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Neuland für Biolandwirte mit Zukunftsvision

Nicole Weinhold

Luftballons, selbstgepresster Apfelsaft und viel Sonnenschein. Die Gäste auf dem Richtfest für die Agri-PV-Anlage in Riepholm bei Visselhövede in Niedersachsen waren bester Laune. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gab sich sogar die Ehre - zumal die Anlage in seinen Wahlbezirk fällt. Auch der Start des Projekts verlief optimal: Die Stadt sollte einen Bebauungsplan aufstellen, anschließend sollte für die Anlage ein Bauantrag gestellt werden. Kerstin Oesterling, Architektin und Stadtplanerin aus Rotenburg, betreute beides. Beim Richtfest der Anlage von Biolandwirt Olaf Wilkens und seinem Sohn Lukian erzählte sie, warum alles anders kam.

„Es lief eigentlich erst mal sehr gut“, sagte Oesterling. Der Vorentwurf des Bebauungsplans war fertig und eingereicht, die frühzeitige Beteiligung hatte stattgefunden. Dann änderte sich das Baugesetzbuch. Für bestimmte hofnahe Agri-PV-Anlagen wurde eine Privilegierung im Außenbereich geschaffen: Sie können ohne vorherigen Bebauungsplan zugelassen werden. Die Regelung in § 35 Absatz 1 Nummer 9 Baugesetzbuch begrenzt Vorhaben aber auf eine Grundfläche von höchstens 2,5 Hektar.

Es schien eine Erleichterung: Das Team stoppte den Bebauungsplan und bereitete stattdessen einen Bauantrag vor. Erst später zeigte sich, dass die Beteiligten und die zuständige Behörde die entscheidende Flächengrenze unterschiedlich verstanden. Zwischen den Modulreihen in Riepholm bleiben breite Fahrgassen frei: Olaf Wilkens will die Fläche weiterhin bewirtschaften und mit landwirtschaftlichen Maschinen durch die Anlage fahren. Für die Projektentwickler war deshalb ausschlaggebend, welche Fläche von der technischen Anlage tatsächlich überstellt wird. Nach dieser Betrachtung, so Oesterling, hielten sie die Privilegierung für anwendbar.

Dann waren wir raus.

Kerstin Oesterling, Planerin der Agri-PV-Anlage, beschreibt die Genehmigungshürden, etwa beim Thema Privilegierung.

Für den Landkreis zählte dagegen die Gesamtfläche der Anlage einschließlich der Zwischenräume. Damit überschritt das Vorhaben aus Behördensicht die Grenze von 2,5 Hektar. Oesterling hält das mit Blick auf die doppelte Flächennutzung für schwer nachvollziehbar. Die unterschiedliche Auslegung hatte unmittelbare Folgen. Das Planungsteam hatte zuvor sowohl bei Stellen des Bundes als auch in Niedersachsen nachgefragt und Signale erhalten, die seinen Ansatz stützten. Als der Bauantrag fast fertig war, zeigt sich jedoch, dass der Landkreis weiter die gesamte Anlagenfläche zugrunde legte. „Dann waren wir raus“, fasste Oesterling zusammen: Der Weg über die Privilegierung musste aufgegeben werden.

Der Streit zeigt: Eine Auslegung, die die Abstände vollständig der begrenzten Anlagenfläche zurechnet, wirkt sich besonders auf Projekte mit großzügigen Bewirtschaftungsgassen aus. Also nahm das Team den gestoppten Bebauungsplan wieder auf.

Zwei Jahre verstrichen

Nach fast zwei weiteren Jahren fehlte nur noch der Satzungsbeschluss. Der Bauantrag war ebenfalls vorbereitet. Dann änderte sich die Niedersächsische Bauordnung: Für Solaranlagen mit entsprechendem Bebauungsplan war nun keine gesonderte Baugenehmigung mehr erforderlich. Der bereits geleistete Aufwand für den Bauantrag verlor seinen Zweck.

„Es ist doppelte Arbeit gewesen“, sagte Oesterling. Der Landkreis habe darauf empfohlen, den Antrag zurückzuziehen. Das sei günstiger gewesen, als das Verfahren vollständig durchlaufen zu lassen. Die Kosten für Planung und Bearbeitung waren damit aber nicht verschwunden. Riepholm ist damit ein Beispiel für ein Grundproblem beim Bürokratieabbau: Eine neue Regel kann ein Verfahren vereinfachen und dennoch laufende Projekte belasten. Mögliche Abhilfe sieht Oesterling in Übergangsregeln. Wer bereits mit einer Planung begonnen habe, könnte das Verfahren unter den anfangs geltenden Bedingungen abschließen, schlug sie im Gespräch vor. Wer Geld und Zeit in Anträge investiert, braucht einen verlässlichen Verfahrensweg. So viel Ausdauer wie Olaf Wilkens bringt nicht jeder mit.

90 Beteiligte aus der Region unterstützen das Projekt finanziell.

Er sagte beim Richtfest, die Genehmigungsplanung habe einen großen Anteil an der Projektentwicklung gehabt, das Baurecht habe erst im Mai vorgelegen. Nun werden auf dem Acker bei Visselhövede die ersten Module montiert. Sie folgen dem Sonnenstand. Die Anlage mit acht Megawatt soll jährlich rund 9,5 Gigawattstunden liefern. Projektentwickler Doppelernte hat die Familie bei der Planung unterstützt, während Maxsolar den Bau übernahm.

Das Projekt wird von Olaf und Lukian Wilkens gemeinsam mit rund 90 Beteiligten aus der Region vorangetrieben, die über eine Bürgerenergiegenossenschaft finanziell eingebunden sind. Eine Leitung zum öffentlichen Netz wird gebaut; als Einspeisetermin nannten die Betreiber den 1. Dezember. Auch ein Speicher ist für das kommende Jahr geplant.

Oesterlings Rückblick zeigt, was auf dem Feld nicht zu sehen ist: gewaltige bürokratische Aufwände rund um Bebauungsplan und Bauantrag.

Lars Klingbeil (r.) lässt sich die Anlagen erklären.

Foto: Nicole Weinhold

Lars Klingbeil (r.) lässt sich die Anlagen erklären.

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