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Auf ein Wort

Wer das Netz hat, hat die Macht

Es ist eine alte Binsenweisheit der Energiewirtschaft: Wer das Netz hat, hat die Macht. Über Jahrzehnte hinweg war genau deshalb in allen Fassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein eherner Grundsatz verankert: Der Netzausbau hat dem Errichten grüner Kraftwerke zu folgen – und nicht umgekehrt. Man wusste um die monopolistische Natur der Netzbetreiber und nahm sie daher gesetzlich in die Pflicht, den Ausbau der Erneuerbaren durch proaktive Netzinfrastruktur zu ermöglichen.

Die altruistische Verklärung der Monopole

Doch mit dem aktuellen Gesetzentwurf zum Netzanschlusspaket 2026 von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche scheint dieser Grundsatz krachend zu fallen. Offenbar ist die jetzige Bundesregierung, konkret das Wirtschaftsministerium, von einer idealistischen, um nicht zu sagen altruistischen Sichtweise der Netzbetreiber überzeugt. Man scheint in Berlin vergessen zu haben, dass Netzbetreiber monopolistische Akteure sind, die klare gesetzliche Leitplanken benötigen, statt einer Carte blanche für die Mangelverwaltung.

Unter dem Deckmantel der „Effizienz“ und „Beschleunigung“ plant das Wirtschaftsministerium eine radikale Kehrtwende. Künftig sollen Netzbetreiber weitgehende Befugnisse erhalten, den Anschluss neuer Anlagen zu steuern oder gar zu verzögern, wenn die Netzkapazität angeblich nicht ausreicht. Was als technisches Management getarnt wird, ist in Wahrheit die Auslieferung der Energiewende an die Willkür eines faktischen Monopols. „Gründe“, die dem Ausbau entgegenstehen, hat man immer – und wenn man dies nun noch gesetzlich flankiert, sind Erneuerbare-Energie-Kraftwerke der Willkür ausgeliefert.

Besonders perfide ist die geplante Aufweichung des Einspeisevorrangs. Über den sogenannten Redispatch-Vorbehalt sollen Netzbetreiber künftig Anlagen ohne Entschädigung abregeln können, wenn das Netz angeblich überlastet ist. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass neue fossile Anschlüsse – etwa für wasserstofffähige Gaskraftwerke – bevorzugt behandelt werden können. Das ist kein Netzpaket, das ist ein Frontalangriff auf die dezentrale Energiewende. Wir erleben hier die Rückkehr zur zentralistischen Energiewelt, in der die großen Player den Takt vorgeben und die kleinen, innovativen Projektierer am ausgestreckten Arm verhungern lassen.

Die Industrie als Leidtragende

Man muss es in aller Deutlichkeit sagen: Wenn die Pflicht zur Netzoptimierung und zum Netzausbau zugunsten einer behördlich-monopolistischen Mangelverwaltung aufgeweicht wird, spielt Berlin mit der Klimaneutralität. Ein System, in dem der Netzbetreiber entscheidet, wer wann ans Netz darf, ohne durch einen klaren gesetzlichen Ausbauzwang diszipliniert zu werden, wird zwangsläufig zur Bremse für den gesamten Wirtschaftsstandort.

Am Ende bleibt eine Warnung: Nicht zuletzt die Industrie, die dezentrale Erneuerbare-Energie-Kraftwerke braucht, sollte ein wachsames Auge auf diese Entwicklung haben. Wenn die Netze zur Barriere statt zur Brücke werden, verlieren wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen gleich mit.

Klare Worte in Richtung Berlin

Es ist Zeit für ein klares Wort in Richtung Berlin: Wer den Klimaschutz ernst meint, darf die Spielregeln nicht zugunsten der Monopolisten verändern. Das Netzpaket 2026 in seiner jetzigen Form ist kein Modernisierungsschritt, sondern ein ordnungspolitischer Rückschritt in die Ära der zentralistischen Energiewelt. Wir brauchen keine angeblich altruistischen Netzbetreiber, sondern solche, die durch klare gesetzliche Pflichten und Haftungsregeln zum Ausbau getrieben werden.

Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, wird die dezentrale Energiewende nicht an fehlender Technologie oder mangelndem Investitionswillen scheitern, sondern schlicht am geschlossenen Schlagbaum der Netzbetreiber. Das können und dürfen wir uns als Industrienation nicht leisten. Der Widerstand gegen diesen Frontalangriff auf die Erneuerbaren muss daher nicht nur aus der Branche, sondern aus der gesamten Mitte der Wirtschaft kommen.

Autor:
Martin Maslaton,
geschäftsführender Gesellschafter der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft

Foto: Maslaton

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