Die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber (WKNB) haben ihr drittes Marktinformationspaket veröffentlicht. Darin geben sie einen Überblick über die bislang reservierten Kapazitäten im entstehenden Wasserstoff-Kernnetz sowie ein Update zum Kapazitätsangebot. Die Veröffentlichung soll künftig regelmäßig erfolgen.
Zum Stichtag 23. Juli 2026 haben Marktteilnehmer in den Clustern Ein- und Ausspeise-Kapazitäten von knapp 6 GW zahlungspflichtig reserviert. Gegenüber der letzten Veröffentlichung vom 13. Mai 2026 hat sich das Volumen damit verdoppelt. Für den Clusterübergangstransport (CÜT) sind laut WKNB Kapazitäten in Höhe von rund 0,6 GW vertraglich reserviert. Weitere 0,5 GW seien angefragt und derzeit in Prüfung.
Nachfrage übersteigt teilweise das initiale Angebot
„Die hohe Nachfrage nach Transportkapazitäten und die damit verbundene Zahlungsbereitschaft sind ein starkes Signal für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft“, sagt Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas. „Die Verteilung der Reservierungen über große Teile des Kernnetzes bestätigt die bedarfsgerechte Planung des Netzausbaus und unterstreicht den konkreten Bedarf an einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur.“
In mehreren Fällen überstiegen die Anfragen das ursprünglich vorgesehene Kapazitätsgerüst. Für diese Situationen haben die Netzbetreiber einen Übernachfrageprozess entwickelt, der nach eigenen Angaben mehrfach zum Einsatz kam und in allen Fällen zu einem Reservierungsangebot geführt hat. Die Betreiber rufen den Markt ausdrücklich dazu auf, auch künftig Kapazitäten anzufragen, die über das aktuelle Angebot hinausgehen.
Mehrstufiges Verfahren bei Übernachfrage
Der Übernachfrageprozess sieht ein mehrstufiges Vorgehen vor. Zunächst versuchen die WKNB, die Nachfrage durch Optimierungen innerhalb der jeweiligen Angebotszone zu decken. Reicht dies nicht aus, prüfen sie eine Reallokation zwischen Angebotszonen und auch zwischen Clustern. In einem dritten Schritt untersuchen sie, ob physische Maßnahmen im Netz die angefragte Kapazität ermöglichen können. Dazu zählen sowohl Druckanpassungen durch Netzanschlusskunden als auch die Einbringung zusätzlicher Infrastruktur auf Basis des Netzentwicklungsplans.
Innerhalb einer Angebotszone können die verfügbaren Kapazitäten laut WKNB ohne zusätzliche strömungsmechanische Prüfung an jedem beliebigen Ein- oder Ausspeisepunkt vermarktet werden. Abhängig vom konkreten Ort und Umfang der Nutzung können sich darüber hinaus weitere Möglichkeiten ergeben. Die Kernnetzbetreiber weisen darauf hin, dass die ausgewiesenen Kapazitäten für die Jahre 2031 bis 2034 auf dem Infrastrukturstand des Jahres 2030 basieren, also auf Anlagen mit einer Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2029. Weitere Infrastrukturmaßnahmen, deren Realisierung für die Jahre 2030 bis 2037 geplant ist, könnten laut WKNB zu zusätzlichen Kapazitätserhöhungen führen.
Hintergrund: Vermarktungsstart im März 2026
Seit dem 19. März 2026 bieten die Wasserstoff-Kernnetzbetreiber dem Markt die Möglichkeit, Wasserstoffkapazitäten zu reservieren. Die Reservierungen dienen unter anderem der Absicherung geplanter Liefergeschäfte. Die Rahmenbedingungen des Vermarktungsverfahrens hatten die Betreiber am 5. März 2026 im zweiten Marktinformationspaket veröffentlicht. Einen ersten Zwischenstand hatten sie im Mai 2026 kommuniziert. Die im ersten und zweiten Marktinformationspaket beschriebenen Grundsätze zur Reservierung bleiben nach Angaben der Betreiber unverändert.
Auf Basis der bislang abgeschlossenen Reservierungsverträge sowie der durch den Übernachfrageprozess ausgelösten Reallokationen haben die WKNB die Kapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz neu bewertet. Die aktualisierten Werte für reservierte und verfügbare Kapazitäten stellt das Marktinformationspaket in tabellarischer Form dar. Aus Sicht der Betreiber sind fortlaufende Anfragen aus dem Markt – auch über die derzeit ausgewiesenen verfügbaren Kapazitäten hinaus – ein wesentliches Signal für einen bedarfsgerechten Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes.