Ministerkabinett und die Regierungsmehrheit im Bundestag haben die in der Windkraftbranche erwartete Umsetzung der EU-Richtlinie für beschleunigte Projektgenehmigungen auf den Weg gebracht.
Die Gesetzentwürfe zur sogenannten Red-III-Richtlinie der Europäischen Union (EU) sollten nach der ersten Lesung im Bundestag bis am 11. Juli den Gesetzgebungsprozess passieren und am 31. Juli in Kraft treten. Die Erleichterungen für die Windparkgenehmigungen bestehen darin, dass die Änderung von Anlagentypen im Verlauf der Projektplanung als einfacher handhabbare luftverkehrsrechtliche Angelegenheit gilt. Allerdings gilt eine dreimonatige Frist. Dass Windparkprojekte weiterhin Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse mit im Zweifelsfall sehr hoher Wahrscheinlichkeit einer Zulassung sind, gilt außerhalb von Windkrafteignungsgebieten so lange, bis eine Region ihr Flächenziel für Windenergieeignungsgebiete erreicht. Für die Erneuerung alter Windparks durch Einbau neuer leistungsstärkerer Windturbinen gibt es hierbei aber keine Beschränkung. Wenn die Flächenziele erreicht sind, sind weitere Windturbinen im Außenbereich bei Auswirkungen aufs Landschaftsbild zudem verboten.
Der Geschäftsführer des Branchenverbands BWE, Wolfram Axthelm, lobte, trotz Auslaufen der bisherigen EU-Erleichterungen entstehe nun nur eine Lücke von einem Monat. Im Herbst soll zudem eine Regelung für neu auszuweisende Beschleunigungsgebiete folgen, die bis Mitte 2026 zur Verfügung stehen könnten. (TW)