Die Verbände des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) haben ein Konzept zur Flexibilisierung von Biogas- und Biomethananlagen vorgestellt. Ein Strommengenmodell soll dabei die Rahmenbedingungen für Biomasse-Ausschreibungen verbessern und das Potenzial der Bioenergie besser ausschöpfen. Die Bioenergie-Branche drängt auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und ein neues Vergütungssystem für Biogas- und Biomethananlagen.
Flexibilitätspotenzial ungenutzt
Nach Einschätzung der Verbände könnten Bioenergieanlagen mittelfristig bis zu 24 Gigawatt gesicherte Leistung bereitstellen - und das ohne zusätzliche Biomasse. „Das Biomassepaket weist Biogasanlagen zwar eine wichtige Rolle bei der Flexibilisierung des Stromsystems zu, adressiert aber nur Teile des Anlagenparks“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des HBB.
Das vorgeschlagene Strommengenmodell sieht vor, dass Anlagen eine festgelegte Strommenge über einen flexiblen Zeitraum einspeisen können. Anders als bisher soll es keine fixen Laufzeiten mehr geben. „Dies gibt Betreibern mehr Freiheiten bei der Vermarktung und setzt Anreize für höhere Überbauungsgrade“, erläutert Rostek. Bei hoher Wind- und Solareinspeisung müssten die Anlagen weiterhin vom Netz gehen.
Die Verbände empfehlen zudem weitere Änderungen am EEG. Dazu gehören die Streichung des Maisdeckels, bessere Bedingungen für Kleinanlagen und höhere Ausschreibungsvolumina ab 2026. Rostek betont: „Wir müssen Bestandsanlagen sichern und Investitionen in die Flexibilisierung anreizen.“
Die HBB-Leiterin mahnt zudem die ausstehende EU-Ratifizierung des Biomassepaketes an. Eine weitere Verzögerung und eine Oktoberausschreibung nach altem EEG 2023 würden die erreichte parteiübergreifende Einigung gefährden. (NW)