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Kaufvertrag für grünes Gas

Fabian Kauschke

Soll eine gesicherte Lieferung von Strom zwischen einem Produzenten und einem Abnehmer gewährleistet werden, so schließen die Handelspartner häufig einen Stromliefervertrag, auch Power Purchase Agreement (PPA) genannt, ab. So versorgt beispielsweise ein Windpark ein Industrieunternehmen über eine bestimmte Zeit mit einer vereinbarten Menge. Für den Energiemarkt ist das nichts Neues. Der Handel mit grünem Wasserstoff H2 steht im Vergleich dazu noch in den Kinderschuhen. Dennoch gibt es ein paralleles Instrument, ebenso für H. Sogenannte Hydrogen Purchase Agreements (HPA) dienen als Kaufvertrag über eine bestimmte Menge Wasserstoff. Dennoch unterscheiden sich HPAs stark von PPAs. Ihre Grundmechanismen ähneln deutlich stärker denen eines Gasliefervertrags. Doch worauf muss genau geachtet werden, wenn ein Kaufvertrag für grünen Wasserstoff abgeschlossen wird?

Liefervarianten sind ausschlaggebend

Wer einen Liefervertrag für grünen Wasserstoff vereinbaren möchte, muss zuallererst klären, über welchen Weg dieser bereitgestellt wird. Dafür existieren drei mögliche Wege: Es gibt einen Elektrolyseur direkt an der Verbrauchsstelle (On-Site), der Wasserstoff wird mobil über Tankwagen geliefert oder es besteht eine Verbindung zu einem Rohrleitungsnetz. „Das sind die drei Varianten, und sie sind im Vertrag ganz unterschiedlich abzubilden, weil schon der Liefermechanismus anders ist“, erklärt Michael Grabau, Rechtsanwalt für Energiewirtschaftsrecht bei LPA Law.

Hydrogen Purchase Agreements dienen als Kaufvertrag über eine bestimmte Menge Wasserstoff.

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der möglichen Laufzeit von HPAs. Die kürzeste Laufzeit gibt es aktuell in der Lieferung mit Tanklastern. Ein häufiger aktueller Fall dafür sind Wasserstofftankstellen. Verträge belaufen sich hierbei in der Regel auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Das lässt für Abnehmer Flexibilität offen, falls zum Beispiel die Tankstelle einen Anschluss an das Wasserstoff-Kernnetz bekommt oder sich die Nachfrage nicht wie erwartet entwickelt. Da der Produzent mit seinen Tanklastern nicht räumlich gebunden ist, kann er auch andere Abnehmer versorgen. Dennoch ist es in der Regel das Ziel des Produzenten, möglichst langfristige Abnahmeverträge zu schließen. Das sorgt für langfristige Planbarkeit und sichert die Finanzierung des Elektrolyseurs.

Langfristige Verträge mit Netzverbindung

Längere Lieferverträge über zehn und mehr Jahre werden bei der Lieferung über das Wasserstoffleitungsnetz geschlossen. „Perspektivisch werden die größten Mengen an erneuerbarem Wasserstoff in den nächsten Jahren über das Wasserstoff-Kernnetz erworben und geliefert werden“, sagt Michael Grabau. Zukünftige Marktteilnehmer müssten somit planen, dass die umfangreichen Lieferungen und der Zugang zu Speichern über das Kernnetz stattfinden werden. Ein Regulierungsrahmen durch die Bundesnetzagentur besteht hierbei bereits. Zusätzlich ergibt sich durch die Netzlieferung auch der Zugang zum europaweiten H₂-Markt, wenn die Verbindungsstücke zwischen den Staaten geschlossen werden. Handelsmöglichkeiten in ganz Europa, von Finnland bis Spanien über Seehäfen, seien eine wesentliche Voraussetzung für einen liquiden Markt.

On-Site-Lieferverträge lassen sich bereits in der Planung oder Umsetzung bei Industrieunternehmen finden, die in Zukunft eine große Menge grünen Wasserstoff für die Dekarbonisierung ihrer Produktionen benötigen. Elektrolysebetreiber errichten dafür Erzeugungsanlagen meist in unmittelbarer Nähe zur Industrie. Da das Industrieunternehmen sowieso viel Wasserstoff benötigt, besteht kein großes Risiko, einen Vertrag über eine lange Laufzeit abzuschließen. Ein Grundlevel wird damit abgedeckt. In Zukunft wird in diesem Fall die überwiegende Menge durch Leitungen geliefert werden. Somit baut sich das Industrieunternehmen ein Portfolio aus den verschiedenen Liefervarianten auf, um die benötigte Menge abbilden zu können.

Perspektivisch werden die größten Mengen an erneuerbarem Wasserstoff in den nächsten Jahren über das Wasserstoff-Kernnetz erworben und geliefert werden.

Michael Grabau, Rechtsanwalt für Energiewirtschaftsrecht bei LPA Law

Was entscheidet über den Preis?

Wichtig ist natürlich nicht nur, wie der grüne Wasserstoff an den gewünschten Ort kommt, sondern auch, zu welchem Preis. Auch hierbei fällt die Laufzeit ins Gewicht. „Wenn sich jemand langfristig an einen bestimmten Preis bindet, dann wird die Preissensitivität höher“, sagt Michael Grabau. Besonders relevant ist hierbei, wie sich der Preis für grünen Wasserstoff in den kommenden Jahren ändern kann. Ist dieser zwar aktuell im beispielsweisen Vergleich zu grauem Wasserstoff sehr hoch, so ist es möglich, dass sich dieser durch Skalierungseffekte und Marktentwicklungen absenkt. Daher besteht die Möglichkeit, Preise in HPAs nicht über die volle Laufzeit festzulegen, sondern Optionen zu Anpassungen einzubauen.

Ein weiteres Element ist zudem ausschlaggebend für die Preisfindung: „Entscheidend ist, dass der Abnehmer seinerseits abschätzen kann, wie viel er von den Mehrkosten, die er durch den Bezug von grünem Wasserstoff hat, wiederum umsetzen kann in eigene Produkte, die dann selbst wieder einen höheren Preis erzielen müssen“. Der Erfolg dieser Umlage der Kosten sei stark branchen- und regulierungsabhängig. Im Bereich Kraftstoffe und Verkehr würde der Mechanismus gut funktionieren, da hierbei die Quoten zur Treibhausgasreduktion einen wichtigen Impuls beisteuern. Die Sicherheit des Abnehmers ist gegeben, da er anhand der Quote die Absatzmenge berechnen kann. Anders sehe es jedoch für Industrien wie beispielsweise die Stahlindustrie aus. Grüner Stahl sei zwar interessant für Hersteller, jedoch sei der Endkunde noch nicht verpflichtet, diesen zu verwenden. Nur durch den indirekten Einfluss über Konzernemissionen würden hierbei Anreize geschaffen werden.

Einfluss von EU-Regeln

Einfluss auf HPAs hat zudem der Delegated Act der Europäischen Union, welcher die Eigenschaften festlegt, nach denen Wasserstoff als grün bezeichnet werden darf. Die Kriterien Zusätzlichkeit und Gleichzeitigkeit sorgen dafür, dass grüner Wasserstoff nur mit neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert werden kann und dann auch an die Volatilität von Wind- und Solarenergie gebunden ist. Wird mit grünem Wasserstoff gehandelt, so muss dieser entsprechend den Kriterien zertifiziert sein und so im HPA verankert werden. Unternehmen, die mithilfe des Gases CO2-Quoten erfüllen möchten, sind darauf angewiesen, dass der Wasserstoff wirklich nachgewiesen und dokumentiert grün ist.