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Bundesregierung und Europäischer Gerichtshof: Rückenwind für KWK

Für Blockheizkraftwerke (BHKW), die als Anlagen der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Energie für Krankenhäuser, Hotels, Wohnquartiere, Industrie und viele weitere Anwendungsfälle erzeugen, gab es im Juli 2026 gleich zwei wegweisende Entscheidungen: die Berücksichtigung der KWK im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und eine höchstrichterliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum KWK-Gesetz.

KWK im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Das GModG löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung ab. Die zentrale Neuerung ist, dass die 65-Prozent-Regelung des GEG für den Anteil erneuerbarer Wärme, die in vielen Fällen nur mit Wärmepumpen erfüllt werden konnte, durch die sogenannte „Bio-Treppe“ ersetzt wird. Diese Bio-Treppe sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Brennstoffe, beispielsweise Biomethan, Biogas oder grüner Wasserstoff, schrittweise von 10 Prozent ab dem 1. Januar 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040 erhöht wird, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

BHKW können als „Multitalent der Energiewende“ Strom und Wärme nicht nur aus Erdgas, sondern auch aus Biomethan, Biogas, Wasserstoff, Klärgas oder Deponiegas erzeugen, so das Unternehmen Sokratherm, Hersteller von Blockheizkraftwerken. Sie lassen sich auch mit Wärmepumpen kombinieren. Durch ihre Kerneigenschaft können sie einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes leisten. Daher ist es aus Sicht des Unternehmens folgerichtig, dass KWK-Anlagen in § 42 GModG als vollwertige Option für den Ersatz einer Heizungsanlage mit aufgeführt wurden.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum KWK-Gesetz

Ein weiteres wichtiges Signal ist die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts EuGH, dass es sich beim deutschen KWK-Gesetz, das auch die Vergütung des erzeugten Stroms regelt, nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Deshalb muss es nicht von der EU-Kommission genehmigt werden, sondern kann auf nationaler Ebene beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Damit beendet der EuGH einen jahrelangen Streit zwischen Bundesregierung und EU-Kommission. Diese Entscheidung vereinfacht die Überarbeitung des KWK-Gesetzes durch die deutsche Gesetzgebung im zweiten Halbjahr 2026 erheblich.

Der im Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung engagierte Anbieter Sokratherm rechnet mit einer Verabschiedung im Herbst 2026 und einem nahtlosen Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Für BHKW-Projekte bis 50 kW elektrischer Leistung empfiehlt er die zügige Planung und Beauftragung vor Jahresende, um die attraktiven Förderbedingungen des derzeit gültigen KWK-Gesetzes für diese Leistungsklasse zu sichern. Weitere Details dazu, zum GModG und der EuGH-Entscheidung sind hier abrufbar. Quelle:  Sokratherm / ab