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Windkraftaufschwung im Freistaat in Sicht – und schon wieder bedroht

Wie der Wirtschafts- und Energieminister des Bundeslandes im Südosten Hubert Aiwanger nun informiert, haben Windenergieunternehmen im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits die Zulassung für 743 neue Windenergieanlagen beantragt. Das seien „doppelt so viele wie für die gesamten Jahre 2022, 2023 und 2024 zusammen“, sagte der Freie-Wähler-Politiker. Und von Januar 2025 bis Ende Juni, im ersten Halbjahr dieses Jahres also, hätten bayerische Behörden mit Genehmigungen für Errichtungen von 96 weiteren Anlagen schon für mehr Turbinen grünes Licht gegeben, als im gesamten vergangenen Jahr.

Zudem waren im ersten Halbjahr nun neue Anlagen mit 52,7 MW in Betrieb gegangen. Das ist zwar im Vergleich der Bundesländer weiterhin nur wenig. Im Jahr 2024 hatte es aber nur Netzanschlüsse für neue Anlagen mit zusammen 46 MW gegeben.

„Die Öffnung der 10-H-Regel und unsere Beratung wirken“, sagte Aiwanger. Der Minister verweist damit auf die in Bayern vor rund zehn Jahren eingeführte Regelung, wonach Windenergieanlagen nur mit einer Mindestentfernung der zehnfachen Anlagenhöhe gemessen vom Boden bis zum höchsten Punkt im Umkreis der drehenden Flügelspitzen um Siedlungen entstehen dürfen. Die Abkürzung dieser Regelung lautet 10 H. Weil das ländliche Bayern mit vielen Aussiedlerbauernhöfen und Weilern versehen ist, waren dadurch fast keine neuen Anlagen mehr zustande gekommen. Kommunen durften auf eigenen Wunsch davon abweichen, wenn sich rings um ein Windparkprojekt alle durch die 10-H-Regel betroffenen Nachbargemeinden darüber einig wurden. Das war fast nie der Fall, auch weil nicht leicht alle Kommunen um einen Windpark herum gleichermaßen von Pachten profitieren können. Auch in Folge des politischen Drucks durch die 2021 angetretene Regierung von SPD, Grünen und FDP, die Energieminister Robert Habeck mit zahlreichen Reformen als Politiker der Energiewende-Partei Die Grünen auf die Bundesländer aufgebaut hatte, lockerte die bayerische Staatsregierung die 10-H-Regeln. So führte München inzwischen Ausnahmen von der Regel ein.

Landes-Energieminister Aiwanger trat dabei in der Vergangenheit immer als Befürworter eines leichteren Windparkbaus auf. Zu seinen Maßnahmen gehörten auch sogenannte Windkümmerer, die Kommunen und Projektierende bei Überlegungen Windparks zu bauen unterstützen und beraten sollten. Allerdings hatten diese lange Zeit kaum Wirkung gezeigt. Mehr Wirkung schien von einer Öffnung der staatlichen Waldflächen für Windparkprojekte auszugehen, die Aiwanger in der Landesregierung unterstützt schließlich auch von Ministerpräsident Markus Söder durchsetzte.

„Auch unsere Windkümmerer und die Regierungen leisten hervorragende Arbeit und der Windkraftausbau in den Bayerischen Staatsforsten ist zu einem Erfolgsmodell geworden“, sagte Aiwanger zur nun endlich auffrischenden Windkraft-Zubaustatistik. „Wir müssen bei der Umsetzung des Windkraftausbaus aber auch Sorgen der Anwohner ernst nehmen und mit Vernunft vorgehen. Unser geplantes Beteiligungsgesetz für die Kommunen mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Strom erhöht weiter die Akzeptanz. Das ergibt jährlich etwa 30.000 Euro je Windrad“, sagte Aiwanger. Damit verweist der Politiker auf eine inzwischen von ersten Bundesländern verschärfte Bundesregelung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Bund lässt seit wenigen Jahren ausdrücklich eine rechtssichere freiwillige Beteiligung der Kommunen mit einer 0,2-Cent-Abgabe pro eingespeiste Kilowattstunde zu. Windparkprojektierer können damit die Akzeptanz und kommunale Zustimmung für ihre Vorhaben gewinnen oder stärken. Einige Bundesländer machen diese Abgabe inzwischen zur genau definierten Vorgabe.

Aiwanger wandte sich zudem gegen die von der CDU-SPD-Koalition der Bundesregierung nun eingeleitete Überprüfung zweier windkraftförderlicher Bundesvorgaben. So überprüft das Kabinett gemäß einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag einerseits die 2023 eingeführte Pflicht für die Bundesländer, bis 2032 mit jeweils eigenen individuellen Ländervorgaben zusammengenommen zwei Prozent der bundesweiten Landesfläche für Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen. Außerdem überprüft sie das sogenannte Referenzertragsmodell, das für Windparkprojektierer in Süddeutschland an weniger windhöffigen Standorten fest definierte prozentuale Vergütungsaufschläge vorsieht. Das Modell soll damit Gebote für Windparkprojekte in den aufwändiger zu bebauenden süddeutschen Berglagen für die Ausschreibungen der Vergütungsrechte wettbewerbsfähig machen. Kritiker sehen die geplanten Überprüfungen beider Regelungen allerdings als ein Infragestellen an und warnen vor deren möglicherweise drohender Abschaffung.

„Die 1,8 Prozent Vorrangflächen für Bayern 2032 dürfen jetzt nicht mehr in Frage gestellt werden, wir sind mitten in der Planung“, sagte Aiwanger. „Außerdem sehen wir, dass der Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen zunimmt und die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte unter Druck steht. Deshalb appelliere ich an den Bund, an den Flächenzielen bis 2032 und am Referenzertragsmodell festzuhalten.“

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