Über ein eigenes Gesetz will Schleswig-Holstein die durch eine Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch eingeführte Möglichkeit für Kommunen, eigene Windenergieflächen abseits der in Regionalplänen definierten Windkraftzonen auszuweisen, eng an Zielen der Landesraumordnung ausrichten. Das Gesetz soll Leitlinien bestimmen, wie Abstände zu Wohnbebauung einzuhalten seien. (tw)
Öffnungsklausel