Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt den Wohnungskonzern Vonovia wegen aus ihrer Sicht überzogener Regeln für Balkonkraftwerke. Die Gestattungsvereinbarung schließe Mieter ohne Außensteckdose pauschal aus; Bohrungen sowie nach innen verlegte Kabel seien untersagt. Vonovia hebele die Privilegierung von Balkonkraftwerken faktisch aus. Selbst bei vorhandener Außensteckdose verlange Vonovia eine Vor-Ort-Prüfung. Die DUH hält diese Vorgaben für rechtswidrig und hat Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Ihr Rechtsvertreter verweist auf Paragraf 554 BGB, der Steckersolargeräte als Klimaschutzmaßnahme privilegiert. (NW)
Balkonkraftwerk