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Die Tücken des § 6 EEG

Finanzielle Beteiligungen von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen entwickeln sich jeweils vom freiwilligen Angebot zur verpflichtenden Abgabe. Für Anlagenbetreiber entstehen dadurch nicht nur neue Pflichten, sondern auch erhebliche administrative und finanzielle Risiken.

Node Energy, ein Unternehmen für digitale Geschäftsmodelle, verwaltet mit der Software Opti-Node Cockpit über 14.000 Anlagen beziehungsweise 5.000 Betreibergesellschaften von mehr als 900 Kunden. Falco Meyer-Hübner, Experte für die kaufmännische Betriebsführung bei Node Energy, erläutert im Interview die Komplexität der Regelungen, räumt mit Missverständnissen auf und erklärt, wie digitale Lösungen für Entlastung sorgen.

Die finanzielle Beteiligung von Kommunen ist ein zentrales Thema beim Ausbau erneuerbarer Energien. Was genau regelt der Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes?

Falco Meyer-Hübner: Der Paragraf schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Betreiber von Wind- und Photovoltaikanlagen die Standortkommu­nen finanziell an den Erlösen beteiligen können. Der primäre Zweck ist die Steigerung der lokalen Akzeptanz für den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren.

Ursprünglich war diese Beteiligung auf Bundesebene freiwillig. Was hat sich durch die Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer geändert?

Falco Meyer-Hübner: Der entscheidende Wandel liegt im Übergang von einer freiwilligen zu einer verpflichtenden Leistung. Während der Paragraf 6 EEG auf Bundesebene lediglich eine Soll-Vorschrift enthält, haben die meisten Bundesländer inzwischen eigene Gesetze erlassen. Diese verpflichten Betreiber von Neuanlagen, den Kommunen eine Beteiligung anzubieten. Viele Länder orientieren sich dabei am Mechanismus des Paragrafen 6 EEG, der eine Zahlung von 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde vorsieht. Für Bestandsanlagen bleibt es hingegen bei der freiwilligen Bundesregelung.

Das klingt zunächst nach einem durchlaufenden Posten für die Betreiber. Doch Sie deuten an, dass die Realität komplizierter ist. Wo liegt das zentrale Missverständnis?

Falco Meyer-Hübner: Viele kommunale Entscheidungsträger gehen davon aus, dass es sich für den Anlagenbetreiber um ein Nullsummenspiel handelt – dass also jede an die Kommune gezahlte Summe vollständig vom Netzbetreiber erstattet wird. Das ist jedoch ein Trugschluss. Die Erstattung ist an den Erhalt der Marktprämie gekoppelt. Fällt diese weg, erhält der Betreiber auch keine Rückzahlung vom Netzbetreiber.

Während der § 6 EEG auf Bundesebene lediglich eine Soll-Vorschrift enthält, haben die meisten Bundesländer eigene Gesetze erlassen.

Das betrifft beispielsweise ausgeförderte Anlagen, Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung oder die Einspeisung während Stunden mit negativen Strompreisen. Gemäß Paragraf 51 EEG kann der Anspruch auf die Marktprämie schon nach der ersten Stunde mit negativen Preisen entfallen. In all diesen Fällen wird die Zahlung an die Kommune zu einer direkten Belastung, die den Businesscase des Betreibers schmälert. Dieses Detail ist in den Kommunen oft nicht bekannt, da die Tiefen der Energiewirtschaft nicht zum Alltag eines Kämmerers oder Bürgermeisters gehören.

Abgesehen von den finanziellen Aspekten, welchen administrativen Aufwand bringt diese Regelung für die Anlagenbetreiber mit sich?

Falco Meyer-Hübner: Der Aufwand ist erheblich und wird oft unterschätzt. Je nach Rechtsgrundlage müssen die Kommunen im definierten Umkreis berücksichtigt werden. In vielen Ländern sind dies 2,5 Kilometer, in Brandenburg jedoch drei Kilometer und in Mecklenburg-Vorpommern derzeit fünf Kilometer beziehungsweise künftig 2,5 Kilometer gemäß geplantem Gesetzesentwurf. Unsere Analysen zeigen, dass dies in Deutschland im Schnitt vier anspruchsberechtigte Kommunen pro Anlage sind. Für den Betreiber bedeutet das: Er muss mit jeder einzelnen Kommune rechtssichere Verträge vorbereiten und abschließen, jährlich Gutschriften erstellen und die Auszahlungen vornehmen. Anschließend muss er die komplexe Rückerstattung beim Netzbetreiber beantragen. Dabei entsteht eine Liquiditätslücke, da der Betreiber in Vorleistung geht und oft monatelang auf die Erstattung warten muss.

Genau an diesem Punkt setzt Ihre Softwarelösung Opti-Node Cockpit an. Wie unterstützt sie die Betreiber konkret?

Falco Meyer-Hübner: Wir haben Opti-Node Cockpit entwickelt, um genau diesen Prozess zu automatisieren und abzusichern. Die Software wurde als direkte Antwort auf die Sorgen unserer Kunden konzipiert, die vor diesem administrativen Berg standen. Opti-Node Cockpit unterstützt die Kommunen, indem es anspruchsberechtigte Gemeinden identifiziert, Anwendungshinweise zu den Musterverträgen bereitstellt, Gutschriften für die Auszahlungen erstellt und Fristen transparent macht. Für die kaufmännische Betriebsführung bedeutet das eine enorme Entlastung. Es minimiert Fehlerquellen, sichert die Liquidität und schafft Vertrauen gegenüber allen Partnern. Dass wir damit einen Nerv getroffen haben, zeigt die Tatsache, dass bereits knapp 3.000 Anlagen über unsere Lösung abgerechnet werden.

Wie hat sich die Wahrnehmung des Paragrafen 6 EEG im Markt entwickelt? Ist die Beteiligung mittlerweile ein Standard bei der Projektierung?

Falco Meyer-Hübner: Absolut. Die kommunale Beteiligung ist zum Industriestandard für neue Projekte geworden. Jeder Projektierer weiß, dass er dieses Angebot machen muss – entweder weil ein Landesgesetz ihn dazu zwingt oder weil die kommunale Seite es als Bedingung für eine Genehmigung erwartet. Letzteres bewegt sich zwar in einer rechtlichen Grauzone, ist aber gängige Praxis im Wettbewerb um Flächen. Unsere Aufgabe sehen wir darin, für die Umsetzung des gesetzlich definierten Rahmens eine saubere, transparente und effiziente Lösung zu bieten. 

Falco Meyer-­Hübner,
Experte für die kaufmännische Betriebsführung bei Node Energy

node.energy

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