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Politik und Recht

ECO2Fuel-Bericht: Wann gelten CO₂-basierte E-Fuels als RFNBO?

Nach den Vorgaben der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) muss der für die CO₂-Elektrolyse genutzte Strom nachweislich erneuerbar sein und aus zusätzlich errichteten Erzeugungskapazitäten stammen. Hinzu kommen Anforderungen an die zeitliche und räumliche Korrelation: Der erneuerbare Strom muss im selben Zeitraum und in derselben Region wie die Kraftstoffsynthese erzeugt werden. Zudem muss der entstehende Kraftstoff über den Lebenszyklus mindestens 70 Prozent weniger Treibhausgasemissionen verursachen als ein fossiles Referenzprodukt.

Carbon Sourcing als kritischer FaktorEine zentrale Erkenntnis des Berichts betrifft die Herkunft des eingesetzten Kohlendioxids. Zwar lässt sich abgeschiedenes CO₂ für die Kraftstoffsynthese nutzen, doch die Anerkennung bestimmter Kohlenstoffquellen verändert sich nach Projektangaben durch die EU-Gesetzgebung. Für Investitionsentscheidungen und die Anlagenplanung sei dies relevant – insbesondere mit Blick auf künftige Einschränkungen für fossil basierte CO₂-Ströme.

Der Report überträgt diese regulatorischen Anforderungen auf den Betrieb elektrochemischer CO₂-Konversionssysteme. Lebenszyklusbilanzierung, Integration erneuerbarer Energien und Systemeffizienz müssten bereits in der Designphase aufeinander abgestimmt werden, um die Compliance sicherzustellen.

Hintergrund zum Projekt ECO2FuelECO2Fuel ist ein im Rahmen von Horizon 2020 (Green Deal) gefördertes EU-Projekt. Ziel ist es, nach Projektangaben das weltweit erste direkte elektrochemische CO₂-Konversionssystem im Niedertemperaturbereich mit einer Leistung von 1 MW zu entwickeln, zu bauen und zu validieren. Das System soll E-Fuels und Chemikalien erzeugen. An dem Konsortium beteiligt sind unter anderem das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), RWE, Bekaert, De Nora, HyGear, die Technische Universität Dänemark (DTU) sowie die Universitat Politècnica de València (UPV).