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Wasserstoffkraftwerke

Versorgungssicherheitsgesetz geht ins parlamentarische Verfahren

Neue Gaskraftwerke sollen verhindern, dass sich in den nächsten Jahren in Deutschland eine Lücke in der Stromversorgung auftut. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ vorgelegt. Der Entwurf wurde am 10. Juni in erster Lesung im Bundestag debattiert.

Der Ansatz: Gaskraftwerke sollen als Backup Strom liefern, wenn die Erzeugung aus Wind- und Solarenergie gering ist. Doch unter den bisherigen Regeln des Strommarktes sind Kraftwerke mit vergleichsweise wenigen Betriebsstunden kaum wirtschaftlich. Abhilfe schaffen soll ein sogenannter Kapazitätsmarkt, der auch das Vorhalten von Erzeugungsleistung belohnt.

Das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom (StromVKG) sieht dazu verschiedene Ausschreibungen vor, „die gesamthaft den notwendigen Bedarf an gesicherter Leistung für das Zieljahr 2031 beschaffen“, so der Gesetzentwurf.

Fokus auf Gaskraftwerke bleibt erhalten

Das Gesetz sieht vor, dass die teilnehmenden Kraftwerke auch längere Dunkelflauten überbrücken müssen. Die genauen technischen Anforderungen sind dabei hochpolitisch. Energieministerin Katherina Reiche wollte zunächst explizit Gaskraftwerke ausschreiben, scheiterte jedoch an den EU-Vorgaben zur Technologieoffenheit – auch Batteriespeicher müssten demnach grundsätzlich die Chance bekommen, an den Auktionen teilzunehmen. Laut Spiegel Online fragte sie daraufhin bei EnBW um Rat, wie man die Anforderungen so formulieren könnte, dass Gaskraftwerke gegenüber Batteriespeichern bevorzugt würden.

Der Entwurf sieht nun gestaffelte Ausschreibungen vor: Im September und Dezember 2026 starten zwei Runden für Langzeitkapazitäten mit je 4,5 GW reduzierter Leistung. Das entspricht laut Entwurf rund 10 GW installierter Leistung. Im Mai 2027 folgt eine Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten über 2 GW. Im Dezember 2027 und Oktober 2029 sind zwei technologieoffene Ausschreibungen für Kapazitäten geplant, an denen auch Speicher und steuerbare Lasten teilnehmen können.

Für Langzeitkapazitäten gilt eine technische Anforderung: Die Anlagen müssen mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom in Höhe der installierten Leistung einspeisen können. Bei energiebegrenzten Technologien wie Batteriespeichern muss diese Fähigkeit jederzeit innerhalb von einer Stunde erreichbar sein. Diese Anlagen sollen über einen Zeitraum von 15 Jahren „verfügbar gehalten werden“.

Die Kosten für diese Kapazitätssicherung sollen ab 2031 über eine neue Umlage auf den Strompreis finanziert werden, deren Details aber erst in einem für 2027 angekündigten Kapazitätsmarktgesetz geregelt werden sollen. Die jährlichen Kosten von 2032 bis 2045 könnten zwischen 0,9 und 2,3 Milliarden Euro liegen, heißt es.

Wasserstoff muss erst ab 2045 wirklich genutzt werden

Die neuen Kraftwerke müssten zwingend „Wasserstoff-ready“ sein. Kernpunkt ist § 17 des Entwurfs: Bei einem Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren müssen gebotsgegenständliche Kraftwerke, die Erdgas als Hauptenergieträger einsetzen, für den Wasserstoff-Betrieb vorbereitet sein. Im Gesetzentwurf heißt es: „Ein Kraftwerk ist nach Absatz 1 für den Wasserstoffbetrieb vorbereitet, wenn es in einer Weise geplant und gebaut ist, dass die Fähigkeit zum Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff durch eine Änderung von Anlagenkomponenten oder des Betriebs des Kraftwerks erreicht werden kann.“ Bieter müssen bereits mit dem Gebot ein Konzept für die Umstellung auf Wasserstoffbetrieb vorlegen. Zusätzlich gilt eine Selbstverpflichtung, dass die geförderten Anlagen ab dem Jahr 2045 klimaneutral betrieben werden.

Deutscher Wasserstoffverband fordert Verzahnung mit Wasserstoffhochlauf

Der Deutsche Wasserstoffverband begrüßt, dass der Gesetzentwurf nach langer Kontroverse nun im Bundestag angekommen ist und begrüßt die Einführung eines Kapazitätsmarktes. Doch das Gesetz bleibe bei der Dekarbonisierung auf halbem Wege stehen, so der DWV. „Ein Kraftwerk, das theoretisch irgendwann Wasserstoff nutzen könnte, schafft noch keinen Wasserstoffmarkt“, erklärt Andreas Kuhlmann, Vorstandsvorsitzender des DWV. „Es reicht deshalb nicht aus, Anreize für Wasserstoff erst ab 2040 ernsthaft wirksam werden zu lassen. Industrieprojekte brauchen bereits in den frühen 2030er-Jahren belastbare Signale.“

Der DWV sieht insbesondere Defizite bei der Synchronisierung von Kraftwerksplanung, Wasserstoffkernnetz und Speicherinfrastruktur. Ohne frühzeitige Wasserstoffnachfrage im Stromsektor würden die Investitionssignale fehlen, womit ein fossiler Lock-in drohe.

Nach der ersten Lesung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der DWV drängt darauf, dass es im weiteren parlamentarischen Verfahren noch mehrere Änderungen gibt, darunter:

frühzeitige und marktwirksame Anreize für den Wasserstoffeinsatz im Stromsektor, eine bessere Synchronisierung von Kraftwerksstandorten, Wasserstoffkernnetz und Speicherinfrastruktur, technologieoffene und klimawirksame Ausschreibungsdesigns ohne langfristige strukturelle Vorteile für fossile Technologien sowie verlässliche Rahmenbedingungen für wasserstoffbasierte Rückverstromung und flexible KWK-Anwendungen. Das Gesetz gilt als besonders eilbedürftig – schließlich sollen die Ausschreibungen noch in diesem Jahr starten.