäischen Union (EU), die EU-Kommission, lässt damit bis 2026 zu, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) 2025 und 2026 zusammen statt nur 700 Megawatt (MW) nun 2.400 MW Stromerzeugung aus Biomasse neu mit gesicherten Vergütungen bezuschlagen darf und diese Vergütungen nicht mehr nur für 10 sondern für 12 Jahre absichert. Auch erhöht sich damit der jährliche Flexibilitätszuschlag von 65 auf 100 Euro pro installiertem Kilowatt (kW), allerdings sind auch die Vorgaben für die flexible Teilnahme an der Stromversorgung strenger.

„Nach Monaten der Unsicherheit ist heute endlich das Biomassepaket und damit wichtige Änderungen am EEG von Seiten der EU beihilferechtlich genehmigt worden. So wurde für Hunderte Biogasanlagen im Land ein gangbarer Weg für einen sicheren Fortbestand aufgezeigt,“ erklärte Sandra Rostek am Tag der Bekanntgabe der Entscheidung der EU-Kommission. Die Leiterin der gemeinsamen politischen Vertretung mehrerer Biogas-Branchen-Organisationen in Berlin, verwies dabei auf den gesamten Umfang des Biomassepakets: „Der Weg ist nun bereitet für den kurzfristigen Bau von rund 3 Gigawatt flexibler Kraftwerksleistung aus Biogas.“

Sie verweist dabei auch auf das drohende Ende für viele Biogasanlagen, die nach Ablauf ihrer Förderhöchstdauer ohne Anschlussvergütung vor der Aufgabe durch die Betreiber standen. Rostek mahnte daher eine rasche Übergangslösung für Anlagen der Baujahre 2004 und 2005 an, die ihre Förderhöchstdauer gerade hinter sich haben, und für die das Biomassepaket nicht mehr rechtzeitig kommt.

Der Landesverband Erneuerbare Energie (LEE) Niedersachsen-Bremen mahnte derweil am Donnerstag an, bei der anstehenden Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müsse auch eine Verlängerung des Biomassepakets erfolgen, um auch die Vergütung neuer Biogasanlagen ab 2027 frühzeitig zu regeln. Dies werde wichtig sein für Investoren, damit diese mit langfristigeren Betriebsszenarien rechnen und in Biomasse-Kraftwerksinvestitionen vertrauen können. Ansonsten blieben „die verbesserten Bedingungen nur für das Jahr 2026 wirksam, und es droht eine weitere Hängepartie“, sagte die Vorsitzendes des LEE Niedersachsen-Bremen, Bärbel Heidebroek.

Wollen Sie über die Energiewende auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie einfach den kostenlosen Newsletter von ERNEUERBARE ENERGIEN – dem größten verbandsunabhängigen Magazin für erneuerbare Energien in Deutschland!