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THG-Quote

„Der Handel mit Zertifikaten ist sehr lukrativ“

Die THG-Quote gibt es seit einiger Zeit, nun wurden die gesetzlichen Bestimmungen novelliert. Was genau muss man sich darunter vorstellen?

Constantin Schwaab: Die THG-Quote ist ein Instrument, mit dem die Anbieter von Mineralölen, beispielsweise Diesel oder Benzin, ihre CO2-Emissionen senken sollen. Jedes Jahr müssen die Unternehmen ihre Emissionen senken. Schaffen sie es nicht, können sie Verschmutzungsrechte kaufen.

Wofür steht THG?

Dahinter verbirgt sich die Quote zur Treibhausgasminderung. Damit setzt der Gesetzgeber in Deutschland die Vorgaben der Europäischen Union um. Eigentlich hätten die Neuerungen bereits im Januar dieses Jahres wirksam werden sollen, dann lief die Frist der EU aus. Nun ist es etwas später geworden. Aber wichtig ist, dass einige Probleme der bisherigen Gesetzgebung behoben wurden.

Zum Beispiel?

Die ursprünglichen Vorgaben haben Betrug und Spekulationen Tür und Tor geöffnet. Der Markt wurde mit gefälschten Zertifikaten überschwemmt, das drückte die Preise, der gewünschte Effekt verpuffte ohne Wirkung. Diese ­Lücken wurden geschlossen.

Über welche Preise reden wir?

Im vergangenen Jahr kosteten Verschmutzungszertifikate umgerechnet rund vier bis fünf Cent je Kilowattstunde. Das war viel zu niedrig. Allein durch die Ankündigung der Novelle schnellten sie auf zwölf bis 13 Cent hoch.

Wie geht es weiter?

Die neuen Regelungen gelten bis 2040, das schafft Planungssicherheit. Zudem wurden die Anforderungen für die Mineralölwirtschaft deutlich verschärft. Jetzt kann die THG-Quote ihre Wirkung entfalten. Ich bin sicher, sie wird zum Schlüssel der Verkehrswende.

Hat die THG-Quote etwas mit der Bepreisung und dem Handel von CO₂-Emissionen durch die EU zu tun?

Nein, das darf man nicht verwechseln. Beide Instrumente wirken unabhängig voneinander. Die THG-Quote unterliegt der deutschen Gesetzgebung und zielt unmittelbar auf den Mobilitätssektor. Wir müssen schneller weg von Benzin und Diesel.

Was hat sich für die Betreiber von Ladepunkten mit der Novelle geändert?

Vor allem sehe ich Verbesserungen für Anbieter, die E-Ladepunkte mit Solarstrom versorgen. Sie dürfen sich die dreifache THG-Quote anrechnen lassen. Dreimal zwölf Cent sind 36 Cent pro Kilowattstunde, das ist sehr lukrativ.

Gilt das auch für private Besitzer von Photovoltaikanlagen und Ladeboxen?

Die Ladepunkte müssen im halböffentlichen Raum liegen, also nicht ausschließlich privat genutzt werden. Das bedeutet, dass die Ladetechnik mit dem entsprechenden Zählerkonzept angeschlossen wird. Darüber hinaus sind Systeme zur Nutzung und Abrechnung im Backend zu hinterlegen. Ich sehe vor allem für Altanlagen, die aus der Förderung fallen, ein enormes Potenzial.

Das wären dann gewerbliche Anlagen, oder?

Genau, es geht um Bäckereien, Hotels, Krankenhäuser oder Supermärkte, die ihren Kundinnen und Kunden sauberen Strom fürs E-Auto anbieten wollen. Wenn Speicher als Zwischenpuffer für den Sonnenstrom eingebunden werden, müssen es reine Grünstromspeicher sein. Die Vermischung mit Graustrom und der Stromhandel am Netz sind in diesem Falle nicht möglich.

Welche Hürden bestehen weiterhin, um die Potenziale zu erschließen?

Die Genehmigungsverfahren müssen einfacher werden. Wir haben in Deutschland Hunderte Netzbetreiber, jeder hat eigene Vorschriften und Prozeduren. Das Zählerkonzept zur Nachrüstung der Ladepunkte an bestehenden Photovoltaikanlagen muss vereinheitlicht werden. Aber der Anreiz ist gesetzt, die neue THG-Quote wird der Verkehrswende ordentlichen Schub bringen.

Was empfehlen Sie Betreibern von Altanlagen, die demnächst aus der Förderung fallen?

Egal, ob es sich um private oder gewerbliche Anlagen handelt: Die Betreiber sollten analysieren, ob sich halböffentliche Ladepunkte installieren lassen, ob es sich vor Ort lohnt und machbar ist. Wichtig ist, dass die Ladepunkte hinterm selben Netzanschluss wie die Solaranlage installiert werden. Man muss sich auch damit befassen, die Ladepunkte gewerblich zu betreiben. Aber dafür kann man Dienstleister in Anspruch nehmen, beispielsweise die Mitglieder unseres Verbands.

Wie lange dauert es nach Ihrer Erfahrung, bis die Ladepunkte angeschlossen sind?

Von der Idee bis zum betriebsbereiten Ladepunkt vergehen im Durchschnitt sechs Monate. Da schlummert ein riesiges Potenzial, um Altanlagen für die Verkehrswende zu nutzen.

Das Gespräch führte Heiko Schwarzburger.

Im Interview

Constantin Schwaab

ist CEO von Wirelane, einem Full-Service-Provider für Elektromobilität. Zudem ist er Vorsitzender des Vorstands des Bundesverbands Charger, der den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland vorantreibt. In seiner beruflichen Karriere ist Schwaab unter anderem Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Plain Energy, einem Entwickler von Photovoltaikanlagen mit rund 50 Millionen Euro verwaltetem Vermögen. Geboren 1978, studierte er Politikwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, der Uni Mail in Genf und der UB in Barcelona. Er spricht vier Sprachen, hat erfolgreich am Ironman-Triathlon teilgenommen und ist Vater von vier Kindern. Neben seiner Tätigkeit als Unternehmer ist er als Impact-Investor aktiv und engagiert sich für nachhaltige Technologien.

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