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Politik und Recht

Offshore-Elektrolyse: AquaVentus dringt auf zweite 250-MW-Plattform in der Nordsee

„Es ist möglich, gleichermaßen die Rahmenbedingungen für Offshore-Wind und Offshore-Elektrolyse zu verbessern. Beide Märkte bedingen einander und ergänzen sich vorteilhaft", erklärt Robert Seehawer, Geschäftsführer von AquaVentus. Statt einer Entweder-oder-Entscheidung zwischen Wind und Wasserstoff legt der Förderverein einen eigenen Vorschlag vor: Zusätzlich zu der auf SEN-1 vorgesehenen Elektrolyse sollte eine zweite 250-MW-Plattform ermöglicht werden, gespeist auch mit Windstrom aus der Fläche N-10.1. Diese Konfiguration verbessert die Wirtschaftlichkeit der Windflächen und erhält zugleich die Perspektive für den Offshore-Wasserstoff-Hochlauf.

AquaVentus hat sich in einer Stellungnahme gegen die vollständige Auflösung der Offshore-Fläche SEN-1 in der deutschen Nordsee ausgesprochen. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hatte am 19. Juni 2026 einen Entwurf zur zweiten Änderung des Flächenentwicklungsplans (FEP) 2025 zur Konsultation gestellt. Darin skizziert die Behörde drei Optionen für den künftigen Zuschnitt der Flächen N-10.1, N-10.2 und SEN-1.

Option 3 sieht die vollständige Streichung von SEN-1 vor. Diese Variante lehnt AquaVentus einstimmig ab. Nach Angaben des Vereins würde damit die Offshore-Elektrolyse in Zone 3 der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone unmöglich. Ein alternativer, gleichwertig weit entwickelter Standort existiere im FEP nicht.

Zwei Elektrolyse-Plattformen als Zielkonfiguration

Als bevorzugte Lösung nennt AquaVentus eine angepasste Fassung von Option 2. Diese sieht die volle Ausbauleistung von 2.000 MW auf der Windfläche N-10.1 vor. Zusätzlich sollen auf SEN-1 beziehungsweise auf N-10.1 bis zu zwei Elektrolyse-Plattformen mit jeweils 250 MW errichtet werden können. Option 1, die SEN-1 großflächig erhält, wäre nach Verbandsangaben eine gleichwertige Alternative, sofern sie dieselbe Zielkonfiguration erreicht.

Für die Stromversorgung der Elektrolyse-Plattformen schlägt AquaVentus ein 66-kV-Kabel mit einer Übertragungskapazität von rund 80 bis 100 MW je Plattform vor. Dieses soll an bereits vorhandene Reserveanschlussbuchsen der im Bau befindlichen Konverterstation NOR-10-1 angeschlossen werden. Anpassungen am bestehenden Konverterdesign seien dafür nicht nötig. Nach Darstellung des Vereins wäre eine vollständige, parallele Netzanbindung nicht erforderlich, da lediglich eine begrenzte elektrische Absicherung für windschwache Zeiten benötigt werde.

Kritik an Fokus auf Stromtransport

AquaVentus wirft dem BSH-Entwurf eine Schlagseite zugunsten reiner Stromtransportlösungen vor. Jede Windleistung, die ausschließlich als Strom an Land geführt werde, erfordere den Bau zusätzlicher Offshore-Netzanbindungssysteme (ONAS) mit Kosten von mehreren Milliarden Euro je Anbindung. Diese Investitionen würden über Netzentgelte auf Verbraucher und Industrie umgelegt.

„AquaVentus setzt sich für eine sektorengekoppelte Nutzung der Offshore-Flächen ein. Damit sparen wir bares Geld für die Energiewende und alle Verbraucher in Deutschland. Deswegen sagen wir deutlich: Die Nordsee ist nicht nur zur Stromerzeugung da“, sagt Robert Seehawer. „Wenn wir unabhängig werden wollen von Energieimporten aus dem Ausland, gleichzeitig dem Netzausbau helfen und die Energiewende effizient gestalten wollen, müssen wir aus altem Denken raus.“

Nach Auffassung des Vereins benötigen Offshore-Wind-Entwickler neben kurzfristigen Contracts for Difference (CfD) langfristig zusätzliche Einnahmequellen. Windenergie solle in ertragsstarken, preisschwachen Stunden nicht abgeregelt, sondern in Wasserstoff gespeichert werden.

Forderung nach WindSeeG-Novelle

Als zentrale Verbandsforderung nennt AquaVentus eine Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Nach geltendem Recht sei Offshore-Sektorenkopplung – also die kombinierte Strom- und Wasserstoffproduktion – ausschließlich in ausgewiesenen Bereichen wie SEN-1 zulässig, nicht jedoch auf regulären Flächen wie N-10.1. Diese Unterscheidung sei ein strukturelles Hindernis für den Hochlauf der Offshore-Wasserstoffwirtschaft.

Die Forderung habe grundsätzliche Bedeutung auch für die Flächenentwicklung in den Zonen 4 und 5 der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone. Ohne eine WindSeeG-Änderung würde sich die heutige Standortproblematik bei jeder künftigen FEP-Fortschreibung wiederholen.

Die ersten in der neuen Konfiguration realisierten Elektrolyseure sollen an das Pipeline-Projekt AquaDuctus angebunden werden. AquaVentus verfolgt das Ziel, eine Million Tonnen Wasserstoff pro Jahr aus Offshore-Windenergie in der Nordsee zu erzeugen. Der Verein strebt nach eigenen Angaben europaweit den Aufbau von 10 Gigawatt Erzeugungsleistung für Offshore-Wasserstoff an.

Mehr über das Wasserstoff-Projekt von AquaVentus finden Sie in der HZwei Nr. 5-2025. Und wie sehr Wasserstoff und Windenergie einander bedingen, lesen Sie in unserer aktuellen HZwei-Ausgabe.