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Energiewirtschaft plädiert für Smart Meter Light

Die Installation von intelligenten Messsystemen läuft in Deutschland nur schleppend. Der Grund: Die Anforderungen im Messstellenbetriebsgesetz sind zu hoch. Bisher sind in Deutschland – neben den alten Ferraris-Zählern mit der rotierenden Scheibe – sogenannte moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) zugelassen.

Das Problem: Für die flexible Nutzung von Strom in Haushalten ist das nicht ausreichend. Denn das mME ist ein digitaler Zähler, aber ohne Datenübertragung. Diese Zähler sind in gut der Hälfte der Haushalte verbaut. Es gibt noch einen FFN‑Basiszähler. Dieser wird ergänzt um ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Kommunikationsmodul, ein Smart Meter Gateway, zum iMSys. Dieses kann nicht nur den Verbrauch messen, sondern auch Anlagen für Photovoltaik, Wärmepumpen oder Wallboxen steuern.

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Messen und übertragen, aber nicht steuern

Für die einfache Nutzung von flexiblen Stromtarifen ist so viel Aufwand überhaupt nicht notwendig. Hier reicht ein sogenanntes Smart Meter Light (SML). Dies ist ein digitaler Zähler mit einer einfachen, aber sicheren Datenübertragung. Er besteht aus einem Basismodul, das den Stromverbrauch misst, einem Kommunikationsmodul und einer geeichten Uhr. Da dieses SML zwar Stromverbräuche messen, einem bestimmten Zeitraum zuordnen und kommunizieren, aber nicht steuern kann, ist der Aufwand zur Datensicherung geringer. In Deutschland sind diese SML aber nicht zugelassen.

Messstellenbetriebsgesetz anpassen

Jetzt haben verschiedene Unternehmen der Energiewirtschaft, die unter anderem flexible Strompreise anbieten, ein Positionspapier für die Einführung des SML veröffentlicht. Allerdings müsste dieses dann auch im Messstellenbetriebsgesetz verankert werden. Die Bundesregierung hat zwar schon beschlossen, diese SML einführen zu wollen. Denn nur so können auch Haushalte, die für die Installation von iMSys nicht vorgesehen sind, ebenfalls fernauslesbare Zähler bekommen. Bisher hat die Regierung aber noch keinen Plan vorgelegt, um eine solche Änderung anzugehen. Ohne diese bleibt das SML in Deutschland aber untersagt.

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Die Unternehmen schlagen in ihrem Positionspapier deshalb die Einführung und den Rollout von SML in vier Schritten vor:

1. Das SML gesetzlich definieren

Es muss so definiert werden, dass es klar von der mME und vom iMSys abgegrenzt ist. Zusätzlich sollte die Aufrüstbarkeit definiert werden. Denn einer der Vorteile ist, dass das SML – im Gegensatz zum mME – einfach um ein Smart Meter Gateway ergänzt bei Bedarf zum iMSys werden kann. Wenn eine Wallbox oder Wärmepumpe nachgerüstet wird, ist der Aufwand für die Messinfrastruktur nur noch gering.

2. Das SML im Paragraph 19 Messstellenbetriebsgesetz zulassen

Damit wird die Übermittlung von Zählerständen und Zählerstandsgängen zu Abrechnungs-, Bilanzierungs- und Transparenzzwecken auch ohne Smart Meter Gateway möglich. Dabei muss definiert bleiben, dass das SML nicht steuern darf. Dies sehen die Unternehmen als zentralen Hebel.

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3. Sicherheitsanforderungen neu definieren

Es muss gesetzlich verankert werden, dass Geräte, die nur Messwerte eines einzelnen Haushalts übertragen, aber keine Schalthandlungen vornehmen, ein anderes Gefährdungspotenzial haben als die iMSys. Deshalb sollte keine BSI-Sonderzertifizierung für SML gelten. Die Anbieter von flexiblen Stromtarifen sehen verbindliche Mindestanforderungen der Bundesnetzagentur samt Herstellererklärung und Marktaufsicht als ausreichend an.

4. Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ermittelt Zeitstempelung

Um die Messwerte abrechnungsfähig zu machen, benötigen sie einen eichrechtskonformen Zeitstempel. Damit alle Hersteller einen einheitlichen, planbaren Zulassungsrahmen dafür bekommen, muss die PTB die Regeln und technischen Spezifikationen für einen solchen Zeitstempel festlegen. Dies solle innerhalb eines halben Jahres geschehen.

Für alle Schritte liefern die Unternehmen in ihrem Positionspapier jeweils einen Formulierungsvorschlag, um die Umsetzung zu vereinfachen. Das Positionspapier haben Lichtblick, Tibber, Ostrom, Rabot Energy, Octopus Energy, Kleines Kraftwerk, Decarbonize, der Bundesverband Steckersolar und Simplify Smart Metering veröffentlicht.